Stadtpark Graz: Durchfahrt bis auf weiteres verboten

Seit langem ärgern sich Rad fahrende Grazerinnen und Grazer über das Radfahrverbot im Stadtpark. Vizebürgermeisterin Rücker und Stadträtin Fluch arbeiten bereits an einer

07/11/2008

Seit langem ärgern sich Rad fahrende Grazerinnen und Grazer über das Radfahrverbot im Stadtpark. Wer zuwider handelt, muss damit rechnen, von Ordnungswächtern angehalten, verwarnt oder bestraft zu werden. Uneinsichtige Personen können laut Gesetz sogar festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Viele gehen das Risiko, erwischt zu werden, dennoch ein, weil sie nicht bereit sind, den Umweg über den bestehenden Radweg entlang des Stadtparks zu machen. Sie sind mit dem guten Gefühl unterwegs, mit dem Umstieg auf das Fahrrad einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und erwarten Nachsicht. So manch eine/r fragt sich spätestens dann, wenn er angehalten wird, wozu Graz eine grüne Vizebürgermeisterin hat und wie sich die Stadt in Anbetracht des knappen Budgets eine Ordnungswache, die Bürgermeister Nagl im Dezember 2007 im Alleingang installiert hat, leisten kann.

Im Büro der Vizebürgermeisterin Lisa Rücker erfährt man, dass auf Initiative von Rücker und StR. Fluch in den nächsten Monaten im Rahmen einer Workshop-Reihe mit BürgerInnenbeteiligung und unter Einbindung von Fachleuten ein Masterplan für den Stadtpark ausgearbeitet werden soll. Dabei wird u. a. die Öffnung der in Radfahrerkreisen beliebtesten Verbindung - von der Zinzendorfstraße zum Burgtor - für den Radverkehr Thema sein. Bei einem Radweg durch den Stadtpark seien begleitende Maßnahmen wie Bewusstseinsbildung, eine eindeutige Beschilderung und verstärkte Kontrollen nötig. Keinesfalls aber solle der Stadtpark generell für den Radverkehr geöffnet werden, das würde seinen Erholungswert stark herabsetzen und zahlreiche Nutzungskonflikte bringen, ist man im Büro Rücker überzeugt.

“Selbst wenn für den Stadtpark Veränderungen konzipiert werden, sind diese nicht so einfach umzusetzen“, erläutert Thomas Rajakovic, Pressesprecher des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl, bei einem Gespräch mit GAT. „Der Stadtpark ist seit langem ein natur- und denkmalgeschützter Landschaftsteil, der der Erholung aller BürgerInnen dient. Für Veränderungen sind daher mindestens zwei unabhängige Gutachten hinsichtlich Natur- und Denkmalschutz sowie eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat erforderlich.“ Den Ärger von Radfahrern über die Vorgehensweise der Ordnungswache im Stadtpark kann Rajakovic nicht nachvollziehen: „Laut Gesetz ist das Radfahren im Stadtpark verboten. Wer sich nicht daran hält, wird verwarnt oder bestraft, so lauten die Spielregeln“, meint er. Die oftmals geäußerte Kritik, die Ordnungswache belaste das Budget der Stadt unnötig, lässt Rajakovic nicht gelten: „Die Stadt Graz beschäftigt derzeit 13 Ordnungswächter, da braucht man doch nur nachzurechnen, wie wenig das tatsächlich kostet.“ Eine genaue Summe nannte er allerdings nicht. Abschließend betonte er, dass seines Wissens die Mehrheit der befragten BürgerInnen für die Ordnungswache sei und sogar nichts dagegen hätte, wenn sie aufgestockt werden würde.

Bei der Erstellung des Masterplans wäre es auf jeden Fall eine Überlegung wert, ob es nicht sinnvoll ist, den Stadtpark zu weniger besucherstarken Tageszeiten, beispielsweise morgens und abends, für den Radverkehr zu öffnen. Umweltbewusste RadfahrerInnen, die auf ihren Alltagswegen den Bereich Stadtpark tangieren, würden es den Verantwortlichen danken. (mw)

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur
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Foto: ARGUS Stmk.
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Radweg am Glacis, entlang des Grazer Stadtparks. Foto: Stadt Graz

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