„Sehr positiv wird die Einbeziehung des Außenraumes in das Gestaltungskonzept bewertet (1). Der Eingriff in die Mauerwerkstruktur bei der Situierung der Sanitärzellen wird als aufwändige Maßnahme empfunden (2). Die räumliche Situation im Musterzimmer ist flankierend der Sanitärzellen durch die gewählte Nischenbildung nicht befriedigend gewählt. (3)“ (Zitat mit ergänzendem Text in Klammern)
(1) Das Außenraum-Pilgerzimmer in zwei Varianten: einmal als Grünzimmer mit Wänden aus Hainbuche (oder Hainbuche mit Wacholder für schattige Lagen), zu andern als Steinzimmer aus im Stahlnetz geschlichteten Findlingen für höhere Lagen, sollte eine andere Wahrnehmung der Natur und einen natürlichen Meditationsraum im Freien bieten. Es konnte in beiden Anwendungsfällen, den Gegebenheiten entsprechend, realisiert werden.
(2) Im Musterzimmer, dem erklärten, hauptsächlichen Anliegen des Wettbewerbes, ist eine Raumbegrenzung ohne Tragstruktur vorgeschlagen. In seine Tragstruktur wurde deshalb auch nicht eingegriffen. Auch in der Anwendung auf das Mesnerhaus in Spital am Semmering geschah dies nicht.
Im Haus der Frauen wurde in die Mauerstruktur, nicht aber in die Tragstruktur eingegriffen, wie es in zwei Zimmern schon zuvor geschehen war (Bestand). Vorhanden sind ein Zimmer mit Kreuzgewölbe (Durchschnitt zweier um 90° gedrehter Tonnengewölbe mit offenen Tonnen) und einige andere mit „Platzlgewölben“, d.h. einer Kugelkalotte an Gurtbögen. Das Wesentliche solcher Tragstrukturen ist das Fehlen tragender Wände und die punktuelle Ableitung von Auflagerkräften an den Ecken. Darauf beruhen die Kirchenräume romanischer und, als Rippenstrukturen ausgebildet, gotischer Dome, aber auch vieler alter Bauten ohne Tramdecken. Etwaige unter den Gurten stehende Mauern sind nicht tragend sondern dienen der Raumtrennung; sie können Schub aufnehmen, der von Stirnwänden aufgenommen wird. Sie können deshalb ohne weiteres (als Bauschutt) entfernt werden, wie es im Bestand schon an zwei Stellen (durch örtliche Baumeister) geschehen ist.
Anstatt ein Mangel zu sein, handelt es sich um eine Klarstellung der konstruktiven Kräfte und der Raumgeometrie.
(3) Die bemängelten Nischen sind ein integraler Teil des Konzeptes. Mein Ziel war es, den Raum in seiner Integrität: Proportion und Dimension, wirken zu lassen. Alle Einbauten, auch die Sanitärzelle, sind als Möbelstücke erkennbar und teilen den Raum nicht: sie bleiben unter der Höhe der Ansätze der Gewölbegurte und verstellen keine der Umfassungswände, denn dadurch erhält der Raum eine andere Proportion. Dies hat kein anderes Projekt erreicht und ist ein viel wesentlicheres Merkmal als das Entfernen von nicht tragenden Wänden.
Es gibt nur den Raum selbst und Möbelstücke inklusive der Sanitärzelle mit WC, Dusche, Waschbecken und Trockenerker mit elektrischer Patrone versehenem Heizkörper und Lochblech zu Durchlüftung und Trocknen von nassem Zeug an beiden Raumseiten. Bett, Sessel und Ablage an Sessel und Bett – bei Platzmangel durch eine Klappe am Bettrahmen ersetzt – liegen gegenüber als niedrige, unaufdringlich Objekte, die das Erfassen des Raumvolumens nicht verstellen.
Die Nischen, die die Sanitärzelle von den Stirnwänden trennt, sind gestalterisch und funktionell wesentlich. Sie machen die Sanitärzelle gestalterisch als Möbelstück und Objekt im Raum erkennbar, dienen dem aus dem Blick Nehmen von nicht Wesentlichem: Schreibtisch und Ablage für Rucksack etc. Sie dienen funktionell dem Verstauen, dem kein Augenmerk geschenkt werden soll. Solche Ablagen sollen möglichst verschwinden und sind daher auch aus Glas (auf Konsolen) und in Nischen außerhalb des Blicks in den Raum. Sie sind weniger tief als breit; die Tischfläche erhält Licht von links. Sie sind unauffällig, machen die Sanitärzelle zu einer Art freistehendem Objekt.
PS. Gegen eine für mich oberflächliche Jurierung muss man sich, vor allem wenn man sich so ernst, nach umfangreichen Recherchen und mit der Thematik in großem Zeitaufwand auseinandergesetzt hat, zur Wehr setzen. Dies in der Hoffnung, dass man in anderen Fällen mehr Sorgfalt walten lassen wird.
Roter Fußboden, gelber Schrank, braune Hocker und weißes Bett sind eher Ausstattungen für ein Jugendzimmer oder einen Kanarienvogel denn für einen Pilger. Sie dienen nicht der Reduktion auf das Wesentliche des Pilgerns: Konzentration, innere Sammlung und Hinwendung auf das Spirituelle (deshalb habe ich auch als einziger eine abrollbare Meditationswand und einen Meditationspolster vorgesehen). Buntheit mag einen visuellen Anreiz bieten, wenn es ums Reizen geht. Für Pilger halte ich dies in unserer lauten, bunten, mit akustischen und optischen Reizen gesättigten Umwelt für unangebracht.
- Verfasser/in:
- Bernhard Hafner, Architekt und geladener Teilnehmer des Wettbewerb