Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht

Ein „Lotto-Sechser“ für Investor Immola, ein Schaden für die Stadtentwicklung

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10/08/2022

Architektin DI Elisabeth Kabelis-Lechner führt ein Architekturbüro in Graz. mehr

Laut Bebauungsplanzonierungsplan gilt für das Grundstück Babenbergerstraße 17-19 und Keplerstraße 91 allgemeine Bebauungsplanpflicht. Im Februar dieses Jahres waren die Bestandsgebäude abgebrochen, das Grundstück planiert und am Bauzaun hing eine Tafel des  Projektentwicklers Immola. Ich erkundigte mich im zuständigen Büro Stadtrat Eber, auf welcher Grundlage diese Bautätigkeiten basieren, da hier ja Bebauungsplanpflicht bestünde, aber kein Bebauungsplan in Arbeit sei. Auf meine Anfrage teilte man mir mit, dass laut Rücksprache mit der Bau-und Anlagenbehörde noch kein Verfahren zum Grundstück laufe. Im April wurde jedoch bereits gebaut! Anfang April inserierte die Immola das Projekt mit dem klingenden Namen Kepler Spaces bereits in einer Immobilienbeilage der Zeitung „Standard“. Wie konnte es passieren, dass trotz Bebauungsplanpflicht und Kennzeichnung dieser Pflicht im Flächenwidmungsplan kein Bebauungsplan erstellt, sondern nur ein Einzelbauverfahren durchgeführt wurde? Ich stellte diese Frage auch der Aufsichtsbehörde beim Land Steiermark. Diese verlangte daraufhin eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes. Die Aufsichtsbehörde ließ mich wissen, dass das Stadtplanungsamt eingestanden hat, es sei ein Fehler passiert, man habe die Bebauungsplanpflicht übersehen.

Dieser gravierende Fehler brachte dem Projektentwickler Immola große Vorteile: kein Zeitverlust durch den meist sehr langwierigen Bebauungsplanungsprozess, der eine geordnete Siedlungsentwicklung und einen Interessensausgleich sicher stellen sollte, kein 8-wöchiges Auflageverfahren, keine drohenden Einwendungen durch Bürger*innen, durch die Aufsichtsbehörde, durch Ämter und Körperschaften der Stadt oder des Landes. Es gab auch keinen Zeitverlust durch Beantwortungen der Einwendungen, durch mögliche Ablehnung im Gemeinderatsausschuss, durch Behandlung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Durch Entfall der Bebauungsplanpflicht hatte der Projektentwickler auch Anspruch auf die Höchstdichte von 2,5. 

Dieser Fehler wirkt sich jedoch nachteilig für eine nachhaltige, klimagerechte Stadtentwicklung aus, die ja durch die Bebauungsplanpflicht ermöglicht werden soll. So konnten keine Abstände zur Straße oder Abtretungen für Baumreihen vorgeschrieben werden. Auch Maximalhöhen, Gründächer, Bebauungsgrad und Versiegelungsfaktor konnten nicht verpflichtend festgelegt werden.

Besonders negativ fällt hier die fast 100%ige Versiegelung des Bodens auf, was wiederum nicht der Festlegung im Stek 4.0 (Ad §26 Abs. 22) entspricht, nach der mindestens 10% an gewachsenem Boden zu erhalten sind. 

Im von der Immola herausgegebenen „Urban Living Magazin“ 7/2022 wird das Projekt Kepler Spaces so beschrieben: „Musik in den Ohren der Stadtentwickler – ein ganz besonderes Beispiel sind die Kepler Spaces. Hier wurde ein ehemaliger Parkplatz in eine Wohnoase verwandelt, und das in einer Gegend, wo Beton und Abgase quasi zur Grundausstattung gehöre: dem Territorial (hier ist wohl Territorium gemeint) vor dem Bahnhof, am Beginn der Keplerstraße“. Tiefgarage, Keller und Außenwände werden aus Beton errichtet und die Abgase werden durch 81 Tiefgaragenplätze und zu- und abfahrende Autos auch nicht weniger. 

Das Projekt Kepler Spaces der Immola ist ein Beispiel investorengetriebener Stadtentwicklung, wo Wirkungsbereich und Zuständigkeit des Gemeinderats, aber auch die Bürger*innenbeteiligung durch einen angeblichen Fehler ausgehebelt wurden. Die sehr hohe Dichte, die nur im Kerngebiet möglich ist, wird gewinnbringend für fast 100% Wohnbau kerngebietswidrig ausgenutzt. 

Wer übernimmt die Verantwortung für derartige „Fehler“ und ihre negativen Auswirkungen?

Kommentar – Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht

Ein Beispiel von investorengetriebener Stadtentwicklung, wo Wirkungsbereich und Zuständigkeit des Gemeinderats aber auch die Bürger*innenbeteiligung ausgehebelt wurden. Die Immola gehört zu jenen Investoren, die mittels extrem dichter Wohnprojekte das Stadtbild von Graz nicht unbedingt zum Vorteil verändern.

2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_1_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
Baugrube © Elisabeth Kabelis-Lechner
2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_2_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
Baugrube mit Blick nach Südwesten © Elisabeth Kabelis-Lechner
2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_3_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
Aushub bis an die Grundstücksgrenze, Blick nach Westen © Elisabeth Kabelis-Lechner
2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_4_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
Aushub bis zur Gehsteigkante, Babenbergerstraße © Elisabeth Kabelis-Lechner
2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_5_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
zweigeschossige Unterbauung des gesamten Grundstückes © Elisabeth Kabelis-Lechner
2022-08_news_Grazer Baubehörde übersieht Bebauungsplanpflicht_6_(c) Elisabeth Kabelis-Lechner
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