Die TS432 der IR2016 der C&P KG & Co KG (100% Tochter der C&P Immobilien AG, Graz) beabsichtigt, an der Triesterstraße, am südlichen Stadtrand von Graz, Grundstücke in einer Gesamtgröße von 19.446m2 zu bebauen. Vorgesehen sind ca. 450 Wohnungen, gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoß sowie gemeinschaftlich nutzbare Infrastrukturen wie Gemeinschaftsräume und Gästewohnungen.
Aufgrund der starken Lärmbelastung durch die Bahn im Westen und die Triesterstraße im Osten wird vom Verfahren eine entsprechend lärmabschirmende Bebauung sowie eine qualitativ hochwertige Gestaltung der Freiflächen erwartet. Dazu hat die Ausloberin einen geladenen, einstufigen Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell unter zwölf TeilnehmerInnen zwischen 03.05. und 26.06.2018 durchgeführt.
Wettbewerbsergebnis
Die Jury unter dem Vorsitz von Arch. DI Thomas Pucher kam in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2018 zu folgendem Ergebnis:
- Platz 1: AAPS Atelier für Architektur – Thomas Pilz/Christoph Schwarz
- Platz 2: Hofrichter Ritter Architekten
- Platz 3: Arch. DI Wolfgang Steinegger
Weitere TeilnehmerInnen
- Cserni Schifko / Zinterl Architekten
- Arch. DI Martin Fekonja
- Architekturbüro Friessnig
- INNOCAD Architektur
- Arch. DI Christoph Jocher
- Pentaplan
- Markus Pernthaler Architekten
- röthl architektur
- Scherr+Fürnschuss Architekten
Jury-Beurteilung Platz 1
Das Projekt entwickelt über eine, in sich verschlungene, Endlosschleife ein Haus, das gleichzeitig die vielfältigen Qualitäten eines ganzen Quartiers erfüllt. Das Bemerkenswerte des Gebäudes liegt darin, dass sämtliche Wohnungen als zweiseitig belichtete durchgesteckte Wohnungen ausgeführt sind. Die Wohnungen befinden sich auf den geschoßweisen Plattformen, die jeweils auf der einen Seite einen Laubengang und auf der anderen Seite eine Terrasse bilden. Auf diesen Plattformen sind die Wohnungen leicht verdreht angeordnet, wodurch sich in der Fassade vielfältige und kleinteilige Vor- und Rücksprünge ergeben, die insbesondere die Außenräume sehr gut strukturieren und leicht aneigenbar machen.
Die Doppelschleife führt zu einem zentralen innenliegenden Außenraum, der als Park ausgelegt ist und zu einem zweiten schmäleren Ring an Außenräumen, die von der Größe und Proportion eher an Straßenräume in Altstädten erinnern. Dadurch dass diese Straßenräume beidseitig im Wesentlichen von Erschließungszonen flankiert sind, entsteht eine urbane, dichte und sehr belebte Zone, die in dieser Art einzigartig ist. Die Gebäudehöhen wie auch die Höhen der teilweise offenen Erdgeschoßzone entwickeln sich terrassiert und unterschiedlich, was einerseits die Aussicht und Belichtung der Wohnungen verbessert, andererseits zu einer spannenden und sehr eigenständigen Silhouette und Baukörpergestalt führt.
Sehr überzeugend ist in dem Projekt die Eingangssituation an der Südostecke gelöst. Hier wird ein kompakter Platz angeboten, von dem aus man in mehrere sehr unterschiedliche Freiräume gelangen kann. Die Vernetzung der Freiräume untereinander erfolgt im Wesentlichen im Erdgeschoß, gelingt aber auf den Plattformen der einzelnen Geschoße ebenso.
Bezüglich der architektonischen Gestaltung bietet das Projekt eine sehr raffinierte Mischung aus hochwertigem Terrassenhaus und einfachem industriellen Loft an. Diese spezifische Atmosphäre, die damit erreicht werden kann, ist im Weiteren zu verfeinern und zu präzisieren.
Innerhalb der Jury wird die Machbarkeit des Projektes im Rahmen der gegebenen Baukosten sehr intensiv diskutiert. Die Frage lautete, inwieweit das sehr ambitionierte Angebot und die hohe Qualität des Projekts im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess gehalten bzw. – falls erforderlich – nur geringfügig geändert werden kann, ohne die wesentlichen Qualitäten zu verlassen. Die Jury kommt zu dem Schluss, dass das Kernelement des Projekts – die Art der Anordnung der Wohnungen auf den Plattformen insbesondere mit der Verdrehung und den dadurch entstehenden Außenräumen – eine wesentliche Qualität des Projekts darstellt, die keinesfalls verlassen werden darf. Ebenso wesentlich sind die Größen und die Vernetzungen der Plattformen, wie auch der Außenräume. Als weniger wesentlich empfindet die Jury die intensive Nutzung der Dachflächen, wie dargestellt. Eine mögliche Reduktion wird diskutiert.
In Bezug auf die Fassade ist die Jury der Meinung, dass die angebotene vollflächige Netzfassade mit der flächigen Begrünung und den dargestellten Pflanztrögen jedenfalls noch weiter zu entwickeln und zu überarbeiten wäre. Ob in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung oder gar der Entfall der Begrünung vorgenommen werden kann, ist zu prüfen. Jedenfalls muss insbesondere zu den Außenseiten des Gebäudes die Fassade entsprechend repräsentativ und hochwertig gestaltet sein. Um die Hochwertigkeit des Entwurfs bestmöglich in die Ausführung überführen zu können, entscheidet sich der Auslober für eine weitere Begleitung der Planung durch den Juryvorsitzenden. Die Einzelheiten und Modalitäten dieser Begleitung werden an den Projektfortschritt angepasst. Weiters wird die Belichtung der unteren Geschoße durch die doppelte Ringstruktur mit unterschiedlichen Gebäudehöhen hinterfragt, welche durch eine teilweise Reduktion der überdurchschnittlichen Gesamtnutzfläche an der inneren Gebäudestruktur der Wohnanlage erreicht werden könnte.
Freiraum: Das Planungsgebiet befindet sich in einem Stadtteil in dem keine öffentlichen Grün- und Freiflächen zu finden sind. Die künftigen BewohnerInnen sind auf die neu geschaffenen Freiräume angewiesen. Daher ist bei den weiteren Planungsschritten ein hohes Augenmerk auf die Verbindung der einzelnen Freiflächen (Dachflächen, Innenhof, „schmaler Erschließungsring“, „Quartiersplatz“) zu legen.
Noch besitzt die Gestaltung des Außenraums wenig Aussagekraft über die dort geschaffenen Qualitäten. Ein entsprechendes Freiraumkonzept, bei dem ausgearbeitet wird, wie sich die Grün- und Freiräume qualitativ ergänzen (differenzierte Gestaltung, unterschiedliche Nutzungen, mögliche Formen der Aneignung, etc.), ist unbedingt zu überlegen. Nachzuweisen ist, dass mind. 10% der Bauplatzfläche unversiegelt und nicht unterbaut ist.
Die Flächen für die geforderten Kinderspielplätze sind nachzuweisen.
Die Baumpflanzungen im Bereich der oberirdischen Stellplätze sind zu überarbeiten.













