EINWENDUNG ZUM 4.0 STADTENTWICKLUNGSKONZEPT (STEK) Entwurf

einstimmiger Beschluss zur öffentlichen Auflage

28/04/2011

Die Frist für EINWENDUNG ZUM 4.0 EINWENDUNG ZUM 4.0 STADTENTWICKLUNGSKONZEPT (STEK) / Entwurf endet am Freitag, dem 29.04.2011. Es gilt der Poststempel.

Am 17. Februar 2011 erfolgte in der Grazer Gemeinderatssitzung der einstimmige Beschluss zur öffentlichen Auflage des Entwurfs des 4.0 Stadtentwicklungskonzepts (STEK) der Landeshauptstadt Graz. Insgesamt wurden sieben öffentliche Bürgerinformations-Veranstaltungen in den Grazer Bezirken durchgeführt. (GAT berichtete)

Bis Freitag, den 29. April 2011 kann das STEK im Stadtplanungsamt Graz (während der Amtsstunden) und auf der Homepage der Stadt Graz eingesehen werden (siehe LINK). An diesem Tag endet auch die Frist für schriftliche und begründete Einwendungen (Poststempel) beim Stadtplanungsamt Graz.

KONTAKT:

Stadtplanungsamt Graz

Europaplatz 20 / 6. St.

8011 Graz

T +43 (0)316 872‐4701

F +43 (0)316 872‐4709

stadtplanungsamt@stadt.graz.at

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich

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