Geht es nach den Wünschen der Investoren und der Grazer Stadtplanung soll in Zukunft direkt am Lazarettgürtel gewohnt werden, und das sogar im Erdgeschoss! Um diesen Wohnalbtraum überhaupt zu ermöglichen, legte sich das Stadtplanungsamt richtig ins Zeug. Es erwirkte beim Land Steiermark eine Ausnahmegenehmigung für den 15 Meter Bauverbotsbereich entlang der Landesstraße. Der Gebäudeabstand zum Lazarettgürtel darf nun wesentlich geringer sein, sehr zur Freude der Investoren Granit und IFA. Zusätzlich setzte man sich für die Erschließung der zukünftigen Wohnbauten direkt vom Gürtel mittels zwei Zu- und Ausfahrten (auch für die Tiefgaragen) ein. Stadtplanungsamtsleiter DI Inninger erklärte bei der Informationsveranstaltung im Januar 2024, dass aufgrund dieser Schwierigkeiten die Bebauungsplanung so lange gedauert habe.
Hier drängen sich einige Fragen auf: Wieso kämpfte die Stadt Graz mit viel Aufwand für die Unterschreitung der Bauverbotszone und für die Erschließungen am stark befahrenen Gürtel? Und warum stimmte die Landesbehörde dem zu? Wo liegt hier das öffentliche Interesse?
Das Ermöglichen von renditeorientiertem Investorenwohnbau mit geringstem Gebäudeabstand zum lärmbelasteten Gürtel ist mit Sicherheit nicht im öffentlichen Interesse. Der Bebauungsplan wurde im Anlassfall erstellt und ist ein weiterer Fall investorengesteuerter Stadtplanung. In sechs Jahren Planungszeit schaffte es die Stadt nicht, alle Grundeigentümer*innen im Planungsgebiet in die Planerstellung einzubeziehen und eine städtebauliche Analyse zu liefern, die mehr als nur eine Aufzählung von Vorhandenem ist. Man schaffte es auch nicht, eine dreidimensionale Darstellung des vorgeschlagenen Bebauungskonzepts über das gesamte Planungsgebiet zu erstellen. Die dreidimensionale Darstellung erfolgte nur für die Grundstücke, für die es konkrete Bauabsichten gibt, also für die Grundstücke, die den Investoren und Projektentwicklern IFA und Granit gehören bzw. für zwei Einfamilienhausparzellen, für die es ebenfalls Entwicklungsinteresse gibt.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf nimmt in seinen Festlegungen keinen Bezug auf die städtebauliche Struktur der einer Gartenstadt ähnlichen kleinteiligen Siedlung und ignoriert mit den Festlegungen der Bauflucht- und Baugrenzlinien den gut erhaltenen Gebäudebestand. Sollte dieser Bebauungsplan vom Gemeinderat so beschlossen werden, dürfen Eigentümer*innen der Bestandsbauten diese nur erhalten, Zubauten sind unzulässig. Wollen Eigentümer*innen im Sinne des Klimaschutzes Bestandsgebäude erhalten und diese verträglich erweitern, sagt die Grazer Stadtplanung aus unerklärlichen Gründen nein dazu. Eine Erweiterung der Nutzfläche ist nur durch Abbruch des Bestands möglich. Eigentümer*innen kritisieren dies zu Recht und fühlen sich von der Stadt enteignet.
Das Stadtplanungsamt ergreift aus unerklärlichen Gründen Partei für Neubau und boykottiert so die vom Gemeinderat vorgegebene, klimaorientierte Stadtentwicklung.
Der Sinn und Zweck von Bebauungsplanpflicht besteht in der Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit diesem Bebauungsplanentwurf wird es aber sicher keine geordnete Entwicklung geben. Das Stadtplanungsamt erlaubt nämlich im gesamten Planungsgebiet ohne erkennbare Planungsüberlegungen oder Differenzierungen die offene, die gekuppelte und die geschlossene Bebauung. In einem vollständig in offener Bauweise verbautem Einfamilienhausgebiet führt das unweigerlich zu gestalterischem Chaos und verlegt die planerischen Entscheidungen ins Einzelbauverfahren. Das Stadtplanungsamt negiert seine Planungsaufgabe und führt damit den Sinn und Zweck von Bebauungsplanung ad absurdum.
Resümee: Das Stadtplanungsamt hat sich intensiv und nahezu ausschließlich damit beschäftigt, die fragwürdigen Investorenwünsche für dichtes Wohnen am Lazarettgürtel abzusichern. Um die sinnvolle Weiterentwicklung und Nachverdichtung der 45 anderen Grundstücke hat man sich wenig bis gar nicht gekümmert und auch gleich auf ein Gestaltungskonzept verzichtet. Hier fiel dem Referenten nichts anderes ein als Abbruch oder Stillstand.
Kompetente Bebauungsplanung sieht anders aus. Ein Tipp für das Stadtplanungsamt: Es empfiehlt sich regelmäßig das Stadtentwicklungskonzept zu studieren und die dort formulierten Grundsätze zu beachten. Im 6. Grundsatz des STEK 4.0 bekennt sich Graz zu einem qualitätsvollen Wachstum und führt dazu u.a. aus: „Der sensible Umgang mit konkreten Situationen vor Ort ermöglicht Wachstum als Chance für nachhaltige Entwicklungen“. Den sensiblen Umgang mit der Situation vor Ort sucht man bei dieser Planung vergeblich.
Im Grundsatz 9 des Stadtentwicklungskonzepts bekennt sich Graz zu seiner gelebten Baukultur und führt dazu aus:„Qualitätsvolle Baukultur (…) setzt sensible und praxistauglich abgestimmte Baumaßnahmen um. Zeitgenössische Architektur leistet ihren Beitrag zum unverwechselbaren Stadtbild und generiert dadurch Identität.“ 5-6 geschossiges Wohnen direkt am Gürtel ist weder eine sensible Baumaßnahme, noch leistet sie einen Beitrag zu einem unverwechselbaren Stadtbild. Ebenso zeugt das Negieren von qualitätsvollen Gebäudebeständen von einem Mangel an baukulturellem Verständnis.
Gegen diesen Bebauungsplan kann noch bis 8. März eingewendet werden.
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