KINDERFEUNDLICHE HAUSORDNUNG

Das Kinderbüro Steiermark formuliert eine kinderfreundliche Hausordnung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für das Zusammenleben in Wohnanlagen.

26/08/2006

UN-Kinderrechtekonvention Artikel 31:

"Kinder haben das Recht auf Freizeit, spielerische und kulturelle Aktivitäten"

Mittlerweile haben alle Länder der Welt die Kinderrechtekonvention (KRK) der UNO unterzeichnet und sich damit verpflichtet die Rechte der Kinder wahrzunehmen und zu fördern. Aus diesem Grund ist es die Aufgabe von uns Erwachsenen dem Spielbedürfnis von Kindern entgegenzukommen und das Wohnareal von Kindern dementsprechend zu gestalten.

Wenn viele unterschiedlichen Menschen zusammen wohnen, wir das Leben unausweichlich bunter, lauter und interessanter.

Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, weil Mädchen und Buben, Junge und Ältere, Berufstätige und Pensionierte, Kinder und Jugendliche unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse haben. Da aber kein Wunsch weniger wert ist als ein anderer, sollten alle gemeinsam versuchen, die Probleme zu beseitigen um eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Dabei sollten die Erwachsenen besonders auf die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern achten, denn sie sind gleichberechtigte BewohnerInnen.

Um Erwachsene und Kinder dabei zu unterstützen, aufeinander zu achten und zu hören, hat das Kinderbüro Steiermark, nachfolgende kinderfreundliche Hausordnung (im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention) verfasst. Sie enthält wichtige Tipps, die helfen, Konflikte zu vermeiden oder besser zu lösen.

KINDERFREUNDLICHE HAUSORDNUNG:

1. Wir spielen gerne vor der Haustür, auf der Wiese, am freien Wäscheplatz, im Hof und natürlich auf dem Kinderspielplatz.

2. Im Sommer stellen wir gerne unser Zelt oder unser Planschbecken auf der Wiese auf.

3. Wir benutzen den hauseigenen Spielplatz auch sehr gerne zusammen mit unseren Freundinnen und Freunden aus der Nachbarschaft.

4. Auf größeren freien Flächen spielen wir sehr gerne mit Bällen.

5. Damit wir sicher sind, müssen Autos auf den Zufahrtswegen zu Garagen und Abstellplätzen im Schritttempo fahren.

6. Wenn andere freie Flächen fehlen, spielen wir auch in Garagenzufahrten und Einfahrten.

7. Inlineskaten, Skateboarden und Radfahren macht nur auf asphaltierten Flächen Spaß.

8. Kinderwägen und Fahrräder der HausbewohnerInnen können im Eingangsbereich abgestellt werden, solange sie den Fluchtweg nicht verstellen.

9. Wenn wir spielen wird es manchmal laut, aber das ist ganz normal.

10. Alle HausbewohnerInnen versuchen freundlich miteinander umzugehen, damit

Streitigkeiten verhindert werden.

11. Wir haben ein Recht auf Mitsprache bei Themen, die uns betreffen.

(Artikel 12 der UN-Kinderrechtekonvention)

KONTAKT:

Kinderbüro Steiermark

T 0316/833 666

info@kinderbuero.at

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