In der Keplerstraße Nr. 14 / Ecke Neubaugasse wurde 2021 ein 5-geschossiges Eckhaus neu errichtet. Davor gab es hier ein 1-geschossiges Gebäude eines Installationsbetriebes.
Das Haus liegt in der Altstadtschutzzone 3 und im bebauungsplanpflichtigen Gebiet zum Schutz der Innenhöfe. Bebauungsplan wurde wie so oft keiner erstellt, es wurde mit Sicherheit als Lückenschluss interpretiert und lediglich ein raumplanerisches oder städtebauliches Gutachten erstellt.
Aber was hat es mit diesem aberwitzigen Lattenzaun auf sich? Dieser grenzt eine monotone Rasenfläche ab, Nutzer*innenspuren sind dort keine zu finden. Interessanterweise ist diese eingezäunte Grünfläche im Flächenwidmungsplan aber als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Was gilt nun? Privat oder öffentlich?
Auf Nachfrage bei der Baufirma erfährt man, dass es sich um eine Abtretungsfläche an die Stadt Graz handelt, die die Stadt Graz wiederum den Eigentümer*innen des Hauses temporär zur Verfügung stellt. Wie lange soll diese Privatnutzung dauern und warum überhaupt wird diese Fläche nicht öffentlich genutzt? Warum die Diskrepanz zwischen Flächenwidmung und tatsächlicher Nutzung? Ist das verantwortungsvolle Stadtplanung? Und der für eine dichte Stadt völlig unpassende Lattenzaun hat offensichtlich die ASVK nicht gekümmert. Das nennt sich Baukultur?

