Folgende Posten werden neu besetzt:
- Eine Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten, für fünf Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juni 2019, am Institut für Städtebau.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2019
Kennzahl: 1450/19/005
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- bzw. Diplomstudium in Architektur und/oder Städtebau und Raumplanung.
Gewünschte Qualifikationen:
Inhaltliche Affinität zu und Arbeitserfahrung in den Institutsschwerpunkten Städtebau, Mobilität und öffentlicher Raum. Didaktische Fähigkeiten und Bereitschaft zur Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen.
Interesse an einem Doktorats-Studium in den genannten Forschungsschwerpunkten, sowie an der Mitarbeit von Forschungsprojekten des Instituts.
Stärke in visueller Kommunikation (Grafik, Fotografie) erwünscht Unterrichtserfahrung von Vorteil.
Englischkenntnisse (schriftlich/mündlich) erwünscht.
Einstufung:
B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.864,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen. - Eine Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 15. Mai 2019, am Institut für Städtebau.
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2019
Kennzahl: 1450/19/004
Aufnahmebedingungen:
Abgeschlossenes Master- bzw. Diplomstudium in Architektur und/oder Städtebau und Raumplanung.
Gewünschte Qualifikationen:
Inhaltliche Affinität zu und Arbeitserfahrung in den Institutsschwerpunkten Städtebau, Mobilität und öffentlicher Raum Erfahrung in der Bearbeitung und Aquise von Forschungsprojekten erwünscht.
Unterrichtserfahrung von Vorteil.
Sehr gutes Niveau der Englischkenntnisse (schriftlich/mündlich) erwünscht.
Einstufung:
B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.864,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Weitere Details entnehmen Sie dem Downloads rechts.
