„Landesrat Seitinger war eines jener Regierungsmitglieder, die sich bei der Abgabe des Budgetentwurfs nicht an die vorgegebenen Regeln gehalten haben. Die ihm vom Budgetverhandlungsteam daraufhin erstellte Einsparungsvorgabe war ausschließlich quantitativer Natur ohne inhaltliche Faktoren. Der von Landesrat Seitinger als Reaktion darauf eingebrachte Vorschlag enthielt keine Dotierung des Förderungsprogramms Revitalisierungsfonds mehr. Aus meiner langjährigen Kenntnis der steirischen Landesbudgets kann ich mit Sicherheit sagen, dass Landesrat Seitinger innerhalb seines Ressortbudgets andere Einsparungsmöglichkeiten in erheblichem Ausmaß hätte nützen können. Die Einstellung der Dotierung des Revitalisierungsfonds ist einzig und allein politische Entscheidung des Ressortverantwortlichen Landesrat Seitinger. Sollte dieser sich weigern, den Revitalisierungsfonds zu bedecken, könnte innerhalb der Geschäftsverteilung der Landesregierung am ehesten noch LH-Stv. Schützenhöfer in seiner Zuständigkeit für die Agenden der Denkmalpflege einspringen. Aus dem Kulturbudget ist die Subventionierung von Infrastruktur, Adaptions- und Baumaßnahmen nach dem – einstimmig beschlossenen – Steiermärkischen Kunst- und Kulturfördergesetz 2005 ausgeschlossen.“
- Verfasser/in:
- LH-Stv. Kurt Flecker
