Mediation: kostengünstiger und rascher als Gerichtsverfahren

„Niemand kann in Frieden leben…“ – Ziviltechniker in Kärnten und der Steiermark bieten seit Anfang dieses Jahres die außergerichtliche Schlichtung in technischen Fragen a

28/02/2005

Seit Anfang dieses Jahres bieten die Ziviltechniker in Kärnten und der Steiermark die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Nachbarn aber auch anderen Streitparteien an. „Egal ob es um Grundstücksgrenzen geht, um Wasser oder Abwasser, Lärm oder andere Beeinträchtigungen – bei allen Streitigkeiten mit technischem Hintergrund können Ziviltechniker diese außergerichtliche Beilegung von Konflikten

anbieten“, so der Präsident der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, Werner Nussmüller.

Die außergerichtliche Schlichtung hat gegenüber Gerichtsverfahren drei wesentliche Vorteile: Sie ist in der Regel kostengünstiger, sie dauert kürzer als ein Gerichtsverfahren und es wird eine Entscheidung gesucht, die beide Parteien akzeptieren: „Nachbarn sollten nach einem außergerichtlichen Verfahren wieder in Frieden leben können…“

Mit diesem bisher in Österreich einzigartigen Angebot reagiert die Ingenieurkammer für Kärnten und Steiermark auf den generellen Trend, außergerichtliche Schlichtungsverfahren zu forcieren und damit die Gerichte zu entlasten. Diese Einrichtung dürfte aber nicht lange auf die beiden Bundesländer beschränkt bleiben: „Auch die Ingenieurkammern der anderen Bundesländer wollen derartige Schlichtungsstellen einrichten“, sagte Nussmüller.

Einen besonderen Vorteil hob der Vizepräsident der Ingenieurkammer, Josef Paul, hervor: „Die Schlichter sind Spezialisten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet. Damit können sie nicht nur eine juristische Lösung anbieten, sondern auch ihre technische Kompetenz einbringen.“ Laut einer Umfrage unter der Bevölkerung wollen mehr als 80 Prozent der Befragten solche Spezialisten.

Derzeit gibt es 16 Ziviltechniker, die als Mediatoren eine solche Schlichtung anbieten. Die Zahl dürfte allerdings rasch steigen. „Wir stellen großes Interesse fest, seit die Einrichtung vor zwei Monaten beschlossen wurde“, berichtet Paul. In Kärnten und der Steiermark haben bereits rund 15 Ziviltechniker die vom Justizministerium anerkannte Spezialausbildung zum Mediator absolviert. Sie stehen damit auch für offizielle Mediationsverfahren nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz zur Verfügung.

Der Weg zur Schlichtung ist unkompliziert: Über www.aikammer.org, die Website der Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten, können sich Interessierte das Antragsformular und alle Informationen herunterladen. „Damit ein Schlichtungsverfahren stattfinden kann, ist das Einverständnis beider Parteien notwendig“, betonte Nussmüller. Es kann aber ein Streitgegner den Antrag stellen, die Schlichtungsstelle übernimmt es dann, die Zustimmung des Kontrahenten einzuholen.

Anlass für die Schaffung der Schlichtungsstelle war eine Gesetzesänderung im Vorjahr, die den Entzug von Licht und Luft durch Bäume und andere Pflanzen unter gewissen Umständen verbietet. Der Gesetzgeber sieht damit, vor dem Weg zum Gericht, den Versuch einer außergerichtlichen Streitbelegung vor.

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