Wettbewerb Johann-Joseph-Fux Konservatorium Graz

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Generalsanierung des Johann-Joseph-Fux Konservatoriums in Graz. Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahm

16/07/2005

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Generalsanierung des Johann-Joseph-Fux Konservatoriums in Graz.

Das Gebäude steht zum Teil unter Denkmalschutz. In der Generalsanierung ist auch eine brandschutztechnische Sanierung enthalten.

Errichtungskosten: ca. 4 000 000 EUR netto.

EU-weite Bewerbersuche; Auswahl von 8-12 Teilnehmern für nicht offenen

baukünstlerischen Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem mehrstufigen Verhandlungsverfahren und Shortlisting

Auftraggeber:

Amt d. Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 6e, Hofrat DI Alfonsle Galka

Entenplatz 1b, A-8020 Graz

T +43 (0)316/877-6150

F +43 (0)316/877-6155

fa6e@stmk.gv.at.

Bewerbungsunterlagen erhältlich bei:

Rudolf &VP, Herr DI Anton Rudolf

Elisabethstraße 32, A-8010 Graz

T +43 (0)316/33 80 70

F +43 (0)316/33 80 70-33

zentrale@rvp.at

http://www.rvp.at.

Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge: 22.7.2005.

Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: Voraussichtlicher Zeitpunkt: 8.8.2005.

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a. Referenzen des Bewerbers (Büro) als Generalplaner mit Errichtungskosten (gem. ÖN B1801-1) von 3 000 000 - 5 000 000 EUR; jedes Referenzprojekt Innerhalb der letzten 5 Jahre (50 % der Tätigkeit müssen innerhalb dieses Zeitraumes liegen) wird mit einem Punkt bewertet. Maximal 5 Projekte dürfen eingereicht werden. Gewichtung: 25 %;

b. b. Referenzen des Bewerbers (Büro) für Baumaßnahmen an Historischen Bauwerken (d. h. an Bauwerken die nachweislich denkmalpflegerischen Auflagen unterlagen oder vor 1945 errichtet wurden. Jedes Referenzobjekt innerhalb der letzten 5 Jahre (50 % der Tätigkeit müssen innerhalb dieses Zeitraumes liegen) wird mit einem Punkt bewertet. Maximal 5 Projekte dürfen eingereicht werden. Gewichtung: 25 %;

c. Qualifikation des Projektleiters; der Bewerber hat verbindlich jenen Mitarbeiter seines Büros namhaft zu machen, der im Auftragsfall das Projekt verantwortlich abwickelt; für diesen sind die Qualifikation und seine persönlichen Referenzen in den o. g. Kriterien nachzuweisen und werden vergleichbar bewertet. Bewerber, die zu diesem Kriterium keine Angaben machen, werden ausgeschieden. Maximal 5 Projekte dürfen für das Kriterium It. Punkt a und 5 Projekte für Kriterium It. Punkt b eingereicht werden. Je Projekt erhält der Bewerber 0,5 Punkte. Gewichtung: 20 %,

Hier ist festzuhalten, dass die Nennung des Büroinhabers durchaus möglich ist.

d. Referenzprojekt: Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, ein Projekt seiner Wahl, unabhängig von Größe, Bauaufgabe und Errichtungszeltpunkt in Form einer Fotodokumentation (max. 10 Blatt DIN A4) vorzulegen. Die Bewertung erfolgt kommissionell durch den Auftraggeber (3 Vertreter Auftraggeber und 2 Vertreter Jury) auf Basis der architektonischen Formensprache und Qualität. Gewichtung: 30 %.

Kriterien für die Eignung:

Erklärung des Bewerbers, dass alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten im Zusammenhang mit einer allfälligen Beauftragung und Planungsleistungen erfüllt sind und dass er alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen besitzt. Das ist ein Eignungskriterium und für die Teilnahme am Wettbewerb Bedingung.

Folgende Nachweise sind dem Teilnehmerantrag beizulegen:

Nachweis der aufrechten Befugnis.

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die ein Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren gemäß den §§ 373c und 373d GewO 1994, BGBI. Nr. 194, in der jeweils geltenden Fassung, durchführen oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 derEWR-Archltektenordnung, BGBI. Nr. 694/1995, in der jeweils geltenden Fassung, oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EVR-lngenieurkonsulentenverordnung, BGBI, Nr. 695/1995, in der jeweils geltenden Fassung, einholen müssen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Sie haben vor Ablauf der Bewerbungsfrist den Nachweis beizubringen, dass sie einen Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht haben.

Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Vertragsstaaten Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung im Zulassungsbereich ansässig sind und entsprechend den Regelungen ihres Meimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Freier Architekt, planender Baumeister zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Freier Architekt, dar über den Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85(384/EWG bzw. 80/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen und einer der Gesellschafter oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Die Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Zumindest dieser muss teilnahmeberechtigt sein. Fachberater sind zugelassen und unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

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