Offener Brief an Kulturlandesrat Mag. Dr. Christian Buchmann

Betreff: Kunst im öffentlichen Raum Steiermark

09/05/2011

Fachbeirat für bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum Steiermark. Wenzel Mraček, Walter Seidl, Walter Titz

Offener Brief an Kulturlandesrat Mag. Dr. Christian Buchmann

Betreff: Kunst im öffentlichen Raum Steiermark

Graz, 4. Mai 2011

Sehr geehrter Herr Kulturlandesrat!

In unserer Funktion als Fachbeirat für bildende Kunst / Kunst im öffentlichen Raum in der Steiermark möchten wir Ihnen unsere Überlegungen und unsere Haltung zur Eingliederung des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum in das Universalmuseum Joanneum und zu dessen Finanzierung zur Kenntnis bringen.

Nachdem wir zur Beurteilung von Künstlerinnen und Künstlern eingereichter beziehungsweise nach eigener Findung des Instituts vorgeschlagener Projekte seit dessen Gründung herangezogen wurden, sind wir mit Arbeit und Inhalten des Instituts bestens vertraut. Vorweg wollen wir festhalten, dass, unserer Kenntnis entsprechend, UD Dr. Werner Fenz und seine Mitarbeiterinnen hervorragende und in der Tat außergewöhnliche Arbeit auf einem speziellen Gebiet der Gegenwartskunst leisten, die nicht allein in der Steiermark, sondern auch außerhalb Österreichs über Projekte und Rezeption mit großem Interesse wahrgenommen wird (beispielsweise in der Präsentation ortsspezifischer Arbeiten steirischer KünstlerInnen in Novi Sad oder theoretischem und praktischem Austausch mit internationalen KünstlerInnen in Vortrags- und Diskussionsreihen). Dies belegt allein schon die Dokumentation von mehr als 50 realisierten Projekten bildender und Disziplinen übergreifender Kunst im öffentlichen Raum in zwei Jahrbüchern (Springer-Verlag, Wien / New York 2010 und 2011), während ein dritter Band zu etwa 20 Projekten des Vorjahres derzeit in Arbeit befindlich ist. Diese Publikationen und die ausgeführten Kunstwerke sind Belege für Entwicklung und Umsetzung in einem besonderen Bereich von Gegenwartskunst, die mit der Einrichtung des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum und durch dessen Organisation erst möglich gemacht wurden und werden. Damit verfügt die Steiermark über eine Institution – neben in Österreich nur zwei vergleichbaren in Wien und Niederösterreich –, die sich der theoretischen und praktischen Arbeit an einem international zunehmend Beachtung findenden Genre zeitgenössischer Kunst widmet. KünstlerInnen, die für den öffentlichen Raum arbeiten wie auch RezipientInnen dieser Werke – muss hier betont werden – sind durchwegs mit anderen Bedingungen und Inhalten konfrontiert, als sie Museen, Galerien oder ganz allgemein Ausstellungssituationen in dafür vorgesehenen Gebäuden bieten. Dementsprechend ist auch diese Art „der Kunst“ eine gänzlich andere, gegenüber der vor allem mit weitgehend unvorbereitetem Publikum zu rechnen ist bzw. ist dies Kunst, die tendenziell die Auseinandersetzung mit intellektuellen Äußerungen (vermittels Kunstwerk) inmitten sowohl städtischer als auch ländlicher Gesellschaften fordert. Aufgrund vergleichsweise uneingeschränkter Zugangsmöglichkeiten erweist sich gerade die Kunst im öffentlichen Raum als hervorragendes und motivierendes Werkzeug, intellektuelle, künstlerische, wissenschaftliche Äußerungen in der Öffentlichkeit zur Disposition zu stellen (z.B. Werner Schimpls „Sonnenauge“, Hollenegg) oder die die Gesellschaft (die Öffentlichkeit, die Bevölkerung) in Dialoge um zeitgeschichtliche Belange einzubinden wie am Beispiel von Jochen Gerz’ „63 Jahre danach“ an zahlreichen Orten in der Steiermark (ähnlich bei Michael Schuster, Brigitte Kossek, David Auner „Steiermark x 25“).

Als Fachbeirat für bildende Kunst in der Steiermark erachten wir es daher als unsere Aufgabe, Sie, sehr geehrter Herr Dr. Buchmann, auf die unseres Erachtens äußerst ungünstige Situation hinzuweisen, die durch die nun erfolgte direkte Einbindung des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum in das Universalmuseum Joanneum (UJ) entsteht. In erster Linie erscheint uns die avisierte Kürzung des Budgets von bisher einer Mio. Euro pro Jahr auf nunmehr 500.000 als eine Maßnahme, die Fortbestehen und Arbeit des Instituts gefährdet. Das operative bzw. Projekt-Budget ist damit auf etwa 270.000 Euro reduziert, gegenüber bisher etwa 770.000 Euro. Das entspricht einer Kürzung auf beinahe ein Drittel des bisherigen Budgets und fällt damit weit höher aus, als es den auch von Ihnen angekündigten Sparmaßnahmen um 25 Prozent entspricht.

Wie auch Dr. Fenz in einer Aussendung festgehalten hat, erfolgt die Finanzierung des Instituts – laut steirischem Kulturförderungsgesetz von 2005 – aus einem Prozent (1%) des öffentlichen Bauvolumens in der Steiermark, das in einem Fonds durch die A9-Kulturabteilung des Landes verwaltet und projektbezogen an das Institut für Kunst im öffentlichen Raum angewiesen wird. Wie auch der Landesrechnungshof in seinem Bericht festhält, handelt es sich hierbei um ein „Sondervermögen des Landes“ (www.landesrechnungshof.steiermark.at/cms/beitrag/11293932/583182) und nicht um einen Teil des eigentlichen Kulturbudgets. Wie Sie, Herr Landesrat, in einem Interview angemerkt haben, denken Sie diesbezüglich an eine Änderung des Gesetzes. Wir bitten Sie nun dringend, von solchem Vorhaben Abstand zu nehmen und einerseits nicht das Kulturförderungsgesetz, das sich seit nun sechs Jahren als praktikabel und vernünftig erweist, ändern zu wollen und andererseits, in dieser Weise nicht die Existenz des Instituts für KiöR zu riskieren.

Weiters sind wir der Meinung, hinsichtlich genannten „Sondervermögens“ kann nicht das UJ darüber verfügen, geschweige denn dessen Kürzung veranlassen (siehe Aussendung von Dr. Werner Fenz vom 13. April, betreffend Eingliederung, Budgetkürzung und Leitung des Instituts für KiöR).

Nachdem Sie bei anderer Gelegenheit auch geäußert haben, Sie wollten sich nicht in die Organisation des Universalmuseums Joanneum einmischen, bitten wir Sie nun dringlich und höflichst, dies im gegebenen Fall für das Institut KiöR zu tun. Dies angesichts Ihrer politischen Funktion als Landesrat für Kultur und entsprechend unserer Ansicht, dass Organisation wie Finanzierung von KiöR keineswegs klar den Agenden des UJ obliegen.

Konkret die Budgetkürzung für das Institut KiöR um 50 Prozent betreffend erachten wir es gleichfalls als unsere Pflicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass im Sinn Ihres Leitspruchs zu den Einsparungen im Kulturbereich – „die Großen retten die Kleinen“ – gerade das Institut KiöR seit seiner Gründung als „Auftraggeber“ für überwiegend steirische bzw. mit der Steiermark verbundene Künstlerinnen und Künstler auftritt (vergleichbar auch die regionale), damit gerade für „die Kleinen“. Damit ermöglicht das Institut KiöR die Rezeption der Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern in der Steiermark und im Ausland (Bsp. Novi Sad, Publikation in Jahrbüchern und über Website). Nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass damit auch Werbeeffekte verbunden sind und Folgeaufträge Dritter einhergehen können und auch nachweisbar sind.

Angesichts der Tatsache, dass es in der Steiermark nach wie vor keine Möglichkeit der universitären Ausbildung für bildende Kunst gibt, kommt dem Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark zudem der Charakter einer Bildungsinstitution zu, die neben Entwicklung, Umsetzung und Vermittlung künstlerischer Arbeit auch den theoretischen Diskurs auf hohem, zeitgemäßem Niveau führt und im internationalen Austausch betreibt. Unter anderem werden in diesem Jahr auch Studierende des Instituts für Kunstgeschichte an der KF-Universität mit Projektierung, Ausführung und theoretischer Erarbeitung von Kunst im öffentlichen Raum (und deren spezifischen Umständen) betraut.

Wir bitten Sie hiermit ausdrücklich, sich als Landesrat für Kultur in der Steiermark für die Belange des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Stmk. einzusetzen, von Budgetkürzungen Abstand zu nehmen respektive die Zuständigkeit für deren Vergabe im Sinne des Instituts zu klären. Weiters bitten wir Sie, die Umstände der Eingliederung in das Universalmuseum Joanneum zu überdenken und diese – aus unserer Sicht am besten – rückgängig zu machen, also in eine dem steirischen Kulturförderungsgesetz von 2005 adäquate Form zu führen.

Die Steiermark riskiert durch Eingliederung, vor allem aber durch Budgetkürzung, die Existenz dieser im österreichischen wie internationalen Vergleich maßgeblichen Einrichtung.

Verfasser/in:
Wenzel Mracek, Walter Seidl, Walter Titz; Fachbeirat für bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum Steiermark

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