Ein Schubhaft-Zentrum soll gebaut werden. Im allgemeinen Für und Wider steht ein Architekt bei einem derartigen Projekt vor ganz besonderen Herausforderungen. Rigide Sicherheitsbestimmungen (die einer Strafvollzugsanstalt!) sollen eingehalten, ein lebenswürdiges Umfeld will geschaffen werden. Vielleicht sogar ein Statement für einen menschlichen Umgang mit Schubhäftlingen?
Bei all diesen, durchaus sozial motivierten, Überlegungen verliert man nur zu leicht das eigentliche Thema aus den Augen. Denn natürlich kann und muss diskutiert werden, wie grundsätzlich mit dem Problem „Schubhaft“ umgegangen wird – in diesem Fall geht es aber um ein ganz konkretes Projekt. Ein Gefängnis für Menschen, die nichts verbrochen haben. Ein Gefängnis, in dem sie auf reinen Verdacht, einzig aus dem Grund, nicht in Österreich geboren zu sein, eingeschlossen werden. Egal wie komfortabel oder, um es zynisch zu formulieren, „menschenwürdig“ das getan wird. Und an diesem Punkt muss sich jeder Architekt in Österreich fragen: Mache ich mich zum Teil eines Systems, das sich höhnisch über fundamentale Menschenrechte hinwegsetzt? Die Antwort für uns haben wir gefällt.
Es ist ein klares Nein.
Günter Katherl
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