MINUS -
„Ganzkörperwerbung“ am Palais Kees in Graz
Das Palais Kees in der Elisabethstraße / Ecke Glacisstraße – ein prominenter Ort im Grazer Stadtgefüge – ist seit Herbst 2009 mit einer überdimensionalen Plane in Form einer aufdringlichen, in blitzblau gehaltenen „Ganzkörperwerbung“ verhüllt und stört PassantInnen wie auch AnwohnerInnen.
Am 15. April 2010 schrieb die Kleine Zeitung im Beitrag „Altstadtanwalt warnt vor Beispielfolgen“ über die anstoßerregende Werbeaufschrift an der Fassade der Donau Versicherung in der Elisabethstraße 59 in Graz. Es wurde bekrittelt, dass die Fassade ursprünglich als Kunstwerk eingereicht worden war und nun nur mehr der Eigenwerbung der im Gebäude ansässigen Versicherung diene. Die Altstadtkommission sprach sich gegen diese reine Werbefassade aus, der Hauseigentümer legte dagegen Berufung ein und bekam von der Berufungskommission Recht. Weil das Verfahren vor dem Inkrafttreten der Novelle des Altstadtgesetzes am 1. Dezember 2008 eingeleitet wurde, seien dem Altstadtanwalt die Hände gebunden, schrieb die Kleine Zeitung.
Weshalb unternehmen der Altstadtanwalt, dessen Hände nun nicht mehr gebunden sind, und die Baubehörde nichts gegen die überdimensionale Werbefläche am Palais Kees? Bedürften derartige temporäre Verhüllungen nicht auch der Bewilligung des Altstadtanwaltes? Immerhin wirken sie oft mehr als ein Jahr wesentlich auf das Erscheinungsbild der Stadt ein. Gerade eine Stadtverwaltung, die sich am Telefon noch immer mit Kulturhauptstadt meldet und für den Titel „City of Design“ beworben hat, sollte mit temporären Gestaltungen behutsam umgehen. Dies sollte sich auch bei der Bewilligung und Kreation von permanenten Werbeflächen und Eventarchitekturen zeigen.
Beispielsweise ist es in italienischen, aber auch in anderen europäischen Städten üblich, dass am Baugerüstvorhang das dahinter verborgene, historische Gebäude so abgebildet ist, wie es sich nach dem Umbau präsentieren wird. Oftmals gibt es dazu auch genaue gesetzliche Festlegungen. Auch der Grazer Altstadtanwalt sollte sich für strengere gesetzliche Regelungen stark machen, dann könnten Graz in Zukunft derartige, oftmals aggressive Werbeflächen – ob temporär oder dauerhaft – erspart bleiben.
Bezüglich der Reklamefassade in der Elisabethstraße 59 drängt sich die Frage auf, ob die in die Architektur integrierte Werbeschrift nicht sogar Beispiel für eine geschmackvollere bzw. künstlerische Umsetzung einer Fassadengestaltung sein kann. Es ist zumindest innovativer als so manche banale Firmenaufschrift bzw. so mancher fantasieloser Werbepylon.
In der Reihe PLUS / MINUS werden positive wie negative Gestaltungen und Details aufgezeigt, die das Auge erfreuen oder beleidigen.
MACHEN SIE MIT!
Sollten Sie, werte Leserin und werter Leser, auch bemerkenswerte Entdeckungen im öffentlichen Raum (+ oder/und -) machen, so laden wir Sie ein, diese abzulichten und im JEPEG-Format mit einem kurzen Text und Ihrem Namen per eMail an redaktion@gat.st zu senden. GAT wählt die interessantesten Beiträge aus und veröffentlicht sie prompt.
- Verfasser/in:
- Elisabeth Lechner, Kommentar




