Offener EU-weiter Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich
ABGABE: 25.Mai 2005
Der Auslober beabsichtigt, optimale Voraussetzungen für den Transport seiner Gäste und die dafür notwendigen Serviceeinrichtungen zu schaffen. Darüber hinaus sollen mit dem Zielstadion Planai attraktive Zusatzangebote umgesetzt werden, die in den Bereichen Sport, Freizeit und Erholung neue Trends und Bedürfnisse signalisieren.
AUFGABE:
Die Aufgabe besteht darin, einen optimalen, komfortablen und sicheren Weg vom Tal auf den Berg anzubieten und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese umfassen im wesentlichen aus verkehrstechnischer Sicht funktionierende Zu- und Abfahrten, ein ausreichendes PKW-Stellplatzangebot, zentrale Kassen und Wartebereiche, hochwertige Sanitäranlagen und leistungsfähige Transportmittel sowie zusätzliche Service-einrichtungen wie Skidepot, Rental-Area, Gastronomie und Tourismusinformation.
ORT:
Der Ort ist als Austragungsstätte sportlicher Großereignisse, wie zum Beispiel dem alljährlichen FIS-Weltcup-Nachtslalom der Herren international bekannt. Das neue Zielstadion Planai übernimmt zusätzlich die Aufgabe, eine moderne Ausstragungsstätte für derartige Veranstaltungen und Events zu sein, welches flexibel für die unterschiedlichsten Anforderungen adaptiert werden kann (zusätzliche mobile Tribünen, ausreichendes Platzangebot im Zieleinlauf, Voraus-setzungen für TV-Übertragungen etc.). Das Zielgebäude Planai dient aber aucht als Imageträger im Zusammenhang mit der Bewerbung Schladmings als Austragungsort für die alpine Ski-WM 2011.
AUSLOBER:
Planai & Hochwurzen Bahnen GmbH
Coburgstrasse 52
A-8970 Schladming
VERFAHRENSBETREUUNG:
Hans Lechner ZT GmbH
Lerchenfelder Straße 65, A-1070 Wien
Bearbeiter:
Arch. Dipl.Ing. Dieter Koll
Dipl.-Ing. Gerhard Höllmüller
T +43(0)1/523 73 56
F +43(0)1/523 73 56 – 24
292@hlechner.atUNTERLAGEN:
Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort als Download zur Verfügung: siehe weiterführende Links
TERMINE:
Einreichung schriftlicher Fragen durch die Teilnehmer: bis 28.Mai 2005
Schriftliche Fragebeantwortung: bis 3.Mai 2005
Einreichung der Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe: 25. Mai 2005
Fachpreisrichter:
o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Roger Riewe
o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Hrvoje Njiric
o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Volker Gienke
Sachpreisrichter:
Kommerzialrat Direktor Albert Baier
Dr. Candidus Cortolezis
TEILNAHMEBERECHTIGT SIND:
a) Architekten und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG), BGBl.
Nr. 156/1994, sowie befugte Staatsangehörige einer Vertragspartei
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gem. Zielstadion Planai | Vergabeverfahren Generalplanerleistungen
Teil 1: Auslobungsunterlagen EWR-Architektenverordnung (EWR –ArchV), BGBl. Nr. 694/1995.
b) Zivilingenieure für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gem. ZTG, BGBl. Nr. 156/1994, sowie befugte Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gem. EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung
(EWR-Ing-KonsV), BGBl. Nr. 695/1995.
c) Zivilingenieure bzw. Ingenieurkonsulenten für Bauwesen mit entsprechender aufrechter Befugnis gem. ZTG, BGBl. Nr. 156/1994, sowie befugte Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum gem. EWR-Ing-KonsV, BGBl. Nr. 695/1995.
d) Juristische Personen im Sinne der lit. a, b und c sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer und
der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
e) Inhaber einer Baumeisterberechtigung gemäß § 202 GewO 1994 (BGBl. Nr. 194/94) bzw. gem. EWR-Anpassungsbestimmungen VI.
Hauptstück GewO 1994 (BGBl. Nr. 10/97) und gleichartig befugte Angehörige einer Vertragspartei des EWR.
f) Hinsichtlich der Bezugnahme auf die EWR –ArchV bzw. EWRIng-KonsV wird darauf hingewiesen, dass eine Teilnahmeberechtigung
nur jenen Planern zukommt, die im gegebenen Zeitpunkt eine Dienstleistungsanzeige bei der örtlich zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärntener wirken können. Für eine Berufung auf ein grenzüberschreitendes
Tätigwerden bedarf es etwa einer Niederlassung sowie einer (tatsächlichen)
Berufsausübung in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum!
g) Staatsangehörige der Schweiz, sofern sie über eine der lit. a, b oder c entsprechende Planungsbefugnis verfügen und im Übrigen den vergleichsweise herangezogenen Vorgaben der EWR –ArchV bzw.
EWR-Ing-KonsV entsprechen.
Bei Teilnehmergemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sind als empfangsberechtigt auszuweisen.
Teilbewerbungen sind nicht zulässig.