Novelle zum Altstadterhaltungsgesetz artet in Stadt-Land-Spiel aus
Als die UNESCO im Jahr 1999 beschloss, die Grazer Altstadt wegen ihrer reichen historischen Substanz zum Weltkulturerbe zu erklären, wurde dies von Seiten der Politik wie der Bevölkerung freudig begrüßt. Das Jahr der Europäischen Kulturhauptstadt stand schon vor der Tür und damit auch die Hoffnung auf Touristenströme aus aller Herren Länder, die den „besterhaltenen Altstadtkern Mitteleuropas“ besichtigen sollten.
Trotzdem sorgt nun wenige Jahre danach die von Kulturlandesrat Kurt Flecker vorgelegte Neuformulierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2007 nicht gerade für ungeteiltes Frohlocken unter den verschiedenen Interessensgruppen und Parteien. Dass nach einem Vierteljahrhundert eine neue Fassung des Gesetzes längst überfällig war, liegt aber nicht nur an der verstrichenen Zeit, sondern auch an einer Häufung von „unglücklichen“ Vorfällen, die Zweifel an der Schlagkräftigkeit der bestehenden Bestimmungen aufkommen ließen, wie die Beispiele „Kommod-Haus“ und Thalia exemplarisch belegen dürften.
Umstrittener Altstadtanwalt
Die im September abgegebene Stellungnahme des Grazer Stadtsenats zur Neufassung des Landesgesetzes lässt hinsichtlich der Installation eines Altstadtanwaltes einander deutlich widersprechende Standpunkte erkennen. Von Seiten der ÖVP spricht man sich einmütig gegen die Einsetzung eines unabhängigen Juristen aus, der bei altstadtrelevanten Bauverfahren in die dritte Instanz gehen kann. Der zuständige Stadtrat Gerhard Rüsch (ÖVP) lehnt den Altstadtanwalt als „Mogelpackung“ ab, da sich seine Parteienstellung auf jene Entscheide beschränke, die nicht den Vorschlägen der Altstadtsachverständigendiskussion (ASVK) folgten und er somit nur „zu einer Verzögerung der Verfahren beitrage“.
Die übrigen im Stadtsenat vertretenen Parteien befürworten den Altstadtanwalt, die KP-Stadträtinnen Kahr und Monogioudis stimmten überhaupt gegen die ablehnende Stellungnahme, die von ÖVP und SPÖ gemeinsam formuliert wurde. SP-Klubchef Karl-Heinz Herper (SPÖ) findet am Entwurf des Landes jedoch insgesamt wenig auszusetzen und begrüßt nachdrücklich die Einrichtung eines Altstadtanwaltes, der die Position der ASVK stärken würde, da „diese selbst keine Parteienstellung in den Baubewilligungsverfahren hat“.
Landesrat Kurt Flecker selbst sieht neben der „unbefriedigenden“ Nichtigkeitserklärung, die im Fall des Falles von seiner Seite erfolgen muss, in der Bestellung eines Altstadtanwalts die einzige sinnvolle Lösung, die auch der Landesverfassungsdienst unterstütz. Flecker signalisiert zugleich Kompromissbereitschaft an die Stadt Graz: „Ich bin auch gerne bereit, falls es Bedenken wegen der zu bestellenden Person gibt, diese alternierend von der Stadt und vom Land benennen zu lassen.“
Objektive Instanz dringend erwünscht
Schon Monate vor dem Stadtsenat hatte eine Bürgerinitiative rund um Karin Steffen („Schutzgemeinschaft Ruckerlberg“), Ulrich Sauerwein und den Architekten Hasso Hohmann das neue GAEG durchleuchtet. Sie befindet den Entwurf als insgesamt gelungen und unterstreicht das Bedürfnis nach einem Altstadtanwalt: „Bis jetzt gibt es außer dem jeweils befassten Amt selbst keine Institution mit Parteienstellung, welche die Anliegen des Altstadtschutzes wahrnehmen kann.“
Dieselbe Position vertritt die Vorsitzende der ASVK Gertrude Celedin, die den Altstadtanwalt für eine notwendige Stärkung der ASVK hält: „Wir brauchen uns nichts vorwerfen lassen, wir sind beinhart und unbestechlich, aber wir wollen die Stadt auch nicht unter eine Käseglocke stellen. Jene Projekte, die sich in baukünstlerischer Qualität ins Ensemble einfügen, werden wir gewiss nicht ablehnen.“ Ein Blick auf andere österreichische Städte zeigt, dass z.B. die Altstadtkommission in der Stadt Salzburg eine solche Parteienstellung hat, das so Celedin, „obwohl dies laut Verfassung nicht so vorgesehen ist“, mit der überraschenden Folge, dass diese „noch nie gezwungen war in die 3. Instanz zu gehen“.
Drohender Verfall von Bausubstanz – Handlungsbedarf nimmt zu
Baustadtrat Rüsch setzt für seinen Teil lieber auf den von ihm in Auftrag gegebenen Masterplan, von dem ein kleiner Teil – die Paulustorvorstadt – bereits von Christian Andexer und Wiltraud Resch realisiert wurde: „Der Masterplan soll Rahmenbedingungen für gestaffelte Schutzzonen schaffen – damit könnte ein Großteil der strittigen Fälle schon im Vorhinein ausgeräumt werden“, erklärt Rüsch. Zum heiklen Punkt der Verpflichtung zum Erhalt von vom Verfall bedrohter Gebäude gibt er sich bedeckt, nicht zuletzt wohl auch wegen der chronisch leeren Stadtkasse. An die Besitzer von desolaten Gebäuden Zuschüsse zu leisten sei daher wohl nur eingeschränkt möglich.
Inzwischen hat Karl-Heinz Herper im Gemeinderat einen Antrag durchgebracht, der die Erstellung eines Memorandums unter Einbindung aller politischen Parteien zum Weltkulturerbe vorsieht. Die Eckpunkte dieses von der Kammer der Architekten angeregten Vorhabens sind eine verstärkte Förderung von öffentlichen und privaten Gebäudesanierungen, die Einrichtung einer internationalen Dialog-Plattform sowie die Schaffung eines „Forums Altstadt“, das möglichst breite Kreise einbinden wird. Das Memorandum soll bis Jahresende ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Schlüssel für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbe der Vergangenheit, das auch durch moderne qualitätsvolle Bauten bereichert werden kann und soll, liegt nämlich in der Zusammenarbeit aller beteiligten Interessengruppen. Das bedeutet jedoch auch, dass weder die städtischen Behörden noch die Landesinstanzen oder die Initiativen sich auf das Recht des Stärkeren berufen, sondern einvernehmliche Lösungen anstreben.
Josef Schiffer ist Historiker und Kulturwissenschaftler.
- Verfasser/in:
- Josef Schiffer, Bericht


