Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten hat darüber
Kenntnis erlangt, dass die Gemeinde Bad Gleichenberg einen geladenen einstufigen Ideenwettbewerb für die Erlangung von städtebaulichen Vorentwürfen für die Gestaltung des Ortszentrums von Bad Gleichenberg ausgeschrieben hat.
Dabei wurde aus Sicht der Berufsvertretung einerseits eine falsche Verfahrensart gewählt und andererseits enthält die Ausschreibung bedenkliche Bestimmungen wie z.B. bezüglich:
- Aufhebung der Anonymität (Widerspruch zum Bundesvergabegesetz)
- Auftragserteilung
- Verwertungsrechte.
Darüber hinaus werden fast alle Kooperationskriterien des Wettbewerbsstandards Architektur nicht erfüllt. Die Kammer rät von einer Teilnahme ab.
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