MINUS – Gehsteigmisere in Graz, Teil 1

Am Beispiel Mariatroster Straße

Kein Raum für Fußgänger*innen in der Mariatroster Straße

von ,

21/03/2022

Architektin DI Elisabeth Kabelis-Lechner führt ein Architekturbüro in Graz. mehr

2010 wurde die Verkehrspolitische Leitlinie 2020 für Graz vom Gemeinderat beschlossen. Darin sind die wesentlichen Grundsätze der Verkehrspolitik für Graz bis 2020 festgelegt:

1. Nachhaltigkeit steht im Mittelpunkt


2. Graz als Stadt der kurzen Wege


3. Mobilität ist in ihrer Gesamtheit zu betrachten


4. Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die Sanfte Mobilität


5. Graz als Teil einer Region setzt auf Kooperation

Im Jänner 2012 wurde die Verkehrsplanungsrichtlinie vom Gemeinderat beschlossen, diese legte u.a. auch Standards für Gehsteige fest. 

Auszug aus der Richtlinie:

2.3 Regelbreiten Gehsteige/Gehwege

Die Regelbreite für Gehsteige beträgt 2,0 m. Mit dieser Breite ist ein gefahrenloses und bequemes Begegnen der FußgängerInnen möglich. Die Mindestbreite hat (laut ONORM B1600) 1,50 m zu betragen. Für unvermeidliche Engstellen muss eine minimale Durchgangsbreite von 0,90 m (minimaler Breitenbedarf eines Rollstuhlfahrers/einer Rollstuhlfahrerin) erhalten bleiben (ONORM B1600). Die Länge von Einschränkungen unter einer Breite von b=1,20 m darf maximal 1,0 m betragen. 
Zusätzlich kommen noch Zuschläge für Schutzstreifen zur Fahrbahn von 50 cm (Fließverkehr) bei Vzul > 30 km/h.

Im Jahr 2022 ließe sich davon ausgehen, dass sich die Situation für Fußgänger*innen damit wesentlich verbessert hat. Für in Mariatrost lebende Menschen, die ihre Alltagswege entlang der Mariatroster Straße zu Fuß erledigen wollen, trifft das aber keineswegs zu.

Schon in der Gehsteigverordnung der Stadt Graz vom 03.12.1982 sind Bestimmungen über die Breite und Ausführungsart von Gehsteigen erlassen worden.

Auf Grund des §10 Abs. 1 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 in der Fassung LGBl. Nr. 55/1977, wird verordnet:

§ 1 Gehsteigbreiten

2. Verkehrsstraßen

Diese dienen primär der Verkehrsbewegung und sekundär dem Anrainerverkehr. Verkehrsstraßen stellen die Verbindung zu den Hauptverkehrsstraßen und von Stadtteilen untereinander her.

Gehsteigbreiten: 2,00 bis 3,00 Meter

3. Sammelstraßen

Diese dienen dem Binnenverkehr in einem Stadtgebiet und dem Anrainerverkehr. Sammelstraßen sammeln den Verkehr an Lokalstraßen und führen ihn den Verkehrsstraßen zu.

Gehsteigbreiten: 1,50 bis 3,00 Meter 

Die Mariatroster Straße fällt aufgrund ihres Verkehrsaufkommens zumindest in die Kategorie Verkehrsstraße. Damit müssten die Gehsteige mindestens 2,0 m breit sein und das gilt seit 1982!

Diese erforderliche Breite ist nahezu nirgends vorhanden, oftmals sind die Gehsteige gar nur 80 cm bis vielleicht 1,20 m breit. Solch schmale Gehsteige sind also laut Baugesetz gar keine Gehsteige sondern werden vom Grazer Straßenamt als erhöhte Schutzstreifen bezeichnet. (In Ermangelung eines Maßbandes habe ich mit 30 cm langen Zeitungsblättern gemessen.)

Das gefahrlose und bequeme Gehen ist hier nicht möglich. Für Menschen mit Einschränkungen sind diese zu schmalen Gehwege viel zu gefährlich bzw. gar nicht nutzbar. Die Verantwortlichen der Stadt haben in ihren Planungen für Maria Trost auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen, die auf barrierefreie Gehsteige angewiesen sind und auch ein (Menschen)Recht darauf haben, vergessen. Das ist skandalös!

Für die nahe gelegene Volksschule St. Johann wird im Schulwegplan, der von der AUVA u.a. auch mit Grazer Straßenamt und Verkehrsplanung erstellt wurde, auf die besondere Gefahrensituation für Schulkinder hingewiesen. 
Dafür wurden in einem Bereich des Schulweges mit besonders schmalen Gehsteig (0,80 bis 0,90 Meter) Längsparkbuchten für Autos realisiert.

Seit Jahren werden entlang der Mariatroster Straße viele neue Wohnbauten mit hoher Dichte errichtet. Sogar Felsen wurden für Anlegerwohnbauten weggesprengt. Gierige Bauherren/Investoren nutzen jeden Quadratmeter für Verwertungszwecke aus und positionieren ihre Wohnbauten meist unmittelbar am Gehsteigrand mit Zustimmung der zuständigen Planungsämter und unter Beteiligung von Architekturbüros. Beim Wohnobjekt Mariatrosterstraße 138 (Mag. Maier Immobilien) wurde mit Laubengang und Maschendrahtzaun direkt an den nur 1,20 m breiten und damit nicht der Ö-Norm entsprechenden Gehsteig herangebaut. (Planung smire Architektur). Auch hier hat sich die Stadt Graz nicht um eine erforderliche Gehsteigverbreiterung gekümmert. Am Ende der Heinrichstraße und Beginn der Mariatroster Straße hat vor kurzem die Chronos-Wohnbaugruppe ein „unglaubliches“ Wohnprojekt errichtet (Baubeginn Herbst 2019). Auch hier hat man zwar eine für die Situation zu hohe Bebauungsdichte ermöglicht, aber auf eine Gehsteigregulierung verzichtet. Fußgänger*innen müssen um straßenseitige Parkplätze herum einen Zickzackkurs am ebenfalls zu schmalen Gehsteig hinlegen. Dafür passen eigentlich nur mehr Wörter wie: Wahnsinn, Schildbürgerstreich, Planlosigkeit. Am besten trifft es aber das Wort Verantwortungslosigkeit! 

Trotz aller Zielsetzungen, Regeln und Vorgaben hat die Stadt Graz es in Mariatrost (seit fast 40 Jahren) nachhaltig verabsäumt, für genügend breite und damit auch attraktive Gehsteige zu sorgen. Und somit hat in der Mariatroster Straße auch weiterhin der motorisierte Verkehr Vorrang und nicht die Sanfte Mobilität.  

MINUS – Gehsteigmisere in Graz, Teil 1

In der Mariatroster Straße hat noch immer der motorisierte Verkehr Vorrang. Ganz im Gegensatz zur Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und der Verkehrspolitischen Leitlinie 2020, wo u.a. das Ziel „Vorrang für die Sanfte Mobilität" formuliert wurde.

bild_3_90_cm_breiter_gehsteig.jpg
90 cm breiter Gehsteig © Elisabeth Kabelis-Lechner
bild_1_gehsteigmisere_mariatrost.jpg
Gehsteigmisere Mariatrost © Elisabeth Kabelis-Lechner
bild_2_120_cm_schmaler_gehsteig.jpg
120 cm schmaler Gehsteig © Elisabeth Kabelis-Lechner
bild_2a_mariatrosterrasse_138.jpg
Mariatrosterstrasse 138 © Elisabeth Kabelis-Lechner
bild_4_90_cm_.jpg
90 cm © Elisabeth Kabelis-Lechner
bild_6_gehsteig_vor_chronos_projekt.jpg
Gehsteig vor dem Projekt von Chronos © Elisabeth Kabelis-Lechner

Artikelempfehlungen der Redaktion