Sankt Georgen ob Murau ist eine ehemalige Gemeinde mit 1746 Einwohnern (2019) im Bezirk Murau. Seit 2015 ist sie im Rahmen der steiermärkischen Gemeindestrukturreform mit der Gemeinde Sankt Ruprecht-Falkendorf zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Sankt Georgen am Kreischberg.
Die Gegend ist vor allem durch den Kreischberg bekannt geworden, da hier die Snowboard-Weltmeisterschaften 2003 stattfanden. 2015 wurden abermals Snowboard-Weltmeisterschaften ausgetragen.
Der Schwerpunkt auf die Forcierung des Wintertourismus brachte der Gemeinde einen wirtschaftlichen Aufschwung, der sich in der Ertragslage, den Nächtigungsziffern und der Bauentwicklung deutlich niederschlug. Die Errichtung zweier explizit eingegrenzter Chaletdörfer sowie einer Apartmentanlage im unmittelbaren Nahbereich der Talstation der Kreischbergbahn trug zu dieser Entwicklung wesentlich bei. Diese Chaletdörfer umfassen im nördlichen Areal (an der Mur gelegen) ca. 80 Einzelobjekte sowie im südlich gelegenen Bereich ca. 90 Einzelobjekte und sind in Holzbauweise errichtet. Sie befinden sich größtenteils in Einzelbesitz oder gehören zu einem Konsortium und werden durch „ALPS RESORTS“ vermietet. Mit 70 – 150 m² sind die Unterkünfte in verschiedenen Kategorien für einen Urlaub mit 4-14 Personen geeignet und umfassen zusätzlich einen privaten Wellnessbereich mit Indoor- und Outdoor-Whirlpool, Sauna oder Swim-Spa.
Die 1992 errichtete 6er-Gondelbahn wurde nunmehr (2021) durch eine hochmoderne und leistungsfähige 10er-Gondelbahn ersetzt. Die Kosten der gesamten Investition (Stationsgebäude und Seilbahn) belaufen sich auf ca. 40 Millionen Euro! Mit der neuen „Kreischberg 10er-Gondelbahn“ wird die Beförderungskapazität von der Talstation ins Skigebiet von derzeit knapp 2.000 Personen/Stunde auf 4.000 Personen/Stunde verdoppelt.
Neuer Flächenwidmungsplan
Der neue Flächenwidmungsplan 2022 wurde von der Gemeinde in der letzten Sitzung vor Sommerbeginn Anfang Juli verabschiedet und befindet sich derzeit in Bearbeitung, d. h. alle Einwendungen und Wünsche der betroffenen Eigentümer werden von der Gemeinde in angemessener Zeit beantwortet, bevor sie dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Begutachtung vorgelegt werden. Nach Abschluss dieser Tätigkeit (vermutlich bis zu 6 Monaten) erhält dieser Flächenwidmungsplan Rechtskraft. Ein Hotelprojekt am südlichen Rand des Ferienparks ist in Vorbereitung – gleichzeitig wird die Bevölkerung im Rahmen einer Volksbefragung im Herbst über die Zweit-Wohnsitzbeschränkung um ihr Urteil gebeten. Das Ergebnis dieser Umfrage ist für die Gemeinde bindend. Die gewerbliche und touristische Nutzung der bereits bestehenden Objekte im sogenannten Erholungsgebiet sind davon nicht betroffen.








