Am 4. August, mit Start um 10 Uhr, sollte es möglich gewesen sein, online einen Förderantrag für private Photovoltaikanlagen einzureichen. 18 Mio Euro für Anlagen mit einer Leistung bis 5 kW werden aus dem Klima- und Energiefond bereitgestellt, 2,84 Mio davon für die Steiermark. Die Antragstellung erfolgte ausschließlich online und nach dem „first-come – first-serve Prinzip“; das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen gereiht und vergeben.
In einem Email an die Redaktion GAT beschreibt ein verständlicherweise ziemlich echauffierter Antragsteller aus der Steiermark wie er drei Stunden lang versucht, ein bereits fünf Sekunden nach Öffnung völlig überlastetes System zu überlisten, um schließlich doch – aber wohl viel zu spät – seinen Antrag unterzubringen: Fünf Sekunden nach zehn Uhr erhält er also die Meldung, die Site stünde nicht zur Verfügung. Nach einer weiteren Meldung stünde das Online-Anmeldeformular nicht zur Verfügung. Zwei Stunden später gelingt es dem Antragsteller, eine kurz sichtbare Adresse zu kopieren und mit einem Trick gelangt er nun doch zum Formular, das er ausfüllt. Anstatt nun Information über seine Reihung – weil „first-come – first-serve“ – zu erhalten, folgt aber nur eine Eingangsbestätigung. Wieder eine Stunde später, es sind nun drei Stunden vergangen, ist zu lesen, die Aktion sei trotz Serverproblemen ein voller Erfolg gewesen und 6000 Anträge seien gestellt worden. Wann, fragt unser Antragsteller, wurden die 6000 akzeptiert, wenn er selbst zwei Stunden lang keinen Zugang erhalten hat. Und: Wer sind die 6000? Könnte gar eine Art freier Kanal für institutionelle Kreditgeber bestehen, die Finanzierung und Errichtung von Kleinanlagen anbieten? Handelt es sich hier um einen groß angelegten Bürgerpflanz?
In besagtem Mail liefert der Antragsteller zu diesem Fall ein volkswirtschaftliches Rechenbeispiel: Wenn jeder der 6000 Antragsteller nun etwa zwei Stunden am PC beschäftigt war und die Arbeitsstunde mit durchschnittlich 40 Euro brutto berechnet wird, entspricht das einer Arbeitsleistungsvergütung von ungefähr 480.000 Euro, damit 2,6 Prozent der zur Verfügung gestellten Fördersumme. Jeder Antrag basiert auf einem ausgearbeiteten verbindlichen Anbot. Dafür werden je zwölf Arbeitsstunden veranschlagt, entsprechend insgesamt weitere 2,8 Mio Euro. So stehen nun insgesamt schon 3,3 Mio Euro steirischer Arbeitsaufwand der Fördersumme von 18 Mio gegenüber.
Unser Antragsteller rechnet nun weiter: Pro kWp betragen die durchschnittlichen Kosten für eine Photovoltaik-Anlage 4500 Euro. Bei 6000 Personen, die eine solche Anlage errichten möchten, entspräche das Kostenvolumen für 5 kWp Anlagen 135 Mio Euro. Damit könnten ca. 3000 Elektrofahrzeuge ohne CO2 Ausstoß und die Feinstaubbelastung mindernd im täglichen Nahverkehr unterwegs sein.
Anstelle eines so dilettantisch organisierten Antragsprocederes, schließt nun der Antragsteller in seinem Mail an GAT, könnte innerhalb von drei Stunden ein Wirtschaftsvolumen in der Höhe von 100 Mio Euro hervorgebracht werden, mehr als das Doppelte der Abwrackprämie des Bundes von 40 Mio. (wm)
Auf Anfrage an den Energiebeauftragten des Landes Steiermark, DI Wolfgang Jilek, nimmt dieser Stellung: „Das Procedere („Windhundprinzip“) könnte geändert werden, allerdings gibt es dazu keine brauchbaren Vorschläge, so lange das Fördervolumen so begrenzt ist.“
Gegen das „Sonnen-Lotto“ tritt nun die Plattform „Sonnenenergie gegen den Klimawandel“ auf, die unter pv-steiermark@gmx.at kontaktiert werden kann. Die Interessensvertretung für Photovoltaik hat für Beschwerden eine Website eingerichtet http://www.pvaustria.at/content/page.asp?id=294
- Verfasser/in:
- Redaktion GAT Graz Architektur Täglich
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