Schluss mit anonym! Gericht bestätigt Recht auf Namensnennung von ArchitektInnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt das Recht auf Namensnennung für ArchitektInnen, wenn deren Werke in Medien abgebildet werden.
Das Wesentliche in Kürze:
Bauwerke dürfen in Medien abgebildet werden, ohne die Urheber fragen zu müssen. Das wird "Freiheit des Straßenbildes" genannt. Dass man dabei auch den Namen des Urhebers unter den Tisch fallen lassen könnte, sagt das Gesetz nicht - im Gegenteil. Mit dem Beschluss vom 13. November 2013 sagt das OLG Wien dazu ganz klar: Dem Architekten kann das Interesse, namentlich genannt zu werden, im Fall eines Berichtes über die Eröffnung eines von ihm geplanten Bauwerks nicht abgesprochen werden, wenn dieses Gegenstand des Artikels und nicht lediglich Beiwerk für andere dargestellte Vorgänge ist. Damit bestätigt das OLG, dass den ArchitektInnen wie allen Urhebern das Recht zusteht, namentlich genannt zu werden, wenn ihre Werke in Medien abgebildet werden.
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