Kriterien für Architekturwettbewerbe bei Kooperation mit der Kammer

Kriterien, die Architekturwettbewerbe bei Kooperation mit der Kammer erfüllen müssen, formuliert vom Ausschuss „Wettbewerbe und Vergabewesen“ der Bundessektion Architekten.

21/05/2007

• Der Auslobungstext legt das Verfahren eindeutig fest: in formaler Hinsicht durch die Wettbewerbsordnung der Bundeskammer in der geltenden Fassung, in inhaltlicher Hinsicht durch eine umfassende Beschreibung der Aufgabenstellung.

• Die Anonymität der Teilnehmer vor dem Preisgericht wird bis nach dessen Entscheidung zugesichert.

• Das Preisgericht wird zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vollständig benannt. Die Zahl der Fachpreisrichter kann im Ausnahmefall auch nur ein Drittel des Preisgerichtes betragen. Die Kammer muss die Möglichkeit erhalten, Preisrichter in geeigneter Anzahl zu nennen.

• Die Wettbewerbsarbeit wird durch an die Preisränge gebundene Preisgelder abgegolten.

• Die Absichterklärung/das Auftragsversprechen legt Art, Umfang und Zeitrahmen der

Leistungserbringung fest.

• Das Kolloquium und die Besichtigung des Wettbewerbsortes sind unbedingt notwendig – außer es gibt eine plausible Erklärung des Auslobers auf eine Besichtigung verzichten zu können.

Mitglieder des Ausschusses "Wettbewerbe und Vergabewesen" der Bundessektion Architekten

Arch. Dipl.Ing. Wolfgang FEYFERLIK (Vorsitzender)

Arch. Dipl.Ing. Christian AULINGER

Arch. Dipl.Ing. Helmut DIETRICH

Arch. Mag.arch. Georg DRIENDL

Arch. Dipl.Ing. Hans Christian HIRL

Arch. Dipl.Ing. Georg HUBER

Arch. Dipl.Ing. Andreas LICHTBLAU

Arch. Dipl.Ing. Viktor MARSCHALEK

Arch. Dipl.Ing. Reinhold WETSCHKO

Arch. Dipl.Ing. Erich WUCHERER

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