"Sozial- und Pflegezentrum der Volkshilfe Steiermark in Wagna, Metlikastraße"

Juryprotokoll des Städtebaulichen Gutachterverfahrens zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen.

05/10/2004

Städtebauliches Gutachterverfahren mit fünf geladenen Teilnehmern zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für ein Sozial- und Pflegezentrum der Volkshilfe Steiermark in Wagna, Metlikastraße.

Preisträger

Projekt 1: Univ. Prof. Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom, Graz

Weitere Teilnehmer

Projekt 2: Arch. DI Hubert Wolfschwenger, Graz

Projekt 3: Arch. DI Eva Gyüre, Graz

Projekt 4: Arch DI Josef Nograsek, Graz

Projekt 5: Arch. DI Manfred Zernig, Graz

AUSLOBER

Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg.Gen.mbH Liezen

AUSSTELLUNG

Die Arbeiten werden vom 6.10. bis 13.10. 2004 in der Marktgemeinde Wagna während der Amtsstunden (Mo-Fr 8.00 -12.00 Uhr, Mi 15.00 –18.00 Uhr) ausgestellt.

JURYPROTOKOLL

ORT: Wagna

DATUM: 16. September 2004

DAUER: 9:30 Uhr - Jurybeginn

17.00 Uhr - Juryende

ANWESENDE

Arch. DI Irmgard Lusser, Vorsitzende, für die Ingenieurkammer

DI Erich Feix, Bauträgervertreter

Regina Thakur, Volkshilfe Steiermark (ohne Stimmrecht)

Bgm. Dir. Karl Deller, Gemeinde Wagna

Ing. Kurt Klapsch, Gemeinde Wagna (ohne Stimmrecht)

Mag. Gerhard Uhlmann, Landesregierung

OBR DI Johann Tatzl, Land Steiermark, Abt. 15

OBR DI Gerald Sark, Land Steiermark, Abt. 16

DI Dr. Roland Heyszl, Vorprüfung (ohne Stimmrecht)Um 9.30 Uhr begrüßt Herr Bürgermeister Dir. Karl Deller und Dipl.-Ing. Erich Feix die anwesenden Jurymitglieder. Im Anschluss ersucht der Auslobervertreter, die Wahl der Juryfunktionen vorzunehmen.

Zum Vorsitzenden der Gutachterkommission wird Frau Arch. DI Lusser einstimmig gewählt.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird Herr OBR Sark gewählt.

Zum Schriftführer wird Herr DI Feix gewählt, zum stellvertretenden

Schriftführer wird Herr OBR DI Tatzl gewählt.

Im Anschluss übernimmt der Vorsitzende seine Tätigkeit, stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit sämtlicher Jurymitglieder, Berater und Vorprüfer fest, übernimmt vom Vorprüfer die Vorprüfberichte, als auch die verschlossenen Verfasserkuverts und weist auf die Verschwiegenheitspflicht während der Jurysitzung hin.

An Hand der Ausschreibungsunterlagen des Gutachterverfahrens werden nochmals von Herrn DI Feix die städtebaulichen Rahmenbedingungen (Grundstück ; Folgegrundstück und Umgebungsbebauung, Flächen, Dichte, Gebäudehöhe, Anbindungszone, Pflegeeinheiten, etc.) aufgezeigt und sämtlichen Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht.

Frau Arch. Lusser bedankt sich bei Herrn DI Feix für die Erläuterungen.

Ab 10.00 Uhr Bericht des Vorprüfers

Der Vorprüfer erklärt die Vorgangsweise seiner Prüfung und verweist auf seinen Vorprüfbericht (siehe hiezu Vorprüfbericht, welcher ein Teil dieses Protokolls wird).

Ende des Vorprüfberichtes um 11.15 Uhr.

Projektsbeschreibungen der Verfasser sind Teil des Vorprüfberichtes.

Grundsätzlich wurde vom Vorprüfer festgestellt, dass die 5 Teilnehmer den geforderten Leistungsumfang erbracht haben.

BEWERTUNGSVORGANG

Die 5 Projekte wurden an Hand der Ausschreibungskriterien besprochen und beraten. Vor und Nachteile wurden in der Diskussion mit allen Jurymitgliedern aufgezeigt und bewertet (siehe Projektbewertungen).

Grundsätzlich stellt die Jury fest, dass sich die Teilnehmer intensiv mit den Gegebenheiten beschäftigt haben und sowohl architektonisch als auch in der Ausarbeitung gute Beiträge geleistet haben.

Die Verfasser der Projekte 2, 3 und 4 haben auf die Forderung der Solaranlagen keine Angaben gemacht.

Mittagspause von 12.45 Uhr – 14.45 Uhr.

Nach Ende der Mittagspause stellt Bürgermeister Deller den Antrag, das Projekt 1 zum Siegerprojekt zu küren.

Ergebnis der Abstimmungsrunde:

Einstimmig wird das Projekt 1 zum Siegerprojekt erklärt.

Die nachfolgend angeführten Juryempfehlungen sollen berücksichtigt werden.

Projekt 1

Es handelt sich um einen dreigeschoßigen, L-förmigen Baukörper, in dem einerseits die Baukörperrichtung des Krankenhauses mitaufgenommen wird, zugleich aber auch auf die südlich angrenzenden Geschoßbauten Bezug genommen wird. Durch die Positionierung des Baukörpers entsteht zur Metlikastraße eine platzartige Situation, die Anteil am öffentlichen Leben bietet. Weiters ergeben sich im Osten und im Südosten unterschiedlich nutzbare, ruhige Freibereiche. Der Vorschlag für die Wohnbebauung inklusive der Parkplatzsituierung wird positiv beurteilt. Gute wirtschaftliche innere Organisation, die durch locker eingestreute Aufenthaltsraumbereiche besticht.

Empfehlungen:

Die Parkplätze vor dem Haus sollten neu überlegt werden, um nicht die gesamte Länge der Metlikastraße doppelt zu beparken. Als Empfehlung wäre die Proportion der Zweibettzimmer zu überdenken (Verbreiterung der Zimmerachsen).

Projekt 2

Positiv wird die Verkehrserschließung bewertet. Beim Altenpflegeheim handelt es sich um einen in sich geschlossenen, zweigeschoßigen Baukörper. Durch seine Positionierung entlang der östlichen Grundgrenze entsteht im Westen eine platzartige Situation, die als Park gestaltet wird. Durch den geringen Abstand ist an der östlichen Grundgrenze keine Grünraumgestaltung und Feuerwehrzufahrt möglich. Außer dem Park im Westen fehlen weitere differenzierte bzw. unterteilte Freiräume. Innenräume mit Atrien; leider werden diese vielfältigen Lichtangebote nicht für Aufenthaltsbereiche im Inneren genützt. Positiv ist der Versuch des Angebots verschiedener Gangsituationen sowie die Ausformung der Zimmer. Negativ ist die Aufteilung in zwei sehr unterschiedliche große Pflegestationen, die schlechte Einsehbarkeit der Gänge sowie lange Wegstrecken und sehr enge Gänge. Die angebotenen Freiflächen auf den Dächern liegen vor den Zimmern. Die Entscheidung für eine Zweigeschoßigkeit bringt weder räumlich noch funktionell im Inneren Vorteile. Die Erweiterung am Wohnbaugrundstück wird als mögliche Lösung akzeptiert.

Projekt 3

Städtebaulich wird der Vorschlag, zwei Wohnbauten entlang der Metlikastraße anzuordnen, nicht positiv beurteilt. Im Hinblick auf die Reihenfolge der Bebauung ergibt sich eine problematische Verwertung des Restgrundstückes, das Altenheim rückt in die zweite Reihe. Es fehlt der Bezug zum öffentlichen Raum. Auch hier steht der in sich geschlossene, zweigeschoßige Baukörper direkt an der östlichen Grundgrenze (Behinderung der Feuerwehrzufahrt). Der Anteil an Verkehrsflächen ist relativ groß. Die Errichtung einer eigenen Zufahrtsrampe in das Kellergeschoß erscheint uzweckmäßig. Durch die Positionierung der Baukörper werden zwei größere Außenbereiche geschaffen, wobei der südlichere nicht direkt angebunden ist. Drei Pflegestationen sind nicht wirtschaftlich. Bei einer Aufteilung auf zwei Pflegestützpunkte ergeben sich organisatorische Probleme.

Da die Größe der Zweibettzimmer sehr knapp bemessen ist, ergeben sich Poblemstellungen, wenn es zu aufwendigen Pflegesituationen kommt. Das Pflegebad verfügt über keine natürliche Belichtung. Schlechtes Verhältnis zwischen Wohnnutz- und Allgemeinflächen. Um den Brandschutzbestimmungen zu entsprechen, müsste das innenliegende Stiegenhaus teilweise abgeschlossen, bzw. auch die Brandschutztüren in die Gänge versetzt werden.

Projekt 4

Hier handelt es sich um einen deigeschoßigen Baukörper, der an die Ostseite gerückt ist. Die Positionierung des Baukörpers erscheint beliebig und bildet keine differenzierten Außenräume. m südlichen Teil sind drei fast idente Pflegestationen übereinander angebracht. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht ungünstig. Die Lichtschleuse in der vorgelegten Form entspricht nicht aus brandschutztechnischen Gründen. Ungünstiges Verhältnis Wohnnutzfläche zu den Algemeinflächen. Das Angebot an Freiterrassen in den Geschoßen wird positiv vermerkt. Die Errichtung einer Fuerwehrzufahrt ist hier möglich. Die Verkehrserschließung, nklusive Parkplatzsituation wird für den Pflegebereich positiv beurteilt, nicht jedoch für den im Süden angrenzenden Wohnbebauungsbereich. Die Anlieferung im nordöstlichen Bereich stört die agrenzenden Einfamilienhäuser.

Projekt 5

Es handelt sich um einen ein- bis zweigeschoßigen, stark gegliederten Baukörper, der an die Westseite gerückt wurde und den Straßenraum betont bzw. abgrenzt. Es erfolgt damit eine Unterteilung in einen öffentlichen, straßenbegrenzenden Bereich und in unterschiedlich gestaltete, attraktive Freiräume an der Ost– bzw. Südostseite.

Negativ beurteilt wird bei der Verkehrserschließung die Parkplatzsituation und die Anlieferung im Nordosten. Die Innengestaltung mit sehr lichtdurchfluteten Gängen wird positiv beurteilt. Leider ist die lichtvolle Gestaltung gerade im Bereich des Pflegestützpunktes nicht konsequent durchgehalten. Auch die Überkreuzung zwischen Stiegenhausbereich (Halle) und Gang nördlicher Zimmertrakt wird nicht positiv beurteilt. Daraus ergeben sich vier Brandabschnitte. Zweibettzimmer sind sehr klein. Im EG ist der nördliche Gang vom Pflegestützpunkt nicht einsehbar. Die Nasszellen im Zimmerbereich sind zu klein (3,6 m²). Die geforderte Erweiterung für den Wohnbau ist akzeptabel, wobei der Abstand zur südlichen Grundgrenze sehr gering ist und die Parkierung das Pflegeheim stört. Wie ist die Entwurfsgrundlage zu interpretieren?

Um 16.30 Uhr werden die Verfasserbriefe geöffnet:

Projekt 1, Kenn Nr. 176225,

Verfasser: Univ. Prof.Arch DI Dr Hansjörg Tschom, 8010 Graz, Alberstr. 26/3

Mitarbeiter

Arch. DI Gerhard Pfeifer, 8055 Graz, Mühlfelderweg 27

DI Johannes Schilcher, 8010 Graz, Petersgasse 41

DI Petra Sulzbacher, 8605 Kapfenberg, Zapfstraße 3/8

Patrik Klammer – Modell, 8010 Graz, Rechbauerstraße 63a

Projekt 2, Kenn Nr. 421110

Verfasser: Arch Hubert Wolfschwenger, 8010 Graz, Brockmanngasse 18

Mitarbeiter:

Rainer Pferschi

Elisabeth Schachinger

DI Markus Berger - Rendering

Rudolf Manzl - Modell

Projekt 3, Kenn Nr. 040800

Verfasser: Arch DI Eva Gyüre, 8010 Graz, Brandhofgasse 10

Mitarbeiter:

Arch. DI Johannes Dullnigg

Arch. DI Peter Vogi

Rudolf Manzl - Modell

Projekt 4, Kenn Nr. 601136

Verfasser: Arch DI Josef Nograsek, 8010 Graz, Steyrergasse 89

Mitarbeiter:

Christian Weißensteiner, 8020 Graz, Lendkai 71

Thomas Zeitelmann, 8010 Graz, Nibelungengasse 2

Projekt 5, Kenn Nr. 290804

Verfasser: Arch DI Manfred Zernig, 8010 Graz, Sackstraße 22

Mitarbeiter:

Stefan Brachowicz, 8010 Graz, Hugo Wolf Gasse 8c

DI Thomas Baumgartner, 8010 Graz, Kaiser Franz Josef Kai 36

Abschließend verständigt die Juryvorsitzende die Teilnehmer.

Die Ingenieurkammer bekommt ein Exemplar des Protokolls mit der Kopie der Verfasserbriefe.

Der Vertreter der Abteilung 15 verlangt, dass ein Exemplar der Niederschrift, ein gefalteter Plansatz des Siegerprojektes, eine farbliche Dokumentation desselben in A3 Format sowie ein Modellfoto an die Abteilung 15 zu senden ist.

Bürgermeister Deller dankt der Jury und der Vorsitzenden für die sachliche Diskussion.

Der Auslobervertreter bedankt sich beim Bürgermeister für seine Gastfreundlichkeit, ebenso die Vorsitzende, die im Besonderen die konstruktive Mitarbeit der Jurymitglieder hervorhebt.

Ende der Jurysitzung: 17.00 Uhr

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich
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Siegerprojekt: Modell - Univ. Prof. Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom, Graz
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Siegerprojekt: EG - Univ. Prof. Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom, Graz
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Siegerprojekt: Ansichten - Univ. Prof. Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom, Graz

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