In meiner Kolumne Schau doch! 29 wurde kurz der Burgfriedstein am Benefiziatenhaus der Kommende Leech behandelt. Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, dass die Gerichtsgrenzen der Stadt Graz schon vor Jahrhunderten ebenfalls durch solche steinerne Rechtszeugen markiert waren.
Gustav Pscholka hat 1912 in der Zeitschrift des Historischen Vereines die Grenzlinien nach den Bereitungsprotokollen rekonstruiert (Bild 1, von mir überarbeitet). Hilfreich erwies sich dabei die von Freiherrn de la Porta 1788 angefertigte „Mappa des Pomerii von der Hauptstadt Graz“, welche die Unsicherheiten der Grenzlinien beheben sollte (Bild 2).
Pscholka fand von ursprünglichen 25 Burgfriedsteinen noch neun an ihrer alten Stelle. Fritz Popelka sah 1928 noch den im Burgfriedumritt von 1673 beschriebenen Stein vor dem Haus Zeillergasse 25 als den „am besten erhaltenen“ (Bild 3).
Meine Forschungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nach 1950 zwei Steine verschwunden sein müssen, die aber noch in der Erinnerung von Bewohnern lebendig sind. Heute stehen nur mehr vier Burgfriedsteine an ihren Standorten. Die Steine Nr. 6, 7 und 18 stehen unter Denkmalschutz, aber Stein Nr. 11 hat es trotz mehrfacher Reklamation noch nicht auf die Denkmalliste geschafft (!). Vielleicht gibt es aber noch zwei weitere, noch verborgen gebliebene?
Etwas Geschichte:
Nachdem die alten Grafschaften aufgelassen worden waren, wurde die Rechtsprechung an Landgerichte übertragen. Im Laufe der Jahrhunderte verschafften sich jedoch innerhalb dieser Landgerichte die Städte, Märkte oder auch Gutsherren ihre eigene Gerichtsbarkeit. Die Bezeichnung für einen derartigen Gerichtsbezirk lautete „Burgfried“.
Während der Stadtrichter gleich dem Landgericht Bann und Acht aussprechen, aber auch Urteile vollstrecken konnte, hatten Burgfriedsherren nur das Recht, Malefizpersonen zu ergreifen, mussten aber Verbrecher, die ihr Leben verwirkt hatten, dem Land- oder Stadtgericht zur Exekution ausliefern.
In Graz wurde 1240 mit dem iudex de Graetze Wakkerzil ein eigener Stadtrichter erwähnt; das spricht dafür, dass Graz schon als Stadt zu bezeichnen war. Bestätigt wurde das Stadtgericht von König Rudolf I. 1281 und 1361 wurden durch Herzog Rudolf IV. auch schon die Grenzen des „Burgfrieds“ von Graz beschrieben, der sich über die Stadtmauern hinaus ins Umland vorgeschoben hatte:
„Si sullen ouch daz stat gericht haben in den gemerkchen vor der stat ze Grecz unz gen Nidern Tobel, von Nidern Tobel geleich umb unz gen Leuczendorf, von Leuczendorf unz an den Graben, von dem Graben unz gen Sant Lienhart. von Sant Lienhart unz gen Hadmarstorf, von Hadmarstorf wider gen Nidern Tobel."
Das hier als Ausgangs- und Endpunkt beschriebene „Nidern Tobel“ war eine schon im Rationarium Styriae 1265 erwähnte Ansiedlung südlich des Jagdschlosses Karlau, das Erzherzog Karl ab 1590 an der Stelle des Hofes zu Niedertobl errichten ließ. Der Begriff Tobel kommt von dem hier fließenden Murarm, der später zum Mühlgang wurde.
Der Besitz des „Burgfrieds“ war für die Stadt mit willkommenen Einkünften aus der Rechtsprechung, aber auch aus anderen Abgaben verbunden. Zur Sicherung der Grenzen der Stadt wurden deshalb Burgfriedsteine aufgestellt. Das geschah anlässlich von Bereitungen, so schon 1621, wovon der von mir im Aufsatz „Kommende Leech“ (Schau doch! 29) abgebildete Burgfriedstein zeugt.
Bei einer „Bereitung" zog die Bürgerschaft zu Pferd und zu Fuß aus, um die Grenzen des Burgfrieds abzugehen. Alle anrainenden Grund- bzw. Gerichtsherren wurden eingeladen, sich an den Grenzsteinen zu zeigen, ließen sich aber oft durch „Agenten" vertreten - 1749 erschienen dazu nur wenige.
Da also schon 1673 die „Rainstaine" beschrieben wurden, kann man annehmen, dass sie schon bei der aus 1621 protokollierten Bereitung aufgestellt worden waren und das Einmeißeln der Jahreszahl als Art Bestätigung zu sehen ist. Allerdings wurde 1621 nur ein einziges Mal das Wort „Marchstein“ verwendet. Die Bereitung von 1749 nennt die ersten zehn übrigens „Marchsteine", die restlichen wieder „Rainstein".
Die Grenzen des Stadtgerichts, wie sie sich bis 1361 herausgebildet hatten, stimmen natürlich mit den heutigen Stadtgrenzen nicht überein. Die von „Ortsfremden“ 1938 mit einem Federstrich verfügte Eingemeindung der umliegenden Dörfer (z. B. Andritz, Mariatrost, Liebenau, Wetzelsdorf, Eggenberg und Gösting) hat vorher selbständige Gemeinden in einem „Groß-Graz“ vereinigt, wie es sich heute noch im Wesentlichen zeigt.
Aber auch davor gab es immer wieder Verschiebungen. So haben mächtige adelige Grundherren der Stadt Burgfriede zwecks eigener Jurisdiktion „abzutrotzen“ versucht. Im Osten waren es die Herrschaften Grabenhofen und Münzgraben. Der Burgfried Münzgraben wurde am 20. Jänner 1599 von Kaiser Ferdinand II. seinem Regimentsrat Ludwig Camillo Suardo verliehen. Der Grazer Magistrat protestierte aber ständig dagegen und so wurde das Recht 1749 schließlich auch vom „Moserhofischen“ Agenten mangels Beweise aufgegeben. Der Burgfried Weissenegg im Westen war im Besitz der Eggenberger, konnte aber schon 1621 nicht bewiesen werden und wurde 1749 von ihnen auf- und der Stadt zurückgegeben.
Umgekehrt erweiterten sich die Stadtgrenzen um die Wende des 18. Jahrhunderts im Norden und Nordosten, doch handelte es sich hier nicht mehr um ein Vorschieben des Stadtgerichts, dessen Befugnisse im Erlöschen waren, sondern um ein Vorschieben der Akzis-Linien, in die man 1776 den Burgfried Grabenhofen und die südlichen Teile des Göstinger Burgfrieds einbezog; an die Stelle der städtischen „Gefälle“ (Abgaben) war die Akzise getreten. Damit wird ein weiteres künftiges Thema angesprochen: die alten Grazer Mauthäuser, bei denen die sogenannten „Spinatwachter“ bis 1938 von den in die Stadt Lebensmittel liefernden Bauern die „Verkehrssteuer“ (Akzise) einhoben, im Volksmund auch „Pflastersteuer“ genannt, weil die Stadt das eingehobene Geld für die Straßensanierung verwendete.
Grenzbeschreibung (1. Teil)
Ich kann mich hier nur grob auf die Linien des Burgfrieds und auf interessante ehemalige Standorte der Grenzsteine einlassen. Wir beginnen dort, wo auch die Burgfriedsbereitung von 1749 ihren Ausgang nahm: nördlich des dritten Sacktores. Der erste Marchstein und die Nr. 2 befanden sind am westlichen und östlichen Ende der Langegasse und markierten die beiden Ecken der nördlichen Ummauerung des ehemaligen kaiserlichen bzw. herzoglichen Tiergartens, der ursprünglich auch den Nordhang des Schloßbergs umfasste. Dann folgte die Grenze der Grabenstraße stadteinwärts „nach dem Wasserlauf auf der Straßen zu den gewölbten Prüggl bey dem Tiergarten". Eine wichtige Stelle, denn aus dem Burgfried Grabenhofen „werden die schödlichen personen aus disem purkfrid dem Landgericht an dem prüggl bei dem Thürgarten, da sich deren von Graz purkfrid oder stattgericht anfangt, geantwort."
„Der dritte Marchstein ist erfindlich rechter Hand an dem Tiergarten herein gegen der Stadt, unweit des steinernen Brückels, wo das Wasser von Rosenberg herunter rinnet, gegen über des so genannten um und um Würts.“ Der Umundum-Wirt ist heute das Hotel „Alter Telegraf“ (Bild 4). Der nicht immer Wasser führende Graben ist noch aus einem Plan der Wickenburggasse des Jahres 1840 zu erkennen (Bild 5).
Nach Osten schwenkend, zog die Grenze nun etwas südlich der heutigen Franckstraße entlang des Rinnsals und längs des “Kielhauserschen“ Gartens bergauf, dabei den erst 1749 eingesetzten Burgfriedstein Nr. 4 passierend, zur heutigen Rosenberggasse (Bild 6).
In der Beschreibung von 1621 lag hier „des Schlauen zieglstadtl“ (1673 des Hofgeschirrmeisters; ein Baron Schlaun wird zu Ende des 18. Jhs als Besitzer am Rosenberg genannt) an „einem gemaurten prückhl“, das wohl auch über das Rinnsal führte. 1749 stand der „Marchstein“ Nr. 5 im Garten hinter dem Eckhaus zum heutigen Rosenberggürtel; es war im Besitz des Messingfabrique directoris Joseph Eggerl. 1728 hatte die Hofkammer von ihm einen kleinen Teich in der Rosenberggasse für eine Wasserleitung gekauft (Bild 6).
1749 führte die Grenzlinie „von ermelten Zieglstadl und den dabey gesezten Rainstain aufwerts durch die Felder und einen Rainstain, so an der P. P. Jesuiter Grund stehet.“ Heute erreicht man die Stelle über die Hainbuchenallee, die Felder wichen einer großen, zum Erholungsgebiet Rosenhain zählenden Wiese und der kürzlich restaurierte (!) Burgfriedstein Nr. 6 zeigt sich hier in voller Schönheit (Bilder 7, 8 und 9).
Fast genau in östliche Richtung verlief die Gerichtsgrenze, an einem „große nuspamb“ vorbei „sodan gerad durch der Frauen Auerin Felder zu der Weegschaiden, da die Straßen auf den Rosenberg und nach Weiz gehn neben Saigerisch jezo Stephan Bernhartischen Behausung und den dabey stehenten Rainstain“. Wir sind an der Stelle, wo die Hilmgasse von der Heinrichstraße abzweigt.
Der Burgfriedstein Nr. 7 steht äußerst bedrängt und – vielleicht glücklicherweise – unbemerkt am Vorgartenzaun des Eckhauses Hilmgasse 1. Für ein derart wertvolles Rechtsdenkmal ist das wohl ein mehr als dürftiger Standort!
Aus rötlichem Stein geschlagen, zeigt sich zur Straße hin der steirische Panther in voller Größe. Die Rückseite mit der Jahreszahl 1749 kann man nur erspähen, wenn das kleine Gartentürl offen ist (Bild 10 und 11).
Gegenüber befand sich 1749 (an der Stelle der heutigen schönen Villa Heinrichstraße 126) das „Hilm Wiertshaus“, später „Gasthaus Zur Hülbe“ (Hülbe = sumpfige Gegende) genannt – es lag also nicht am Hilmteich! Die Vermesser des Franziszeischen Katasters von 1829 trugen als Besitzer der Bauparzelle 79, Obere Geydorfgasse 686, den „Wirth“ Leopold Schrottenbach ein. Das Haus Nr. 682, an dessen Zaun der Stein heute lehnt, war die Bauparzelle 80 und gehörte dem Müller Jakob König.
Hier wird auch eine „Weg Schranken“ genannt, offenbar zu dem alten Mauthaus gehörig, das heute noch – leider auch nicht gegen Abbruch geschützt – auf Heinrichstraße 141 erhalten ist (Bild 14).
Die Stadt- und Gerichtsgrenze führte in weiterer Folge (Bild 15) die heutige Hilmgasse hinunter bis zum Kroisbach, der in den Burgfriedbeschreibungen noch Rettenbächl (Rettenbach) hieß, und folgte dem Wasserlauf bis ungefähr zu den heutigen Tennisplätzen des Grazer Park Clubs, wo ich – abweichend zur Lokalisierung von Pscholka – den Grenzstein Nr. 8 vermute.
Die Burgfriedlinie stieg dann über den nicht mehr erhaltenen „Ziegelstadlweg“ die Anhöhe hinauf, den „Schanzelgrund“ umrundend, bis zum Burgfriedstein Nr. 9, der 1749 „neben den unterm Ziegl Stadl“ neu aufgestellt wurde; er stand an der aufgelassenen Ludwig-Seydler-Gasse, ungefähr bei der heutigen Notaufnahme des Landeskrankenhauses. Dann lief die Grenzlinie schräg hinunter zur Riesstraße.
Dort standen bis 2002 noch Bauteile des „Kutscherwirts“, den wir in Schau doch! 29 als das 1360 genannte Schenkhaus des Deutschen Ritterordens erwähnt haben (Bild 16). Vor dem Steilstück der Riesstraße (der alten Straße nach Ungarn oder “strata hungarica“) brauchte man manchmal wohl zusätzliche „Pferdestärken“, die der Wirt vermietete. Jedenfalls werden hier die Fuhrleute auch gerne ihre Pferde gewechselt oder sie rasten gelassen und sich selbst noch eine Stärkung genehmigt haben.
Das Kuriose war, dass die Grenzlinie mitten durch das Gasthaus ging; der Gastraum lag in Graz, die Küche schon in der Katastral-Gemeinde Stifting.
Den Grenzstein Nr. 10 sah Pscholka noch „gegenüber dem Linienamte St. Leonhard, Ecke Riesstraße und Grenzgasse“ (heute Pauluzzigasse). Er ist ebenso wie der Stein Nr. 9 nicht mehr an Ort und Stelle; knapp vor Redaktionsschluss entdeckte ich aber östlich des Pfarrhauses zwei in die Erde gerammte bzw. durch Aufschüttung versunkene Steine in der Form der Burgfriedsteine. Eine Grabung könnte das Rätsel lösen.
Die Grenzlinie folgte dann westlich der heutigen Friedhofsmauer dem Stiftingbach bis zu seiner Einmündung in den Ragnitzbach. Ihren weiteren Verlauf und die zwei noch erhaltenen Burgfriedsteine werden wir in der nächsten Folge behandeln – sofern mir dafür Interesse bekundet wird.
















