MINUS -
Bebauung Münzgrabenstraße / Moserhofschlössl in Graz-Jakomini
In Anbetracht der jüngsten Planungs- und Bausünden in der Münzgrabenstraße stellt sich wieder einmal die Frage, ob die zuständigen Ämter in Graz die Gesetze zum Schutz des baukulturellen Erbes überhaupt exekutieren.
Welchen Sinn hatten Studien, Wettbewerbe und Bebauungspläne rund um das Moserhofschlössl und den Messequadranten in Graz-Jakomini, wenn ein ganzes Haus in der Münzgrabenstraße (Nr.84) einem Fuß-und Radweg weichen musste und Ensemble- und Altstadtschutz mit Füßen getreten werden, wenn das Moserhofschlössl von neuen Gebäuden mit zweifelhafter architektonischer Qualität in die Zange genommen wird, wenn ohne schlüssiges Verkehrskonzept Zufahrt neben Zufahrt und Fuß- und Radwege wahllos nebeneinander errichtet werden?
Zur Erinnerung: Die Münzgrabenstraße mit ihren vielen Biedermeier-Vorstadthäusern liegt in der Altstadtschutzzone III, das Moserhofschlössl ist denkmalgeschützt. Beide Schutzbestimmungen konnten aber das Denkmal und das Ensemble vor unsensiblen Veränderungen bzw. Zerstörungen nicht bewahren.
Und wie rechtfertigen die Verantwortlichen jenen neuen, unschönen Durchgang (Abb.2), der anstelle von Haus Nr. 84 angelegt wurde, obwohl auf Höhe von Haus Nr. 76 bereits seit längerer Zeit eine Baulücke besteht und dort ein neuer Rad/Gehweg errichtet wurde?.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan 06_14_0 ist jedenfalls weder ein Durchgang eingetragen noch ein Abbruch im Bereich Haus Nr. 84 vorgesehen.
In der Reihe PLUS / MINUS werden positive wie negative Gestaltungen und Details aufgezeigt, die das Auge erfreuen oder beleidigen.
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- Verfasser/in:
- Elisabeth Lechner, Kommentar








