Die Veldener Bucht ist gemeinsam mit dem Schloss Velden und der Seepromenade der Werbeträger des Wörtherseetourismus. Der Ort ist durch die arenaartige räumliche Ausbildung der Bucht von allen Punkten einsichtig und wird traditionell für Veranstaltungen genutzt. In den letzten Jahren waren dies die Klangwelle bzw. die Wasserspiele.
Die Veldener Tourismusgesellschaft hat sich in Kooperation mit der Marktgemeinde Velden am Wörthersee nun zur Neudefinition der Veldener Bucht entschlossen. Ziel ist es dabei, ein Projekt mit künstlerischem Mehrwert zu ermöglichen. Der zu bespielende Raum umfasst im Wesentlichen die Seepromenade zwischen dem Restaurant Seespitz (Hotel Schloss Velden) und dem Seebad des Hotel Leopold sowie die mögliche Plattform im See.
Ziel der AusloberIn ist, durch die künstlerische Intervention nicht nur den Ort zu inszenieren und einen Mehrwert für den Tourismus zu bieten, sondern für den temporären Besucher interaktiv den Raum erlebbar zu machen. Auf diese Weise sollen die Themen See – Ufer – Tourismus – Schloss neu definiert bzw. inszeniert werden und in einem dem Ort angemessenen hochwertigen Rahmen erscheinen.
Die künstlerische Intervention ist frei wählbar, soll raumbildend sein und das touristische Leben – die Menschen, den Benutzer des öffentlichen Raumes – berühren. Sie kann stetig oder periodisch wiederkehrend sein. Die Intervention soll dauerhaft – über eine Periode von ca. fünf Jahren gedacht –, aber gleichzeitig veränderbar sein und ganzjährig betrieben werden können. Teil der künstlerischen Bearbeitung sollte auch sein, dass die Intervention bei Tageslicht und bei Dunkelheit durchdacht wird.
Termine
_ Vorbegehung am Freitag 12. Sept. 2014, 10.00 Uhr. Treffpunkt Schiffsanlegestelle Velden, vor dem Schloss Velden.
_ Fragen an die Ausloberin können digital per Mail an koban@velden.at bis Fr. 19. Sept. 2014 gestellt werden und werden bis Fr. 26.9. schriftlich beantwortet und unter http://tinyurl.com/kunst-velden2014 veröffentlicht.
Preisgeld:
Nach der 1. Begehung wurde eine Preisgeldsumme von 3.000 € brutto fixiert. (siehe Protokoll im Downloadbereich).
Kostenrahmen: Seitens der Ausloberin wird ein bindend einzuhaltender oberster Kostenrahmen für die Kostenpositionen lt. 2.9 d) inkl. dem Betrieb der Installation für ein Kalenderjahr von max. 50.000.- EUR netto ohne Mwst. vorgegeben.
Weiterführende Links
