Nicht offener Architekturwettbewerb im Oberschwellenbereich mit öffentlicher Erkundung des Bewerberkreises > Neubau einer HBLA in Wels

Nicht offener Architekturwettbewerb für den Neubau einer HBLA mit 21 Stammklassen in Wels; Abgabe der Arbeiten bzw. Teilnahmeanträge bis 07.02.2005.

15/12/2004

Neubau einer HBLA mit 21 Stammklassen, EDV-Räumen, entsprechenden naturwissenschaftlichen Sälen, musik- und bildnerische Erziehung sowie Werkräumlichkeiten, Lehrküchen, Verwaltung, Turnsaal und Sportfreiflächen, Wels

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bzw. Teilnahmeanträge bis 07.02.2005

AUFTRAGGEBER

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ. für die Stadt Wels

Nähere Auskünfte, Unterlagen, Bewerbungen:

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ. für die Stadt Wels

Herr Ing. Obermüller

Garnisonstraße 22, A-4017 Linz

T +43 (0)732/9396/232

F +43 (0)732/9396/285

technik2@lawog.atKriterien für die Auswahl der Teilnehmer in der 1. Stufe:

Eignungskriterien

Nachweis der Teilnahmeberechtigung: Befugnis oder Gewerbeberechtigung, Angabe über fachliche Qualifikation der Mitarbeiter und Bekanntgabe der Namen, welche das Bauvorhaben realisieren sollen und bei welchen gleichartigen Bauvorhaben diese Mitarbeiter in leitender Form tätig waren.

Ein A4-Blatt mit Beschreibung des Büros (EDV-Ausstattung, Zahl der Beschäftigten), unverbindliche Angabe von Fax-Nr. und E-Mail-Adresse, Erklärung, dass die Planung EDV-unterstützt ist, letztgültige Lastschriftanzeige oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

Angaben über die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer und des Umsatzes in den letzten drei Jahren.

Auswahlkriterien

Referenzen im einschlägigen Fachgebiet, insbesondere im Bau von Höheren Schulen. Es soll ein Bewerbungsbogen ca. 90/120 cm hochformatig, mit aussagekräftigen Darstellungen realisierter Bauten, insbesondere im beschriebenen Schulbau (Fotos), und Planungen enthalten.

Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

Inhaber der aufrechten Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau und Ziviltechnikgesellschaften mit entsprechender Befugnis und nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Planungsbefugte gemäß EWR Architektenverordnung. Weiters jene leistungsfähigen Bewerber, welche die Gewerbeberechtigung für Baumeister nach der Gewerbeordnung besitzen.

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