PLUS / MINUS

Kurz und bündig werden in der Reihe PLUS / MINUS positive wie negative Gestaltungen und Details im öffentlichen Raum aufgezeigt, die das Auge erfreuen oder beleidigen.

07/02/2009

Kurz und bündig werden in der Reihe PLUS / MINUS positive wie negative Gestaltungen und Details im öffentlichen Raum aufgezeigt, die das Auge erfreuen oder beleidigen.

1981, das "UNO-Jahr für Behinderte".

In diesem Jahr machte der Künstler Wolfgang Temmel, er sitzt im Rollstuhl, das Grazer Künstlerhaus mit einem seiner Kunstwerke zugänglich, indem er (in einer unangemeldeten, nächtlichen Aktion; Anm.) eine große und schöne Rampe als soziale Skulptur vor dem Haupteingang aufstellen ließ. (Abb.1)

Die Aktion rief damals zahlreiche positive Reaktionen hervor. Die Skulptur wurde von Stadtrat Edegger zum Mahnmal erklärt und 1982 mit dem Förderungspreis des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst ausgezeichnet.

Im September 1983 wurde die Langzeitwirkung des Mahnmals anscheinend doch zu groß und die Rampe in einer Nacht- und Nebelaktion abmontiert.

Als Ersatz errichtete man einen Behindertenzugang an der Rückseite des Künstlerhauses, mit Hausglocke, mit der behinderte Menschen um Einlass bitten müssen. An diesem, für behinderte Menschen unzumutbaren Zustand hat sich bis heute nichts geändert! (Abb. 2 und 3)

Text und Bild: E. mil

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Verfasser/in:
E. mil

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Abb. 2: Derzeitiger Behindertenzugang an der Rückseite des Künstlerhauses Graz. Foto: E. mil
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Abb. 2: Derzeitiger Behindertenzugang an der Rückseite des Künstlerhauses Graz. Foto: E. mil
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Abb. 1: Wolfgang Temmel Rampe - Objekt im öffentlichen Raum für die Öffentlichkeit 1981 - 1983. Installation einer Rampe als behindertengerechter Zugang zum Künstlerhaus Graz. Fotoquelle: OFFSITE_Graz
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Abb. 3 (Foto: E. mil)

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