Sonderförderung für Eigenheime

Finanzielle Hilfe für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe in der Steiermark

01/09/2005

Die Hochwasserkatastrophe in der Steiermark richtete an zahlreichen Eigenheimen enorme Schäden an und brachte viele steirischen Familien in existenzbedrohliche Situationen. Daher soll den Betroffenen schnell und unbürokratisch bei der Wiederherstellung ihrer Eigenheime geholfen werden.

Aus diesem Grund wurden auf Antrag von Wohnbaulandesrat Johann Seitinger von der Steiermärkischen Landesregierung zwei Sonderförderungen mit einem Gesamtbudget von sieben Millionen Euro beschlossen.

Gefördert werden bei der Wiederherstellung von Eigenheimen die baulichen Maßnahmen für das Eigenheim selbst bzw. die Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallationen. Es gibt zwei Arten der Sonderförderungen:

1. Für die Wiederherstellung von betroffenen Eigenheimen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss beträgt maximal 33 Prozent der offenen Gesamtschadenssumme nach Abzug sonstiger Zuwendungen, jedoch maximal 15.000 Euro.

2. Als Alternative werden für den gleichen Zweck zinsenlose Landesdarlehen mit der maximalen Höhe von 45.000 Euro, mit einer Laufzeit von 15 Jahren, zur Verfügung gestellt.

In den beiden angeführten Fällen werden die Förderungen in Höhe der Gesamtschadenssumme nach Abrechnung der Mittel aus dem Katastrophenfond, aus Versicherungsleistungen und sonstigen Zuwendungen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Schadenshöhe erfolgt im Rahmen des Privatschadensausweises der Gemeinde über die jeweilige Baubezirksleitung.

Die Mitteilung an die Gemeinden bzw. jeweilige Baubezirksleitung betreffend Gewährung der Sonderführung ist bis längstens 20. Dezember 2005 möglich.

Detaillierte Informationen über die Förderungsabwicklung erteilt die Informationsstelle der

A15 Wohnbauförderung

Dietrichsteinplatz 15

8011 Graz

T 0316/877-3713

a15@stmk.gv.at

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