Heute, am 01.08.2012 wurde von Bürgermeister Siegfried Nagl aufgrund von absoluter Vertrauensunwürdigkeit die fristlose Entlassung des Grazer Stadtplanungschefs DI Arch. Heinz Schöttli veranlasst. Herr Schöttli wurde davon in Kenntnis gesetzt. Anlass für diese Maßnahme sind strafrechtlich relevante Verdachtsfälle im Bereich des Korruptionsstrafrechts sowie weitere dienstrechtliche Verfehlungen, die das Bild der Vertrauensunwürdigkeit vervollständigten.
Die Fälle, in denen ein strafrechtlich relevanter Verdacht im Bereich des Korruptionsstrafrechtes gegenüber Herrn Schöttli besteht, wurden von der Magistratsdirektion der Stadt Graz beim Landeskriminalamt zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen werden derzeit vom Landeskriminalamt vorgenommen. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, können derzeit zusätzlich keine konkreteren Angaben gemacht werden. Für Herrn Schöttli gilt die Unschuldsvermutung.
Herr Dipl. Arch. Heinz Schöttli hatte sich in der Vergangenheit in der Schweiz einen guten Ruf als Stadtplaner erworben. Seine fachliche und auch persönliche Eignung war im Auswahlverfahren, das im Frühjahr 2010 zur Besetzung des Leiterpostens der Stadtplanung durchgeführt wurde, außer Streit gestanden. Sein Verhalten stößt daher bei allen Beteiligten auf Unverständnis.
Schaden an gutem Ruf der Stadt Graz
Ob und welche Auswirkungen dieses Verhalten auf Behördenverfahren hatte oder hat, wird derzeit detailliert geprüft. Fest steht: Durch das Verhalten von Herrn Dipl. Arch. Heinz Schöttli ist der Stadt Graz nach heutigem Wissensstand zwar kein finanzieller Schaden entstanden, sehr wohl aber leidet der gute Ruf der Stadtverwaltung.
Die hohe, vertrauens- und verantwortungsvolle Position von AbteilungsleiterInnen ist mit einer großen Vorbildfunktion gegenüber städtischen Bediensteten aber auch gegenüber einer breiten Öffentlichkeit verknüpft. Zudem müssen gerade in den Bereichen der Stadtplanung und der Bauämter strengste Maßstäbe angelegt werden. Eine Alternative zur fristlosen Entlassung war angesichts dieser Umstände nicht in Erwägung gezogen worden.
Dienstrechtlicher Hintergrund
Herr Dipl. Arch. Heinz Schöttli hatte seit 1. September. 2010 mit der Stadt Graz ein bis 31. August 2015 befristetes Dienstverhältnis, das mit heutigem Tag durch Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit beendet wird.
Verhaltenskodex wirksam
Eine endgültige Bewertung des vorliegenden Falles wird erst nach Abschluss aller Untersuchungen vorgenommen. Eines steht aus heutiger Sicht jedoch fest: Da die Hinweise auf die vorliegenden korruptionsverdächtigen Handlungen und dienstrechtlichen Verfehlungen durch MitarbeiterInnen erfolgten, die in Bezug auf Korruption sensibilisiert waren, beweist der vorliegende Fall – so unerfreulich er für die Stadt Graz auch ist –, dass der Verhaltenskodex zur Vermeidung von Korruption greift.
Interimistische Vertretung
Die Leitung der Abteilung für Stadtplanung wird ab heute Herr Stadtbaudirektor DI Mag. Bertram Werle interimistisch übernehmen.
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