Eine starke Verdichtung der Stadt geschieht bereits in manchen Stadtteilen und soll nach den Zielsetzungen des neuen Flächenwidmungsplan 4.0 (FLÄWI 4.0) weiter intensiviert werden.
Der Auflageentwurf zum neuen FLÄWI 4.0 sieht eine fast flächendeckende Nachverdichtung für Graz vor. Diese Verdichtung ist oftmals schwer nachvollziehbar und verwundert auch sehr, da ja bisher das Räumliche Leitbild, welches die Vorstufe zum Flächenwidmungsplan darstellt, bisher nicht vorliegt und mit den BürgerInnen nicht diskutiert wurde. Verwunderlich ist auch, dass diese das Grazer Stadtbild prägenden Planungsvorhaben in den Medien nicht diskutiert werden.
Bis 17.7.2015 kann man noch Einwände zum FlÄWI 4.0 einbringen. Wer sich um die Lebensqualität in seiner Stadt bzw, in seinem Stadtteil Sorgen macht, der sollte dies tun. Vielleicht wird es dann ja doch noch einen Diskussionsprozess mit BürgerInnen geben.
Gegen begründete Verdichtung, wenn sie wohl überlegt, gut geplant und mit den entsprechenden ausgleichenden Maßnahmen einhergeht, wie zusätzliche öffentliche Grünflächen, kleine Stadtteilparks, Grüninseln, Straßen mit Alleebäumen, Verkehrskonzepte, attraktiver ÖV, ist nicht generell etwas einzuwenden. Eine sanfte Innenentwicklung ist flächen- und ressourcenschonend. Nur bei vielen Bauprojekten, die bereits jetzt große Verdichtungsmaßnahmen darstellen, ist davon wenig zu bemerken.
Vor allem die großräumige Kerngebietsausweisung eines großen Gebietes im Bezirk Gries im FLÄWI 4.0 gibt zu denken. (z. B der Bereich Oeverseegasse, Elisabethinergasse, Prankergasse, Steinfeldgasse, Ungergasse, Idlhofgasse). Bisher als Wohnen allgemein mit max. Bebauungsdichte von 1,4 ausgewiesen, sollen diese Gebiete nun mit Zentrumsfunktion überlagert werden. Damit einher geht vor allem eine starke Aufdichtung von derzeit max. 1,4 (im Wohnen allgemein ist die maximal erlaubte Dichte laut Raumordnungsgesetz 1,4) auf 2,0 bis 2,5. Und das in einem Stadtteil, der schon jetzt ein eklatantes Defizit an öffentlichem Grünraum und große soziale Probleme hat.
Die versprochene Grünraumoffensive als Ausgleich für den Mangel an Grünflächen, der ja durch eine so starke Aufdichtung noch eklatanter wird, ist nicht vorhanden, denn es werden lediglich 3 kleine Flächen als neue Vorbehaltsflächen für öffentliches Grün mit ca. 6000 m2 ausgewiesen. Das ist nicht der Rede wert, vor allem da ja nicht gesichert ist, dass diese Flächen auch von der Stadt erworben werden können.
Inzwischen geht das dichte Verbauen letzter freier Grundstücke im Bezirk Gries, aber auch in anderen Grazer Bezirken im Eiltempo voran. Es sind vor allem Anlegerwohnungen, die entstehen. Den Anlegern geht es um die Rendite aus der Vermietung, Architektur- und Bauqualität bleiben da oft auf der Strecke. Dies hat aber gravierende Auswirkungen auf unser Stadt- und Straßenbild und auf das Stadtklima. Verdichtung ohne ausgleichende Grünräume führt unweigerlich zu sozialen, nachbarschaftlichen Problemen und natürlich auch zu einer Überhitzung der Stadt.
Beispiele zur Veranschaulichung
- Eggenbergergürtel / Friedhofsgasse: Anlegerwohnungen.
Die gebaute Realität ist von einer Brutalität, die ihresgleichen sucht. Weder wurde hier ein Beitrag zur Gestaltung des öffentlichen Raumes gemacht, – der Gehsteig ist hier sehr schmal und wird zudem durch eine Haltestelle eingeengt –, noch eine ansprechende Fassade bzw. qualitätsvolle Wohnungserschließung oder private Freiräume geschaffen. Die Projektgröße erforderte eine Vorlage beim Gestaltungsbeirat?!
Für die 52 errichteten Wohneinheiten sind laut Baugesetz je WE 5 m2/ WE, also 260 m2 für einen Kinderspielplatz vorgeschrieben. Möglicherweise ist diese Vorschrift erfüllt worden, nur dass der Spielplatz von den Tiefgaragenen-Lüftungsschächten umgeben ist! - Niesenbergergasse 41-51: Mietwohnungen und Anlegerwohnungen.
Hier entstehen 350 Wohneinheiten. Im Bebauungsplan aus dem Jahre 2006 wurde eine Dichteüberschreitung von max. 1,4 auf max. 2,0 erlaubt. Die hohe Dichte bedingt auch einen hohen Bebauungsgrad und auch hier stellt sich die Frage, wie hier die Fläche eines Kinderspielplatzes in der laut Baugesetz vorgeschriebenen Größe von 1700 m2 Platz finden soll. 350 WE mit einer 2-4 Personenbelegung, entsprechen ca. 700- 1000 EW, also einer kleineren Ortschaft. Die Freiflächen wirken wie Abstandsflächen!
Auch hier wurde verabsäumt, den Straßenraum attraktiver zu gestalten, weder Alleebäume noch ein vorgartenartiger Grünstreifen, dafür Balkone direkt am Gehsteigrand. Städtebauliche Qualität sieht anders aus.
Wie lange wird wohl das kleine gegenüberliegende Haus mit Garten noch bestehen? Dies wirkt wie eine Idylle in der Wohnwüste. - Grüne Oase Oeverseegasse: Anlegerwohnungen.
90 Wohneinheiten wurden errichtet. Es gab einen Bebauungsplan zum Schutz des Innenhofs, dennoch wurden 2 Gebäude im Hof errichtet. Durch großen Anrainerprotest konnte die Dichte auf 1,2 und die Geschoßanzahl der Hofbauten um 2 Geschoße reduziert werden. Von der grünen Oase ist bis jetzt wenig bemerkbar.
Laut FLÄWI 4.0 sollte hier eine Dichte von 2,0 möglich sein!
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