Der Entwurf für ein Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 liegt zur Prüfung vor. In einer Sitzung am 13.04.2005 wird der Unterausschuss im Landtag wieder damit beschäftigt sein.
Mehrfach hat sich die Landeskulturreferentin LH Waltraud Klasnic in den vergangenen Monaten öffentlich zur Einsetzung eines neuen steirischen Kulturförderungsgesetzes ausgesprochen.
Die Evaluierungskommission des Landes unter Dr. Heimo Steps wurde im Jahr 2004 von der Kulturreferentin mit Zustimmung des Kulturbeirates mit der Erstellung eines Entwurfes betraut, der inzwischen als Antrag zu einer Begutachtung dem Kulturunterausschuss des Landes vorliegt.
Markante Neuerungen dieses Entwurfes betreffen vor allem Bereiche der Förderung zur „Weiterentwicklung der Gegenwartskunst und der Gegenwartskultur“, darin enthalten ist etwa ein neuer Passus zur Berücksichtigung von Medienkunst. In einem jährlichen Kulturbericht, wie ihn inzwischen auch die Stadt Graz veröffentlicht, sollen alle Förderungen „in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang“ ausgewiesen werden. Der Landeskulturbeirat soll nun bei größeren Landesprojekten, wie beispielsweise dem Steirischen Herbst, ein Begutachtungsrecht haben und Stellung nehmen. Nach Beschlüssen soll der Landtag verpflichtet sein, diese Stellungnahme des Kulturbeirates in seine Begründungen aufzunehmen. Betreffend die Festsetzung von Fristen müssen Förderanträge binnen 14 Wochen mit einem begründeten Beschluss beantwortet werden. Der Kulturbeirat kann bei Bedarf und zu speziellen Fragen Fachbeiräte zuziehen.
Im Vergleich zum bestehenden wird das neue Kulturförderungsgesetz um den Bereich „Kunst im öffentlichen Raum“ erweitert, die nun nicht mehr allein auf direkte Anbindung an öffentliche Bauprojekte, entsprechend dem bisherigen Passus „Kunst am Bau“, gebunden sein soll. Vorbild für diese Neuorientierung ist das in Niederösterreich schon geltende Landesgesetz. Der Kulturbeirat soll zudem eine Aufwertung erfahren und zu je einem Drittel von der Landesregierung, dem bestehenden Kulturbeirat und durch öffentliche Ausschreibung nominiert werden.
Die Sprecher der Evaluierungskommision, Herbert Nichols-Schweiger und Heimo Steps, wiesen anlässlich der Präsentation des Gesetzes vor Pressevertretern auf die Funktion des Landeskulturbeirates als „Mediator der Kunst- und Kulturschaffenden“ hin. „Kultur- und Kunstförderung wird seitens des Landes Steiermark nicht als Gnadenerweis“ betrachtet, „sondern als eine Vereinbarung, die einerseits von den Kulturschaffenden eine korrekte Abwicklung ihrer kulturellen Aktivitäten verlangt, andererseits transparente Entscheidungsgrundlagen und Verlässlichkeit seitens des Landes“. Die juristische Formulierung des Gesetzesentwurfes wurde vom Kompetenzzentrum für Kunst und Recht der Universität Graz unter Federführung von Prof. Dr. Armin Stolz und MMag. Margit Hasslacher vorgenommen.
Dem Prozedere zum Gesetzesbeschluss haftet aber ein nicht zu kleiner Wermutstropfen in Form eines zweiten Entwurfes der Landeskulturabteilung an, die ebenfalls mit der juristischen Formulierung des Papiers betraut ist. Divergenzen bestehen in der Vorgangsweise zur Nominierung des Kulturbeirates und im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum. Trotzdem bleibt Herbert Nichols-Schweiger optimistisch: „Der Gesetzesbeschluss ist sinnvollerweise vor der Sommerpause des Landtages zu erwarten.“
- Verfasser/in:
- Wenzel Mracek, Kommentar
