Protokoll der 1. Jurysitzung/3. Tag/1. Wettbewerbsstufe
Datum: 13.04.2005
Uhrzeit: 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Dominikanerkaserne, Graz
Anwesende (in alphabetischer Reihenfolge):
Dipl.-Ing. Paul Bitzan, Ersatz Fachpreisrichter
Dr. Gertrude Celedin, Fachpreisrichter
Mag.arch. Axel Justin, Fachpreisrichter/Schriftführer
Arch. Dipl.-Ing. Michael Haberz, Fachpreisrichter/Vorsitzender
Mag. Christine Klug, Sachpreisrichter
Dipl.-Ing. Michael Mayer, Fachpreisrichter(Ersatzmitglied)/SchriftführerStv.
Dipl.-Ing. Alois Murnig, Beratung der Jury
Ing. Manfred Payer, Ersatz Sachpreisrichter
Dipl.-Ing. Dietmar Schantl, Fachpreisrichter (Ersatzmitglied)
Arch. Dipl.-Ing. Barbara Strenitz, Vorprüfung
Mag.arch. Wolfgang Tschapeller, Fachpreisrichter/VorsitzenderStv.Dritter Rundgang
Projekt Nr. 1081
Mit 6:1 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1075
Mit 4:3 Stimmen ausgeschieden.
Projekt Nr. 1069
Rückholungsantrag mit 5:2 Stimmen abgelehnt.
Projekt Nr. 1064
Mit 6:1 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1060
Mit 4:3 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1059
Mit 6:1 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1054
Rückholungsantrag mit 4:3 Stimmen angenommen, Projekt somit in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1041
Mit 6:1 Stimmen ausgeschieden.
Projekt Nr. 1027
Mit 5:2 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1026
Mit 7:0 Stimmen ausgeschieden.
Projekt Nr. 1019
Mit 7:0 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1018
Mit 4:3 Stimmen im ausgeschieden.
Projekt Nr. 1015
Rückholungsantrag mit 5:2 Stimmen abgelehnt.
Projekt Nr. 1013
Mit 4:3 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1011
Mit 5:2 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Projekt Nr. 1009
Mit 7:0 Stimmen ausgeschieden.
Projekt Nr. 1006
Mit 5:2 Stimmen ausgeschieden.
Projekt Nr. 1004
Mit 4:3 Stimmen in der zweiten Wettbewerbsstufe.
Statement der Jury zu den ausgeschiedenen Projekten:
Projekt Nr. 1075
Positiv:
Mutiger Ansatz einer großzügigen Halle im Innenraum des Bestandes.
Skulpturaler Ansatz des Neubaues, der jedoch von der Jury sehr unterschiedlich bewertet wird.
Tiefgaragenzufahrt als gute Alternativlösung, allerdings außerhalb der Auslobung.
Das Projekt wird innerhalb der Jury intensiv diskutiert.
Negativ:
Vollständiges Entkernen des Bestandsgebäudes über alle Geschosse und Neuerrichtung der inneren Tragstruktur mit einem zusätzlichen Geschoss.
Vorschlag für die Tiefgaragenzu- und –abfahrt nicht im vorgegebenen Bereich, jedoch überlegenswerte Alternative.
Projekt Nr. 1041
Positiv:
Übersichtliche Bürostruktur im Bestand.
Negativ:
Westfassade des Bestandes wird offensichtlich verändert, Darstellung fehlt.
Neubau wirkt in seiner monumentalen Gestaltung überzogen und überdimensioniert.
Die großzügige Öffnung des Hofes zur Grenadiergasse wird durch weiteren Baukörper verstellt.
Anschluss an den Südtrakt des Bestandes unklar.
Projekt Nr. 1026
Positiv:
Gute funktionelle Lösung des Bestandsumbaus.
Gute Reaktion auf die Nachbarbebauung.
Aktive Gestaltung des Hofraumes.
Negativ:
Neubau in Anlage und Formensprache sehr beliebig.
Projekt Nr. 1018
Positiv:
Erschließung und Orientierung im Altbestand geschickt gelöst.
Radikaler, minimalistischer Ansatz für Platz und Neubau.
Verwendung des Materials Asphalt reflektiert das Thema Verkehr.
Funktioneller Ansatz als Hotel schlüssig.
Negativ:
Abstandsverletzung zu Grundstück 483 als nicht behebbarer Mangel.
Skelettierung des Bestandes.
Detailprobleme im Bereich der Büroerschließung.
Projekt Nr. 1009
Positiv:
Guter Ansatz für den Altbestand mit klarer Struktur.
Negativ:
Neubau und Hofgestaltung strukturell und formal wenig ansprechend.
Projekt Nr. 1006
Positiv:
Struktureller Ansatz: Transformation der Gebäudestruktur nach Außen und deren Verformung.
Bestandsumbau: Gestalterischer Umgang mit der Möblierung und eingestellten kleinen Gebäuden.
Negativ:
Neubau zu wuchtig, vor allem hinsichtlich des Straßenraumes zur Grenadiergasse.
Erschließungs- und Belichtungsprobleme im Bestand.
Die 10 für die zweite Wettbewerbsstufe ausgewählten Teilnehmer werden vom Notar unter Wahrung der Anonymität verständigt. Zu diesem Zweck übergibt die Vorprüferin dem Auslober die ungeöffneten Verfasserbriefe.
In der Folge wird darüber beraten, was die Jury den Teilnehmern der zweiten Stufe mitteilen möchte. Die Jury kommt überein, einerseits einen für alle Teilnehmer zutreffenden allgemeinen Teil mit „Ergänzenden Vorgaben zur Aufgabenstellung“ zu übermitteln und darüberhinaus individuelle Statements zu den Projekten zu verfassen, die nur dem jeweiligen Teilnehmer zugesandt werden:
Ergänzende Vorgaben zur Aufgabenstellung
Auf Grund der während der Jurysitzung zur ersten Stufe gewonnenen Erkenntnisse zu den Projektanforderungen werden nachfolgend einzelne Teilaspekte der Anforderungen an das Projekt nochmals festgehalten bzw. näher präzisiert. Dabei handelt es sich großteils um Anforderungen, welche bereits in der ersten Wettbewerbsstufe festgelegt waren, die jedoch von mehreren Teilnehmern nicht ausreichend erfüllt wurden. Einige Vorgaben sind gegenüber der ersten Wettbewerbsstufe auf Grund der Erkenntnisse aus den eingereichen Arbeiten abgeändert.
zu Pkt. B 4.1 Abs. 1 Bestandsgebäude
• Umgang mit dem Bestandsgebäude:
Aus der abgegebenen Arbeit muss die Haltung im Umgang mit der bestehenden Gebäudestruktur ablesbar sein. Vom Auslober gewünscht wird eine produktive Nutzung der tektonischen und räumlichen Qualitäten des Bestandes. Ein respektvoller Umgang mit der Bestandsstruktur, der mit möglichst genau gezielten baulichen Eingriffen agiert, ist nicht nur von Seiten des Denkmalschutzes begrüßenswert sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil. Eine völlige Skelettierung des Bestandes ist technisch schwierig lösbar und seitens des Bundesdenkmalamtes nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen, die bestehenden Kamine für die haustechnische Leitungsführung zu verwenden.
Das Positionieren von neuen Raumprogrammen in einem bestehenden Gebäude ist unausweichlich ein Wechselspiel zwischen herauslösen und zufügen – auf programmatischer als auch auf tektonischer Ebene. Überblickend möchte die Jury betonen, dass die subtrakiven Prozesse im Bestandsgebäude genauso architektonische Aktion sind und sich auf die eine oder andere Art darstellen müssen.
• Foyer Amtsgebäude und öffentlicher Durchgang:
Die Foyerlösung sollte dem Verwendungszweck eines Amtsgebäudes für eine große Anzahl von Mitarbeitern und Fachabteilungen in Größe und räumlicher Ausformung gerecht werden.
Der öffentliche Durchgang soll eine attraktive Verbindung zwischen dem Hof der Dominikanerkaserne und Andrä-Platz schaffen, darf aber die funktionellen Bezüge innerhalb des Amtsgebäudes nicht durchschneiden. Weiters ist ein Konflikt des Fußgängerverkehres mit der Tiefgaragen-Zufahrt an der Westseite des Gebäudes zu vermeiden. Eine entsprechende Lösung dieses Punktes ist in den Plänen darzustellen.
zu Pkt. B 4.1 Abs. 5 Außenanlagen
Die in der ersten Wettbewerbsstufe geforderte Verschließbarkeit des Hofes aus funktionellen Gründen kann entfallen.
zu Pkt. B 2.3 Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen
• Arbeitnehmerschutzgesetz:
Auf die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes hinsichtlich Belichtung und Belüftung von Arbeitsplätzen wird nochmals dezidiert hingewiesen. Ein entsprechender Auszug aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz inkl. einer Skizze über die Lichteintrittsflächen ist auf der Homepage der LIG abzurufen.
• TRVB (Technische Richtlinien für Brandschutz):
Die maximale Fluchtweglänge von 40 m ist in jedem Geschoss einzuhalten.
§ 53 Stiegen und Gänge (Auszug)
(3) Keine Stelle eines Aufenthaltsraumes darf in der Gehlinie vom Hauptstiegenhaus mehr als 40,0 m entfernt sein.
(5) In Gebäuden, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen mehr als 12,0 m über dem tiefsten Punkt des an das Gebäude anschließenden Geländes liegt, ist das Hauptstiegenhaus als eigener Brandabschnitt auszubilden; die Türen zu den Geschossen sind in Fluchtrichtung aufschlagend, selbstschließend und rauchdicht herzustellen.
Zu (3): ...die Gehlinie ist von der am weitesten entfernten Ecke bis zur Mitte der Rauchgastüre zu rechnen.
• Stmk. Baugesetz – Tiefgaragenordnung:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Mindestmaße für einen Stellplatz 2,3 x 5 m betragen, die Fahrgassenbreite bei senkrechter Aufstellung der Parkplätze mindestens 6,5 m beträgt, die maximale Rampenneigung bei überdachten Rampen 13 % und bei nicht überdachten Rampen 10 % beträgt und dass der Mindestradius bei Kurven mit mindestens 7 m zu bemessen ist. Weiters ist der Schallschutz für die Zufahrt auf dem gesamten Grundstück Nr. 486/1 zu gewährleisten.
Stützen dürfen die Mindestmaße Stellplätze und Fahrgassen nicht einschränken.
zu Pkt. B 3.1 Bautechnische Anforderung
Auf die Höhe des Grundwasserspiegels wird nochmals hingewiesen, Tiefgeschosse unterhalb des Grundwasserspiegels werden als wirtschaftlich problematisch betrachtet.
zu Pkt. B 6.2 Unterlagen für die 2. Wettbewerbsstufe
• In den Geschossgrundrissen des Bestandes im Maßstab 1:200 sind die abgebrochenen Gebäudeteile schraffiert darzustellen.
• In den Grundrissen im Maßstab 1:200 sind alle Räume mit Raumnummern, Raumbezeichnung, Fläche und Möblierung darzustellen
• Die Standpunkte für die Schaubilder können frei gewählt werden.
• Das Modell ist für die zweite Stufe nur dann neu einzureichen, wenn der Neubau oder der Hof gegenüber der ersten Stufe verändert wird.
• Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Prüfbarkeit der Projekte sämtliche geforderte Berechnungsblätter abzugeben sind.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1004
Positive Anmerkungen:
• Zusammenschluss von Hof und Grenadiergasse zu einer übergreifenden Platzfigur.
• Neubau als Einzelobjekt auf dem o.a. Platz.
• Das Element des Glaskubus lässt durch verschiedene Lichtsituationen unterschiedliche Raumerlebnisse erwarten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Einige der Büroräume im Bestandsumbau sind zu klein dimensioniert.
• Die Arbeitsplätze sind teilweise nicht zufrieden stellend orientiert.
• Der nach Norden und Süden massiv ausgebildete Sockel des Gebäudes breitet sich sehr stark aus und verdrängt den Raum des angestrebten großzügigen Platzes. Dies wird auch in der dargestellten Perspektive deutlich, bei welcher der Augpunkt bewusst deutlich über der Aughöhe der Passanten angesetzt wurde, da der Platzraum aus dieser Höhe nicht erlebbar ist. Dieser Sockel ist daher im Zuge der Überarbeitung zu überdenken. Von der Jury wird die Meinung vertreten, dass ein möglichst konzentriertes Objekt anzustreben ist. Dieses konzentrierte Objekt sollte auch aus Fußgängerperspektive möglichst weitgehend Raum und Zwischenraum freigeben. Die Leseart, dass es sich um ein Objekt in einem größer gefassten Raum handelt, muss erfahrbar sein.
• Für die Organisation des Altbaus schlägt das Projekt einen radikalen Ansatz vor. Die bestehende Erschließung des Altbaus wird aufgehoben und von der Hofseite in die Mitte des Gebäudes verlegt. Aus einer historisch einhüftigen Anlage wird also eine zweihüftige Anlage gemacht. Die Jury ist der Meinung, dass dieser Ansatz gültig ist. Die Jury ist jedoch auch der Meinung, dass diese Maßnahme konzeptuell und tatsächlich klar gesetzt sein muss. Die additiven Maßnahmen – also das Teilen der Gangfluchten in Einzelräume- und die subtraktiven Maßnahmen – das Herausbrechen einer mittig gelegenen Erschließung werden die architektonisch zu artikulierenden Maßnahmen sein.
Stellungnahme der Jury zum Projekt 1011
Positive Anmerkungen:
• Eingestellte Innengebäude in den Bestandsumbau.
• Feines räumliches Zusammenspiel von Hofoberfläche und Objekten.
• Offenheit der Hofsituation.
• Überzeugend formulierte Baukörper.
• Aufgreifen des gegenüberliegenden Bautypus im Osttrakt des Neubaus.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Der Umgang mit der Tektonik des Bestandes sollte genauer erkennbar sein.
• Der baugesetzmäßige Abstand zu Grundstück Nr. 483 ist einzuhalten.
• Das neue Raumprogramm soll im Altbau mit Hilfe von gebäudeartigen, rot markierten Strukturen platziert werden. Dieser Ansatz ist prinzipiell gültig, klar vorgetragen und interessant. Die Jury weist darauf hin, dass dem deutlich markierten EINBAU eigentlich ein AUSBAU (oder Abbruch von Bestand) gegenüber steht, der genauso klar akzentuiert sein könnte. Unter Umständen auch – vergleichbar den rot markierten Einbauten - als ein Kontinuum des Abbruchs oder des Herauslösens. Die Jury diskutiert, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen (Ausbauten und Abbrüche) die Ordnung und Schichtung der Geschoße einzuhalten haben.
• Neubau:
Der Vorschlag für den Neubau wird aus zwei Maßnahmen zusammengesetzt. Einmal die Rückenbildung des höheren Bereichs zum Hof hin, Masse die offenbar auf die Masse des bestehenden Gebäudes reagiert. Dann der längs der Grenadiergasse aufgestellte feinere Baukörper, der die neue Ordnung des gegenüberliegenden aufgeständerten Volumens aufnimmt. Beide Baukörper (oder beide Maßnahmen) werden in ein schlüssiges Volumen zusammengesetzt. Die Qualität dieses Verbundvolumens wird wesentlich in der Gewichtung von Massen und Durchlässigkeiten liegen.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1013
Positive Anmerkungen:
• Freie Anordnung von Arbeitsboxen in einem als Loftstruktur aufgefassten Bestandsgebäude.
• Auffassung des Neubaues als eine Entwicklung von verschieden modulierten Geschossplatten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Die Erfüllung des Raumprogramms ist nachzuweisen.
• Die Möblierung ist konkret darzustellen, dass auch die Jury nicht auf Spekulationen angewiesen ist. Die vorgeschlagenen Arbeitsboxen sind weiterzuentwickeln.
• Die Situationen Parteienverkehr und konzentriertes Arbeiten sind hinsichtlich der Schallsituation nachzuprüfen, die Leiterbüros müssen abschließbar sein.
• Die Ost- und Nordfassaden des Neubaus sind im Wettbewerbsprojekt der ersten Stufe unbefriedigend gelöst und wirken als Fremdkörper im Stadtgefüge.
• Die Dimensionen der Aufwerfungen der Hoffläche scheinen überzogen.
• Gemäß den in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegebenen städtebaulichen Vorgaben handelt es sich bei dem gegebenen Bauplatz um keinen Hochhausstandort. Demgemäß ist die Bestimmung einzuhalten, dass die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses unter + 22 m liegen muss.
• Altbau:
Es kann der Versuch abgelesen werden, die prinzipielle Grammatik des Altbaues zu erhalten. Neue inselartige Arbeitsboxen sollen innerhalb der bestehenden Grammatik die neuen Funktionen tragen. Die Askese dieses Ansatzes ist gültig und interessant. Der Altbau wird weitgehend erhalten. Er könnte als Haupttext lesbar bleiben, die neuen Arbeitsinseln sind Zusätze und Anmerkungen. Sie machen den im Wesen unveränderten Altbau (den Haupttext) für die neuen Nutzungen brauchbar. In der weiteren Bearbeitung sollte dieses Projekt genauer erklären wie die neuen Arbeitsboxen funktionieren können, ob diese ein gewisses Maße an Privatheit (akustisch, visuell) ermöglichen sollen, wie sie aussehen werden.
• Neubau:
Der Neubau ist nichts anderes als eine Schichtung von verschieden formatierten, teilweise räumlich verformten Platten. Dieser Projektansatz scheint gut brauchbar für eine Vielzahl verschiedener Funktionen zu sein: Tiefgarage, Rampen, öffentliche Funktionen, Hofflächen, die den Nutzer hoch in den Neubau tragen, Raumkanten und weiche Übergänge nebeneinander. Es ist ein einfaches und durchgehendes Prinzip und es ist erfolgreich weil scheinbar – zur Lösung der Projektaufgabe – keine Additive benötigt werden. Es ist umfassend und ein erfreulicher Ansatz. Dieser Ansatz sollte in der weiteren Bearbeitung genauer erklärt werden. Wie kann z.B.: das Prinzip der geschichteten Platten von Häuten überzogen werden? Welche technischen Lösungen können für die komplexe Geometrie der Außenhaut vorgeschlagen werden? Wird es sein, dass in der weiteren Bearbeitung die Schichtung der Ebenen in den Hintergrund tritt und die umschließenden Häute in den Vordergrund treten? Wenn ja, wie kann das positiv für das Projekt verwendet werden?
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1019
Positive Anmerkungen:
• Sorgfältiger, respektvoller Umgang mit dem Altbestand.
• Innere Funktionen und Erschließung klar und logisch.
• Öffentlicher Durchgang ideal gelöst.
• Architektonische und städtebauliche Formulierung des Neubaus.
• Räumliche Formulierung des Straßenraumes zur Grenadiergasse.
• Durchlässigkeit von der Grenadiergasse zum Hof.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Der baugesetzmäßige Abstand zu Grundstück Nr. 483 ist einzuhalten.
• Neubau:
Das Maß der Durchlässigkeit zwischen Hofraum und Straßenraum kann genauer erklärt werden. Wie weit wird von der Grenadiergasse gesehen, die feine Modulierung des Raumvolumens im Hofinneren sichtbar? Wie weit kann die Fassade der Dominikanerkaserne als zweite Raumschicht wahrgenommen werden? Wie weit lässt das Projekt Straßenraum und Hofraum ineinanderwirken? Wie weit kann der Hofraum für den Raumfluss der Grenadiergasse positiv aktiviert werden? Ist die räumliche Kommunikation zwischen Straßenraum und Hofraum ausreichend?
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1027
Positive Anmerkungen:
• Gute und übersichtliche Bürolösung im Altbestand.
• Interessante städtebauliche Baukörperfigur.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Der Neubau ist in seiner architektonischen und städtebaulichen Formulierung präziser darzustellen und zu begründen.
• Altbau: Das Projekt löst die bestehende Erschließung entlang des Hofes auf. Die Erschließung wird in das Innere des Gebäudes verlegt. Im Gegensatz zu der bestehenden Gangflucht scheint das Projekt eine Mischform aus innerem Platz und Doppelgang vorzuschlagen. Dieses neue Erschließungssystem wird den Charakter des Gebäudes wesentlich verändern. Wie weit kann dieser neue Charakter in Kommunikation mit dem Bestand gesetzt werden? Kann die Architektur des Bestandes in positiver Weise für die vorgeschlagene Lösung aktiviert werden (und umgekehrt)? Gibt es außer der guten Platzierung der Funktionen auch konzeptuelle Ansätze, die Abbruch und Neudefinition von Räumen erklären und strukturieren? Können Abbruchmaßnahmen und Raumdefinitionen im Verhältnis zum Bestandsgebäude spezifischer werden?
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1054
Positive Anmerkungen:
• Raumstruktur im Bestandsumbau mit eingestellten Boxen.
• Kontrastwirkung des Neubaues als Konstruktion mit Stützen und Platten gegenüber der Massivität des Altbaus.
• Aufgreifen der bestehenden städtebaulichen Struktur des Nachbargebäudes.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Sorgfältigerer Umgang mit dem Altbestand.
• Auframpung im Hof und durchgehender Sockel zur Grenadiergasse verhindern die Erlebbarkeit des Hofes von der Grenadiergasse aus.
• Eine Banalisierung des Hofes zu einem Hinterhof ist zu vermeiden, ebenso ist die Dimension des Hofes zu prüfen.
• In der seriellen Wiederholung des städtebaulichen Motivs fehlt die Differenzierung, dem Hof wird seine Großzügigkeit genommen.
• Der Abstand zu Grundstück Nr. 485 ist zu überprüfen.
• Der Projektvorschlag für den Altbau wie auch für den Neubau folgt einem ähnlichen Prinzip. Sowohl im Gebäudeinneren als auch im Außenraum werden Volumen vorgeschlagen, die sich mehr oder weniger gleichförmig wiederholen. Im Innenraum wird zwischen roten und blauen Charakteren differenziert. Zusätzlich werden diese Charaktere räumlich verzogen, so als ob die Anforderungen der bodenberührenden Bereiche mit den Anforderungen der gewölbenahen Bereiche nicht übereinstimmen würden und der Bauteil sich unter diesem Konflikt verformen würde. In jedem Fall, die neuen, innenliegenden Bauteile reagieren, sie verändern sich, sie haben im Prinzip das Potential differenziert zu reagieren. Diese Möglichkeit wird den außenliegenden Bauteilen abgesprochen. Sie bleiben gleich, in Dimension, Abstand und Struktur. Die Anforderungen des Außenraumes sind jedoch heterogen. Es gibt räumliche Spannungsbereiche zwischen Hofraum, Straßenraum und der Auflösung beider. Es gibt mögliche funktionelle Differenzierungen. Es können Durchblicke aktiviert oder geblockt werden etc.
• Das bestehende Erschließungssystem wird aufgehoben, die Gangbereiche werden zerteilt und einzelnen Räumen zugeordnet. Im Gebäudeinneren wird ein klarer Schnitt gesetzt, der mit den o.a. Einbauten teilweise „bebaut wird“. Die Qualität des Projekts wird wesentlich davon abhängen wie weit SCHNITT, EINBAUTEN, und ZUORDNUNGEN DER ALTEN GANGFLÄCHE zu neuen Räumen im Sinne des Bestandes (und genauso umgekehrt) aktiviert werden können. Wie weit also die Maßnahmen, SCHNITT, EINBAU, ZUORDNUNG für die Situation spezifisch oder beliebig werden.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1059
Positive Anmerkungen:
• Gute Ansätze im Umgang mit dem Altbestand.
• Neubau in architektonischer und städtebaulicher Formulierung sehr gelungen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Die Aufwerfung der Hoffläche zur Grenadiergasse verhindert die Erlebbarkeit des Hofes für Passanten in der Grenadiergasse.
• Der baugesetzmäßige Abstand zu Grundstück Nr. 483 ist einzuhalten.
• Die kontinuierliche, nicht differenzierte Oberfläche im Außenraum ist eine der wesentlichen Qualitäten des Projekts. Hoffläche, Fassadenfläche, Dachfläche, alle werden gleich dargestellt, leicht spiegelnd, leicht glänzend, als ob sie mit denselben Schuppen, denselben Materialien belegt wären. Die Geometrien leicht geneigt, sodass sie kommunikationsfähig mit der Nachbarfläche bleiben. Es ist genau dieses Wegblenden von Ereignissen, von konstruktiven Erfordernissen und Verschiedenheiten, das hier bei einem doch beachtlichen Bauvolumen erleichternd wirkt. Die Großflächigkeit des Projekts ist vergleichbar mit den Großflächen der bestehenden Dominikanerkaserne. Beide – Bestandsgebäude und Projektvorschlag – brechen die Kleinteiligkeit der Grenadiergasse gerade an dieser Stelle und schaffen Luft. Das Gebäude ist gut platziert, erfüllt jedoch wie o.a. die Abstandsbestimmungen nicht. Die Geometrie des vorgeschlagenen Volumens assoziiert teilweise problematisch mit geometrischen Grundfiguren (Pyramidenform?). Eine präzisere Reaktion auf die Umgebung könnte diese Assoziation brechen.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1060
Positive Anmerkungen:
• Der vorgeschlagene Neubau bietet einen außerordentlichen und mutigen Ansatz zur räumlichen Fassung des Hofes in Verbindung mit einer neuen Nutzung.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Beim Bestandsumbau ist aus baurechtlichen Gründen das Durchbrechen der nördlichen Fassade nicht möglich.
• Die konstruktive Ausbildung der Aufständerung ist realistisch darzustellen.
• Der im Projekt der ersten Stufe dargestellte nördliche Bauteil wirkt im Verhältnis zum aufgeständerten Neubau inkonsequent und als Fremdkörper.
• Das Projekt beschäftigt sich mit einer der ungewöhnlichsten möglichen Begrenzungen eines Stadtraumes. Es ist die Begrenzung nach oben. Die Bebauung wird vom Boden abgehoben, gibt den Blick auf den Altbestand frei, aktiviert den Altbestand als tiefliegende Raumschicht und konstruiert so ein riesiges Zimmer, sozusagen an der Strasse gelegen. Das Volumen ist in dieser Projektphase grob formuliert. Im Ansatz wird die Gestaltungsabsicht an der Untersicht des hochliegenden Baues sichtbar. Formation der Untersicht und Aufständerung des Wolkenbügels werden wesentlich die Qualität dieses Projekts bestimmen. Die Führung der Wege zwischen „Platzdach“ und „Platzboden“ wird ein weiteres Kriterium sein.
• Bestand:
Das Projekt arbeitet mit einer doppelten Erschließung. Parallel zu der bestehenden Erschließung entlang des Hofes, wird eine weitere Erschließung in das Gebäudeinnere geführt. Die Gewichtung der beiden Erschließungen zueinander und die Beziehung zur Tektonik des Altbestandes wird wesentlich die Qualität des Projekts bestimmen.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1064
Positive Anmerkungen:
• Bestandsumbau mit Mittelzone gut gelöst.
• Souveräner Umgang mit dem Hofraum.
• Städtebaulich interessante Lösung des Neubaues.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Das vollkommene Ausräumen des Bestandes zu einem Stützenraster ist technisch sehr schwer möglich, aus Denkmalschutzgründen nicht erwünscht und für die vorgeschlagene Bürolösung eigentlich nicht erforderlich.
• Gemäß den in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegebenen städtebaulichen Vorgaben handelt es sich bei dem gegebenen Bauplatz um keinen Hochhausstandort. Demgemäß ist die Bestimmung einzuhalten, dass die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses unter + 22 m liegen muss.
• Das Projekt fügt den bestehenden Fassadenflächen des Bestandes zwei weitere Flächen hinzu. Eine horizontale Bodenfläche und eine hochgehobene, vertikale Fläche. Beide Flächen liegen an Rändern des verfügbaren Aktionsfeldes und versuchen die weitest mögliche räumliche Definition des Hofraumes. Die Bodenfläche scheint zudem den Raum in eine vergangene Zeit und eine andere Wirklichkeit zu öffnen. Stadtboden wird zu einem wiederhergestellten Rest von Landschaft. Zwei Fassadenflächen eines Bestandsgebäudes, das bereits mehrere Wirklichkeiten durchlebte, eine Bodenfläche, die den Ort mit einer gewissen Fremdheit bezeichnet, eine Gebäudeoberfläche aus dieser Zeit und Wirklichkeit. Zumindest 3 verschiedene Charaktere. Die Qualität des Projekts wird wesentlich von der Interaktion der vorhandenen und der zugesetzten Flächen abhängen.
Stellungnahme der Jury zu Projekt 1081
Positive Anmerkungen:
• Flexibles Möbelelement in der Mittelzone des Bestandsumbaus.
• Gegenüberstellung der Gebäudestrukturen im Sinne einer plastischen Darstellung des Bestandes im Mauermassenbau und eines Skelettbaues im Zubau.
• Proportionsuntersuchung des Hofraumes.
Zusätzlich zu den allgemeinen Angaben hält die Jury die nachfolgenden Empfehlungen für wichtig:
• Nachweis der Erfüllung des Raumprogramms.
• Neubau muss präziser ausformuliert werden.
• Aufwölbung des Hofes verhindert den Bezug zum Hof von der Grenadiergasse aus.
• Es gelingt mit diesem Projektvorschlag ein Spannungsfeld aufzubauen, das aus der Differenz der verschiedenen Konstruktionssysteme verschiedener Zeiten lebt. In den perspektivischen Ansichten wird dem repetativen Bogenmustern des Bestandsgebäudes eine leichte Anordnung von Platten und Stützen gegenübergestellt. Umschließende Häute fehlen, der Vorschlag zum Neubau besteht nur aus Konstruktion, zudem werden die obenliegenden Konstruktionselemente weiß abgeblendet. Der von der L-Form des Bestandsgebäudes aufgespannte Hofraum fließt zwischen Stützen und Platten, sodass der Neubau fast zu einer Tribüne zur Betrachtung des Altbaues wird. Das ist die in den Zeichnungen vorgetragene These. Im Massenmodell zum Projekt kann diese These nicht gehalten werden, eben weil das Skelett verschwunden und plötzlich Masse an Stelle des Skelettes tritt. Raumfluss und Leichtigkeit werden blockiert. Die Qualität dieses Projektes wird wesentlich davon abhängen wie weit die in den zeichnerischen Darstellungen vorgetragene Projektthese umgesetzt werden kann, wie weit die Darstellung der konstruktiven Differenz verschiedener Zeiten
erfahrbar bleibt und wie weit das daraus gewonnene räumliche Extrakt existieren wird.
• Altbau:
Mit dem neuen „geometrisch weichen“ Erschließungselement könnte ein taugliches Instrument gefunden sein, um die unterschiedlichen funktionellen Anforderungen zu lösen. Der Verschnitt dieser „weichen Geometrie“ mit den orthogonal gesetzten Gewölben erzeugt in einer analytische Situation Serien von unterschiedlichen Bögen. Das neue „geometrisch weiche“ Element wird im Auftreffen auf den Bestand produktiv (und umgekehrt). Die Qualität des Projekts wird wesentlich davon abhängen, wie sich das Gegenüberstellen der „weichen Geometrien“ materialisieren lässt. Gefragt wird auch, ob die Bearbeitung des Bestandes der Ordnung und Schichtung der Geschosse folgen muss.
Ende des dritten Jurysitzungstages und der Jury der ersten Stufe um 16:00 Uhr.
