Adaptierung räumliches Leitbild Graz

Erste Präsentation des aktuellen Entwurfs

Das seit 2004 bestehende Leitbild soll bis Mitte 2016 durch ein neues ersetzt werden.

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12/02/2016

Emil Gruber ist Kulturjournalist, Fotograf und Sammler. 1959 in Leoben geboren, lebt und arbeitet er in Graz. mehr

2004 wurde für Graz das erste räumliche Leitbild veröffentlicht. Nach nunmehr zwölf Jahren wurde am 3. Februar 2016 vom Stadtplanungsamt ein Zwischenstand für ein Leitbild neu präsentiert. Laut Abteilungsleiter Bernhard Inninger ist das Ziel, das überarbeitete und adaptierte Ergebnis bis zum Frühjahr des heurigen Jahres beschlussfähig zu machen.

Als Entwickler des zukünftigen Leitbildes wurde die ARGE IB Battyan / freiland Umweltconsulting ZT-Gmbh genannt. Vier weitere externe Berater begleiteten zusätzlich die Leitbildentwicklung.

Für die anwesenden Interessierten – die Einladung zu dieser Präsentation erging nur an einen kleinen Kreis – gab es die Informationen via Powerpoint-Präsentation beziehungsweise konnten drei im Foyer vorhandene Teilpläne (Stadtmorphologie, Teilbereiche und RLB) studiert werden. Unterlagen wurden nicht ausgefolgt, auch digital ist aktuell das Zwischenergebnis nicht einsichtig.

Dies wurde von den anwesenden AktivbürgerInnen, die sich auch an der Mitwirkung beteiligen wollten, kritisiert. Kritiker beanstandeten auch, dass das Leitbild als Programm eines Stadtentwicklungskonzeptes zur Entwicklung des Flächenwidmungsplans 4.0 herangezogen werden sollte und daher vor der Auflage des FLÄWI hätte diskutiert und aufgelegt werden sollen. Inniger argumentierte in der Einleitung, dass ein räumliches Leitbild nicht verpflichtend ist und auch die Reihenfolge nirgends vorgegeben sei. Man hätte ohnehin dieses in Abstimmung mit dem FLÄWI entwickelt.

Teilräume. Bereichstypen



Das Stadtgebiet ist nun in rund dreißig Teilräume aufgeteilt und es wurden zwölf Bereichstypen formuliert, die für die zukünftigen städtebaulichen Ziele maßgeblich sein werden:

Altstadt und Vorstadt - Blockrandbebauung – Vororte mit Zentrumsfunktion – Straßenrandbebauung – Geschoßbau – Wohnanlagen und verdichteter Flachbau – Villenviertel – Kleinteilig strukturierte Gebiete – Baugebiete im Grüngürtel – Betriebsgebiete – öffentliche Einrichtungen und Entwicklungsgebiete.

Für die Kriterien dieser Bereichstypen waren unter anderem Fragen wie Bebauungsstruktur, maximal mögliche Geschoßhöhen, Abstand zur Straße, Angaben zum ruhenden Verkehr oder Funktionsdurchmischung relevant.

Dichten bis maximal 0,4 wurden als kleinteilig strukturierte Gebiete, Dichten ab 0,8 als Geschoßbau definiert. Gebiete mit massiven Nachverdichtungen sind als Flachbau ausgewiesen, der Begriff Villenviertel wurde verbreitert, ist zum Bespiel schon bei offener Bebauung gegeben.

Generell wurden für St.Peter, Andritz und Straßgang die Dichten abgesenkt.

Für Hochhäuser (laut Österreichischem Institut für Bautechnik sind das Gebäude ab mehr als 32 Meter Höhe bis zur Fußbodenoberkante letztes Geschoß) wurden vierzehn Bereiche unter verschiedenen Aspekten (unter anderem Anbindung öffentlicher Verkehr, Silhouettenwirkung, Sichtachsen) geprüft.

In fünf ausgewiesenen Bereichen (Wienerstraße im Bereich Gösting, Hauptbahnhof, Reininghaus-Gründe, Don Bosco und Conrad von Hötzendorfstraße) können nun wieder Hochhäuser errichtet werden. Die Maximalhöhe dafür ist mit der Unterkante des Uhrturms am Schloßberg begrenzt.

Ausnahmebestimmungen werden wie bisher im Leitbild definiert sein.

Von den anwesenden Interessierten wurde bemerkt, dass gerade durch weich formulierte Ausnahmebestimmungen wieder geltende Verordnungen ausgehebelt werden können und damit Investoreninteressen über Flächenwidmungspläne und Objektschutz sich hinwegsetzen können. Besonders wurde die Anhebung von Dichten in Gründerzeitgebieten kritisiert. Das könne den Abbruch von Gebäuden für Eigentümer/ Investoren nun interessant machen.

 

Auch war die Bereichstypeneinteilung inklusive dazu gehörigem Begriff für viele nicht nachvollziehbar bzw. nicht schlüssig genug.

Ebenfalls kritisiert wurde, dass bereits bestehende Stadtteilleitbilder (z. B. das im Rahmen von SEE Projekt ViTo) unter BürgerInnenbeteiligung entwickelte Leitbild) keinen Eingang ins Gesamtbild fanden. Als Argument für das Fehlen wurden von Bernhard Inninger die ihm nicht bekannten baulichen Inhalte dieser Teilleitbilder angeführt.

Als eine wesentliche Komponente, die im Leitbildentwurf nicht ersichtlich ist, wurde die Stadtklimaentwicklung aufgezeigt. In deutschen Städten habe das Klima in der Leitbildformulierung mittlerweile hohe Priorität. Das Stadtplanungsamt bemerkte dazu, dass im endgültigen Papier Themen wie Versiegelungsgrad und Klimaerwärmung berücksichtigt sind und in den Verordnungstext einfließen werden.

Als nächster Schritt werden die durch diese Veranstaltung entstandenen Anregungen und Kritiken geprüft werden, dann wird der Verordnungswortlaut ausgearbeitet und aufgelegt.

Es wurde seitens Bernhard Inninger auf Anfrage auch eine vertiefende Runde für interessierte in Aussicht gestellt.

Die Präsentation des fertigen Textes wird in vier öffentlichen Info-Veranstaltungen erfolgen. Im Rahmen der achtwöchigen Auflage  sind dann auch offiziell Einsprüche möglich.

Am 03.02.2016 wurde der erste Entwurf für ein neues räumliches Leitbild der Stadt Graz präsentiert.

Das seit 2004 bestehende Leitbild soll bis Mitte 2016 ersetzt werden.

Als nächster Schritt werden die durch diese Veranstaltung entstandenen Anregungen und Kritiken geprüft werden, dann wird der Verordnungswortlaut ausgearbeitet und aufgelegt. Die Präsentation des fertigen Textes wird in vier öffentlichen Info-Veranstaltungen erfolgen.

Weiterführende Links

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Vorabzug: Bereichstypen © Graz - Stadtplanungsamt _ ARGE IB Battyan / freiland Umweltconsulting - Quelle: Emil Gruber
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Vorabzug: Bereichstypen © Graz - Stadtplanungsamt _ ARGE IB Battyan / freiland Umweltconsulting - Quelle: Emil Gruber
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Vorabzug: Teilraumabgrenzung © Graz - Stadtplanungsamt _ ARGE IB Battyan / freiland Umweltconsulting - Quelle: Emil Gruber

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