Zur Problematik der Erdgeschoßzonen in der dichten Stadt am Beispiel eines Neubaus in der Heinrichstraße 73, Graz-Geidorf (Uni-Nähe)
An diesem Standort befand sich vorher ein altes Vorstadthaus aus dem 18. Jahrhundert: das Zieglerhaus (siehe Link > grazerbe.at). Mit dem neuen Flächenwidmungsplan 4.0 wurde die Dichte von 0,8 auf 1,2 angehoben.
Die VENTA Real Estate Group errichtete hier 48 Mietwohnungen. Auf den ersten Projekt-Renderings, die noch im Internet herumgeistern, versuchte man sich noch etwas grün zur Straße hin zu präsentieren, wenn auch mit zu wenig Abstand zu dieser. Das Projekt wurde von AnrainerInnen aber auch von Altstadtschützern wie Peter Lauckhardt sehr kritisiert und wie sich heute zeigt, mit Recht. Der realisierte, erst kürzlich fertiggestellte Bau, steht direkt an der Heinrichstraße, klobig und abweisend, respektlos gegenüber dem dahinter liegenden Y-Wohnhaus. Durchgehende Laubengangfassade, mehr als geschoßhohe Betonmauer direkt am Gehsteig, keine Bäume, keine Büsche. Aber es ist bzw. war eine Fassadenbegrünung geplant (siehe Link > grazerbe.at), die, so wie ausgeführt, eher nicht gelingen wird (15 cm breiter Erdstreifen zwischen Gehsteig und Betonmauer, bzw. Gehsteig und Gehweg). Man könnte natürlich auch darüber nachdenken, wie es dieses „qualitative“ Projekt durch den Gestaltungsbeirat geschafft hat, auch weil im Räumlichen Leitbild hier ein Verbot für Laubengänge an der Straße besteht, aber in diesem Beitrag geht es um die Gestaltung der Erdgeschoßzone.
Wenn ein Grundstück die Widmung Wohnen Allgemein mit Dichte 0,6-1,2 aufweist und an einer belebten Straße, in unmittelbarer Nähe zum Univiertel und fußläufig zum Zentrum liegt, besteht die größte Bausünde darin, dass hier keine attraktive, multifunktionale Erdgeschoßzone geschaffen wurde. Im Gegenteil: das Erdgeschoß wird hier bis auf den mickrigen, finsteren Hauszugang und „Aufstieg“ zu den Laubengängen ausschließlich als Garage oder Keller genutzt, teilweise offen zum Gehsteig, ansonsten hinter der rohen Betonwand gelegen. Das Vorbeigehen an diesem Haus ist unangenehm, die offene, finstere Garage ein Angstraum. Dem Gebäude fehlen „soziale Augen“ zur Straße: Eine Straße wird von FußgängerInnen dann als angenehm bzw. sicher empfunden, wenn die straßenbegleitenden Gebäude im Sockel- bzw. Erdgeschoß soziale Augen haben – das heißt Fenster oder Auslagen von Geschäften, Lokalen und Büros bzw. auch Fenster von Hochparterrewohnungen und darüber liegenden Wohnungen. Ein Haus mit offener Garage im Eerdgeschoß, Betonwand und Laubengangfassade hat keine sozialen Augen zur Straße und tritt mit dieser nicht in Interaktion.
Die VENTA Group liefert hier ein absolutes Negativbeispiel für Bauen in der dichten Stadt und entwertet die Heinrichstraße in diesem Bereich vollkommen.
Wie man ein Gebäude mit reiner Wohnnutzung ohne multifunktionale Erdgeschoß-Zone gut zur Straße positioniert, zeigt der Wohnbau schräg gegenüber: man baut mit Abstand, ein breiter Vorgartenstreifen mit Alleebäumen bildet einen attraktiven, grünen Übergangsbereich zwischen privatem Wohngebäude und öffentlichem Straßenraum.
Weiterführende Links




