Fristlose Entlassung des Grazer Stadtplanungschefs veranlasst

Presseerklärung durch Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl

Korruptionsverdacht und dienstrechtliche Verfehlungen stehen im Raum

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01/08/2012

Heute, am 01.08.2012 wurde von Bürgermeister Siegfried Nagl aufgrund von absoluter Vertrauensunwürdigkeit die fristlose Entlassung des Grazer Stadtplanungschefs DI Arch. Heinz Schöttli veranlasst. Herr Schöttli wurde davon in Kenntnis gesetzt. Anlass für diese Maßnahme sind strafrechtlich relevante Verdachtsfälle im Bereich des Korruptionsstrafrechts sowie weitere dienstrechtliche Verfehlungen, die das Bild der Vertrauensunwürdigkeit vervollständigten.

Die Fälle, in denen ein strafrechtlich relevanter Verdacht im Bereich des Korruptionsstrafrechtes gegenüber Herrn Schöttli besteht, wurden von der Magistratsdirektion der Stadt Graz beim Landeskriminalamt zur Anzeige gebracht. Die weiteren Ermittlungen werden derzeit vom Landeskriminalamt vorgenommen. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, können derzeit zusätzlich keine konkreteren Angaben gemacht werden. Für Herrn Schöttli gilt die Unschuldsvermutung.

Herr Dipl. Arch. Heinz Schöttli hatte sich in der Vergangenheit in der Schweiz einen guten Ruf als Stadtplaner erworben. Seine fachliche und auch persönliche Eignung war im Auswahlverfahren, das im Frühjahr 2010 zur Besetzung des Leiterpostens der Stadtplanung durchgeführt wurde, außer Streit gestanden. Sein Verhalten stößt daher bei allen Beteiligten auf Unverständnis.

Schaden an gutem Ruf der Stadt Graz

Ob und welche Auswirkungen dieses Verhalten auf Behördenverfahren hatte oder hat, wird derzeit detailliert geprüft. Fest steht: Durch das Verhalten von Herrn Dipl. Arch. Heinz Schöttli ist der Stadt Graz nach heutigem Wissensstand zwar kein finanzieller Schaden entstanden, sehr wohl aber leidet der gute Ruf der Stadtverwaltung.

Die hohe, vertrauens- und verantwortungsvolle Position von AbteilungsleiterInnen ist mit einer großen Vorbildfunktion gegenüber städtischen Bediensteten aber auch gegenüber einer breiten Öffentlichkeit verknüpft. Zudem müssen gerade in den Bereichen der Stadtplanung und der Bauämter strengste Maßstäbe angelegt werden. Eine Alternative zur fristlosen Entlassung war angesichts dieser Umstände nicht in Erwägung gezogen worden.

Dienstrechtlicher Hintergrund

Herr Dipl. Arch. Heinz Schöttli hatte seit 1. September. 2010 mit der Stadt Graz ein bis 31. August 2015 befristetes Dienstverhältnis, das mit heutigem Tag durch Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit beendet wird.

Verhaltenskodex wirksam

Eine endgültige Bewertung des vorliegenden Falles wird erst nach Abschluss aller Untersuchungen vorgenommen. Eines steht aus heutiger Sicht jedoch fest: Da die Hinweise auf die vorliegenden korruptionsverdächtigen Handlungen und dienstrechtlichen Verfehlungen durch MitarbeiterInnen erfolgten, die in Bezug auf Korruption sensibilisiert waren, beweist der vorliegende Fall – so unerfreulich er für die Stadt Graz auch ist –, dass der Verhaltenskodex zur Vermeidung von Korruption greift.

Interimistische Vertretung

Die Leitung der Abteilung für Stadtplanung wird ab heute Herr Stadtbaudirektor DI Mag. Bertram Werle interimistisch übernehmen.

 

Dipl. Arch. Heinz Schöttli, der seit Anfang September 2010 in seiner Funktion im Bauamtsgebäude Graz tätig war, leitete das 18-köpfige Team des Stadtplanungsamtes seit 13. Oktober 2010 auch offiziell als Abteilungsleiter für vorerst fünf Jahre. Bereits während seines Architekturstudiums an der Hochschule für Bildende Künste in Düsseldorf führte Heinz Schöttli sein erstes Planungsbüro. Zwischen 1991 und 2002 war er Stadtarchitekt in Zug und von 2002 bis 2007 leitete er die Stadtplanung im schweizerischen Aarau. Internationale Erfahrungen sammelte er auch als Gastprofessor an zahlreichen Hochschulen, unter anderem in Aachen, Lausanne, in Chile und in Linz sowie als Mitglied in zahlreichen Gestaltungsbeiräten.

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Dipl. Arch. Heinz Schöttli © Martin Brischnik

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