Das sollen die österreichischen Architektinnen und Architekten in Hinkunft an Fortbildung nachweisen.
So steht es im Ministerialentwurf für das neue Berufsgesetz.
Der Vorstand der Bundeskammer hat damit sein Ziel einer Ausgestaltung der bislang generell gehaltenen Fortbildungsverpflichtung erreicht.
Nun zeigen sich aber manche der Betreiber der neuen Fortbildungsverordnung erstaunt: so sei das nicht gemeint gewesen, so genau wollten wir’s nicht wissen, auch nimmt die Bundeskammer ablehnend Stellung (in einem Satz) zu dieser Stundenbestimmung. ....
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