Am Montag, dem 13. Dezember 2010 wurde in der Gemeinderatssitzung ein Fachbeirat für Baukultur in Graz beschlossen. Dieser wird in der ersten Hälfte des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen.
Vorgeschichte
Die Stadtbaudirektion veranstaltete im Juni 2005 eine Baukulturenquete, welche die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit eines Gestaltungsbeirates überzeugen sollte. Schlussendlich entschied sich der damalige Planungsstadtrat Gerhard Rüsch dagegen und kreierte stattdessen das „Grazer Modell“, das aus vier Instrumenten zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Sicherung der Baukultur bestand – Stadtforum, Bebauungsleitlinien, Wettbewerbswesen und Projekttisch – und nach einem Gemeinderatsbeschluss Anfang 2007 installiert wurde. Nach einer Evaluierung im Jahr 2008 war klar, dass die beiden Instrumente „Wettbewerbswesen“ – das Grazer Modell führte nachweislich zu einer Erhöhung von Wettbewerbsverfahren – und „Projekttisch“ weiter zur Qualitätssicherung eingesetzt werden sollen, der Projekttisch in modifizierter Form mit erhöhter Servicefunktion. Stadtforum und Bebauungsrichtlinien konnten die Erwartungen nicht erfüllen und scheiden in Zukunft aus. (Einen detaillierten Bericht über das Ergebnis der Evaluierung finden Sie demnächst auf www.gat.st.)
Entscheidung für einen Fachbeirat
Das Grazer Modell erfüllte also nur bedingt den Anspruch hinsichtlich einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Sicherung der Baukultur. Bei Projekten konnten generell keine verbindlichen Vorgaben zur architektonischen Qualitätssicherung, insbesondere in der Projektumsetzung, getroffen werden. Daher erging von der Stadtbaudirektion an die Stadt Graz die Empfehlung, für Bauprojekte ab einer bestimmten Größenordnung einen externen Fachbeirat einzurichten. Dieser Empfehlung liegt ein Konzept zugrunde, das von der Stadtbaudirektion, dem Stadtplanungsamt und den zuständigen städtischen
Fachabteilungen sowie externen Beteiligten (Kammer für Architekten und
Ingenieurkonsulenten, Wirtschaftskammer – Landesinnung für Baumeister, Haus der Architektur, Altstadtsachverständigenkommission, Technische Universität Graz) erarbeitet wurde.
Beim Grazer Fachbeirat handelt es sich um ein Sachverständigengremium, das sich aus drei bis fünf externen Fachbeiratsmitgliedern der Bereiche Architektur, Raum- und Stadtplanung zusammensetzt, die in Graz keine Planungsaufträge haben dürfen. Der Fachbeirat wird alle 1,5 Jahre neu besetzt, eine Beiratstätigkeit kann maximal 2 Perioden, also 3 Jahre, dauern. Der Besetzungsvorschlag kommt von Stadtbaudirektion und Stadtplanungsamt und wird den zuständigen StadtsenatsreferentInnen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beiratspflicht ab einer bestimmten Projektgröße
Die Beiratspflicht besteht bei Bauprojekten außerhalb der Altstadtschutzzone ab einer Bruttogeschoßfläche von 2.000 m² (oberirdisch; ausgenommen Gewerbegebiet). Der Fachbeirat soll Projekte vor dem Bauverfahren prüfen und Stellungnahmen abgeben, die Ortsbild, Gestaltungsqualität, städtebauliche Dimension, öffentlichen Raum, Nachhaltigkeitskriterien und Energieeffizienz beinhalten.
An den jeweiligen Beiratssitzungen werden auch VertreterInnen der zuständigen Fachabteilungen teilnehmen, darüber hinaus können weitere Sonderfachleute (z. B. Bundesdenkmalamt etc.) zur Teilnahme eingeladen werden.
Ablauf
In der Fachbeiratssitzung präsentiert der jeweilige Projektwerber seine Planung. Daraufhin gibt der Fachbeirat eine schriftliche Empfehlung ab, die als Grundlage für die Begutachtung im Bauverfahren dient. Sollte eine negative Stellungnahme durch den Fachbeirat vor dem Bauverfahren erfolgen, muss das Projekt überarbeitet und dem Fachbeirat nochmals vorgelegt werden.
Projekte, die durch ein Wettbewerbsverfahren ermittelt wurden, werden dem Fachbeirat kurz vorgestellt und danach nicht mehr gesondert beurteilt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Auslobungsunterlagen vom Fachbeirat freigegeben wurden und ein Beiratsmitglied bzw. ein/e Vertreter/in der Stadtbaudirektion oder des Stadtplanungsamtes Juror/in beim betreffenden Verfahren war.
Anhand positiver Beispiele soll die Beiratstätigkeit dokumentiert werden. Eine regelmäßige Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte, z. B. in Form eines Jahrbuches, soll das Bemühen des Fachbeirates um gelebte Baukultur nachweisen und die Belange der Baukultur in der öffentlichen Wahrnehmung schärfen.
- Verfasser/in:
- Redaktion GAT Graz Architektur Täglich
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