Städtebauliches Gutachterverfahren Wohnbebauung Obdach entschieden

Der Grazer Architekt DI Hans Mesnaritsch gewinnt mit seinem Entwurf das geladene städtebauliche Gutachterverfahren Wohnbebauung Obdach.

18/05/2005

Der Grazer Architekt DI Hans Mesnaritsch gewinnt mit seinem Entwurf das geladene städtebauliche Gutachterverfahren Wohnbebauung Obdach.

Weitere Teilnehmer waren:

Arch. Büro Baier/Thoma, Knittelfeld

Arch. DI Michael Homann, Graz

Arch. DI Klaus Jaretzky, Graz

Arch. DI Rainer Wührer, Graz

Auslober:

SG Rottenmann

Jurymitglieder:

Arch. DI Ortis

BGM Dr. Köstenberger

Ing. Dirnböck

DI Boess

DI Tatzl

DI Pusterhofer

Zusätzlich anwesend waren:

Herr DI Köhler, Herr Ing. Kainz und Herr Wilding als Berater der Gemeinde

Herr Arch. Platzer als Ersatzjuror der AIK

Herr DI Wolfsgruber als Vorprüfer

Herr DI(FH) Nerwein vom AusloberBESCHREIBUNG DES SIEGERPROJEKTS

Gesamtkonzept

Die Siedlungsanlage wird so strukturiert, dass einerseits die Hauptrichtung der Ortstruktur aufgenommen wird und andererseits auf die Bebauung und die bestehenden Freiräume der unmittelbaren Nachbarschaft reagiert wird.

So wird die östlich gelegene Uferbebauung in der Falllinie in den Hang gesetzt. Damit wird das geneigte Gelände ausgenutzt, um die Autos in die Gebäude zu integrieren.

Die Häuser sind talseitig dreigeschoßig und bergseitig zweigeschoßig. Durchlässigkeit und Durchsicht nach Westen, sowie Bezüge zum Bachufer, zur Aussicht und zur gegenüberliegenden Bestandsstruktur werden dadurch hergestellt.

Die westliche und nördliche Bebauung ist zweigeschoßig und bildet den Übergang zur angrenzenden Einfamilienhausbebauung. Sie folgt der Hauptrichtung der Ortstruktur.

Im südlichen Teil des Grundstücks befindet sich der größere, dreigeschoßige Baukörper des Altenwohnheims, der den Anschluss zum Ortskern bildet, zu den größeren Volumina der Kirche und umgebenden Bauten.

Die Siedlung hat eine bebauungsfreie Mitte, die als Spiel- und Festplatz genutzt werden kann - ein kleiner Erholungsraum, der sich im Freibereich vor dem Altenwohnheim fortsetzt.

Insgesamt ist die Siedlungsstruktur sehr durchlässig, mit vielfältigen Bezügen zur Umgebung und entsprechend definierten öffentlichen und privaten Freibereichen.

Architektur, Wohnqualität und Ökonomie:

Durch ihre Dimension, Proportion und Richtung fügen sich die Gebäude in die Umgebung ein, durch ihre Geometrie und reduzierte architektonische Sprache zeigen sie ihre Eigenständigkeit. Die Kompaktheit der Gebäude ist Teil der architektonischen Sprache und Teil des ökonomischen Konzepts.

Nach der Grundrisskonzeption sind die Aufenthaltsräume immer nach Süden und Westen zur Sonne und zur Aussicht orientiert. Die Nebenräume sind in Form einer "Servicezeile" im Norden und Osten angeordnet. Die geschützten Freiflächen sind im Allgemeinen als Loggien in das Gebäude integriert, beim Altenwohnheim sind sie als Balkone ausgebildet.

Die Fensteranordnung ist an den Sonnenseiten großzügig, und gegen Norden hin sehr sparsam (Ökonomie). Bei Nebenräumen und Stiegenhäusern ist jedes zweite Fassadenpaneel über das Fenster gezogen (als Sichtschutz, Sonnenschutz, Fassadengestaltung).

Die meist quer durchbindenden Wohn/Esszimmer sind teilbar, die Sanitärräume entlang der "Servicezeile" relativ flexibel (leicht veränderbar).

Die Kinderwagenabstellräume liegen innerhalb des Gebäudes im Stiegenhausbereich.

Die Konstruktionen sind einfach: mit tragender Mittelwand, tragenden Außenwänden und verträglichen Spannweiten (ca. 5,0 m).

Die Ausführung ist als Mauermassenbau, aber auch als Holzriegelkonstruktion durchführbar. Die Dachneigungen sind für Ziegeldeckungen geeignet.

Die Außenanlagen sind Garten- bzw. "parkähnlich" gestaltete Grünflächen: die baumbestandene Uferstraße (mit geringem, nur internen Verkehr) kann als Promenade genutzt werden, die zentrale Grünfläche als Spielplatz und Treffpunkt und die privaten Gärten sind der Gestaltungskraft der Bewohner übertragen.

Verkehrsmäßige Erschließung:

Die Zufahrt erfolgt - wie vorgegeben - im südöstlichen Bereich zwischen Trafo und Bachufer. Von der anfangs leicht ansteigenden uferbegleitenden Straße führen zwei Stichwege Hang aufwärts.

Der Erste, ca. 60 m nach der Einfahrt, erschließt einen Teil der höher gelegenen westlichen Bebauung und das Altenwohnheim. Zufahrt bzw. Zugang zum Wohnheim sind max. 6% geneigt und somit behindertengerecht.

Der zweite Stichweg erschließt die nördlich gelegenen Maisonettehäuser und den anderen Teil der westlichen Bebauung. Er stellt auch (für den Notverkehr) eine Verbindung zur Erschließungsstraße der westlich benachbarten Einfamilienhäuser her.

Die zentralen Verbindungswege in Siedlungsmitte sind Fußwege mit durchlässig befestigter Verbreiterung für den Notverkehr (Einsatzfahrzeuge, Schneeräumung, Behindertenzufahrt etc.), gleichzeitig sind sie behindertengerechte Zugänge für die Häuser 2 - 6 (Uferbebauung).

(Text: Arch. DI Hans Mesnaritsch)Das Siegerprojekt und alle eingereichten Projekte können bis Ende Mai 2005 während der Amtsstunden in der Gemeinde Obdach (Ansprechpartner: Hr. Wilding) besichtigen werden.

ONLINE-PRÄSENTATION:

Die Präsentation aller Projekte und das detaillierte Juryprotokoll finden Sie demnächst auf GAT.

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich

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