Einzelstandortverordnung wird vom Raumordnungsbeirat des Landes Steiermark empfohlen.
In der am 16. April 2020 anberaumten Sitzung des Raumordnungsbeirates ist per Videokonferenz über die Einzelstandort-Verordnung des Shopping Centers Seiersberg beraten worden, um eine diesbezügliche Handlungsempfehlung an die Steiermärkische Landesregierung abgeben zu können. Die Empfehlung des Beirats, eine Einzelstandort-Verordnung zu erlassen, ist 5:2 Stimmen ausgegangen. In der am 23. April 2020 anberaumten Regierungssitzung soll darüber entschieden werden.
Bereits im Jahr 2016 hatte sich die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten gegen den damals aufgelegten Entwurf einer Einzelstandortverordnung ausgesprochen und setzte sich für generelle, steiermarkweite und zukunftsweisende Lösungen hinsichtlich der Einkaufszentren-Standorte ein. (siehe Beilage EZVO_2016_Stellungnahme)
Die Kammer ist nun höchst besorgt, dass das Raumordnungsgesetz über eine allfällige Einzelstandort-Verordnung ausgehebelt bzw. umgangen werden soll. Aufgrund des wiederholten Versuchs, den rechtlich unklaren Zustand der SCS Seiersberg nachträglich zu reparieren, hat auch der Verfassungsgerichtshof mehrfach Maßnahmen ergriffen. Diesbezügliche Bedenken seitens der Kammer wurden zuletzt Anfang März 2020 in einem Brief an den Raumordnungsbeirat herangetragen und gebeten, die notwendige Verantwortung zu übernehmen, sich die möglichen Folgen einer solch schwerwiegenden Entscheidung vor Augen zu halten, die ein derartiger Präsendenzfall für die Zukunft unsere Landes bedeuten kann.
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