Ort: Gemeinde St. Anna am Aigen
Datum: 22.09.2006
Beginn: 9:00 Uhr
1. Begrüßung
Herr Bgm. Weinhandl und Arch. Windbichler begrüßen alle TeilnehmerInnen und stellen die anwesenden Personen vor.
Das Preisgericht wählte im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 03.07.2006 zum:
Vorsitzenden: Arch. DI Irmfried Windbichler / Architekt
Stv. Vorsitzenden: Josef Weinhandl / Bgm. St. Anna am Aigen
Schriftführer: Arch. DI Elisabeth Anderl / Architekt
Folgende Preisgerichtsmitglieder sind weiters stimmberechtigt:
DI Gerald Sark / Abteilung 16 Steiermärkische Landesregierung
Arch. DI Andreas Gerner / Architekt
Josef Sorger / Marktmusikkapelle St. Anna am Aigen
Herr Arch. Windbichler schlägt vor, dass sich Gemeinderat und Musikverein während der Jurysitzung zu Beratungszwecken zurückziehen können. Diese Vorgehensweise wird angenommen.
Beschlussfähigkeit:
Die Beschlussfähigkeit des Preisgerichts ist durch die Teilnahme aller Preisrichter gegeben.
Befangenheit:
Auf Anfrage des Vorsitzenden wird festgestellt, dass keine Befangenheit vorliegt.
Verschwiegenheit:
Der Vorsitzende weist alle Teilnehmer erneut auf die Verpflichtung der Verschwiegenheit bis zum Verfahrensende hin.
_2. Zulassung von Außenstehenden bzw. Beratern
Folgende Berater ohne Stimmrecht bzw. die Vertreter dieser Gruppen sind zugelassen.
- Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Anna am Aigen
- Musikverein der Marktgemeinde St. Anna am Aigen
_3. Bericht der Vorprüfung
Die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten werden vor der Beurteilung durch das Preisgericht durch den Vorprüfer einer Vorprüfung nach objektiv feststellbaren, nachvollziehbaren Kriterien unterzogen, dass ein Vergleich der eingereichten Arbeiten als Grundlage für die Beurteilung möglich ist.
Wertungen irgendeiner Art werden dabei nicht vorgenommen. DI Tröster / Vorprüfung legt den schriftlichen Vorprüfungsbericht (Prüftabellen) vor und erklärt die Vorgehensweise der Vorprüfung.
Im einzelnen wurden folgende Überlegungen durch den Vorprüfer vorgenommen:
_Einhaltung der Verfahrensregeln
_Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
_Erfüllung der Aufgabenstellung
_Einhaltung der Planungsrichtlinien
_Einhaltung der Rahmenbedingungen und Anforderungen
_Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
_Übereinstimmung der Pläne
_Ermittlung der Baukosten
Die Überprüfung auf Einhaltung der Verfahrensregeln hat ergeben, dass alle Projekte fristgerecht unter Wahrung der Anonymität eingereicht und dass bei keinem der Wettbewerbsprojekte Verstöße gegen die formalen Bedingungen der Auslobungsunterlagen festgestellt wurden.
Zum Zeitpunkt der Vorprüfung liegen keine Ausschließungsgründe gemäß den Verfahrensbestimmungen vor. Alle eingereichten Projekte werden dem Preisgericht zur Beurteilung vorgelegt.
Schaubilder wurden nicht gelassen und wurden von der Vorprüfung überklebt. Davon betroffen sind die Projekte 2,3,4 und 9.
Die Aufgabenstellung wurde von allen Wettbewerbsteilnehmern grundsätzlich umgesetzt. Auf die Einhaltung der Planungsrichtlinien wird im Vorprüfungsbericht hingewiesen.
Die Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms und zum Kostenrahmen wurden von allen Teilnehmern grundsätzlich umgesetzt. Auf Abweichungen wird im Vorprüfungsbericht hingewiesen.
Abschließend werden die Beurteilungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung im Wortlaut der Auslobungsunterlagen in Erinnerung gebracht.
1. Funktionelle Lösung
2. Wirtschaftliche Lösung
3. Städtebauliche und baukünstlerische Lösung
Der Vorsitzende schlägt sodann vor, während des folgenden Informationsrundganges, die Vorprüfungsergebnisse anhand der Pläne und Modelle je Projekt einzubringen.
_4. Vorgehensweise des Preisgerichts
Der Vorsitzende Arch. Windbichler schlägt vor, dass in einer 1.Beurteilungsrunde Projekte mit einer 1 Pro-Stimme in die nächste Runde geführt werden. Projekte mit keiner Pro-Stimme werden ausgeschieden. Für ausgeschieden Projekte wird ein einstimmiges Rückholrecht vereinbart.
In weiteren Beurteilungsrunden werden Projekte mit einfacher Stimmmehrheit weitergeführt.
_5. Beurteilungsrundgang
Die Projekte werden vom Preisgericht hinsichtlich der funktionellen Lösung diskutiert. Herr Arch. Windbichler beschreibt anhand der Pläne insbesondere die funktionelle Gesamtlösung und die Funktionsbereiche.
Weiters werden die Projekte hinsichtlich umgesetzter Flächen, Bauweise und Wirtschaftlichkeit verglichen. Die städtebauliche und baukünstlerische Lösung wird anhand des Umgebungsmodells und der Einsatzmodelle diskutiert.
_6. Beschreibung und Beurteilung der Projekte
1. Beurteilungsrunde:
Projekt Nr. 1:
5 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 2:
0 Pro-Stimmen
wird ausgeschieden
Kleingliedrige Gesamtlösung. Die städtebauliche Situation ist nicht überzeugend gelöst. Das Gebäude öffnet nicht und schließt auch nicht. Die Aufständerung und der Umgang mit dem Gelände wird kritisch hinterfragt.
Projekt Nr. 3:
3 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 4:
5 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 5:
1 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 6:
5 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 7:
5 Pro-Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 8:
0 Pro-Stimmen
wird ausgeschieden
Maßstab verfehlt. Unsensible Ausgestaltung.
Projekt Nr. 9:
0 Pro-Stimmen
wird ausgeschieden
Pseudo-kleinteilig. Zu großer Platzbedarf am Grundstück. Anbauung hinter dem Wasserturm nicht akzeptabel.
Projekt Nr. 10:
0 Pro-Stimmen
wird ausgeschieden
Raumanordnung schlecht gelöst. Saalquerschnitte nicht nachvollziehbar.
Somit verbleiben die Projekte 1,3,4,5,6 und 7 in der weiteren Beurteilung.
12.30 – 13.00 Mittagspause
2. Beurteilungsrunde:
Projekt Nr. 1:
3:3 Stimmen – Stimme des Vorsitzenden bei Gleichstand entscheidet
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 3:
0:6 Stimmen
wird ausgeschieden
Mauerartige Platzbegrenzung. Blickbeziehung wird unterbrochen. Engstelle ist nicht überzeugend behandelt. Aussichtsterrasse in dieser Ausformung wird wahrscheinlich nicht angenommen.
Projekt Nr. 4:
2:4 Stimmen
wird ausgeschieden
Zubau zum Gemeindeamt nicht gut gelöst. Eingangsbereich zum Gemeindeamt befindet sich im Durchzugsraum. Aufwendige und unübersichtliche Zugangsfunktionen (Wohnhaus/Gemeindeamt). Intensiver Umbau notwendig.
Projekt Nr. 5:
0:6 Stimmen
wird ausgeschieden
Trotz engagierter Architektur, städtebaulich wenig überzeugend. Marktplatz wird deutlich verkleinert.
Projekt Nr. 6:
4:2 Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Projekt Nr. 7:
5:1 Stimmen
bleibt weiter in der Beurteilung
Anmerkung: Projekt nutzt wenig von den Bestandsflächen. Aufgrund der Kostenangaben und unter Berücksichtigung der Bestandsumbaukosten, wird nachgewiesen, dass das Projekt im Kostenrahmen zu liegen kommen sollte.
Somit verbleiben die Projekte 1, 6 und 7 in der weiteren Beurteilung.
3. Beurteilungsrunde:
Nach eingehender Diskussion beschließt das Preisgericht einstimmig, den Verfasser des
Projektes Nr. 7 als Sieger zu küren.
Arch. Windbichler stellt den Antrag den Verfasser des Projektes Nr. 6 an 2. Stelle zu reihen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Projekt Nr. 1 wird an 3. Stelle gereiht.
Projekt Nr. 7:
Das Projekt besticht durch seine klare städtebauliche Haltung und funktionelle Klarheit. Städtebaulich wird das Projekt durch die Öffnung nach Westen als Bereicherung der Gestaltqualität für den Platz und für das Ortsbild als Ganzes gesehen. Die Struktur des Ortes wird in einer zeitgemäßen Form fortgeschrieben. Der Ortskern gewinnt durch die Beziehung Kirche-Gemeindeamt-Marktplatz eine neue Dimension.
Projekt Nr. 6:
Positiv werden die Außenbereiche hervorgehoben, die großzügige Platzgestaltung, die gekonnten Verbindungen zum UG, sowie die großzügige Einbindung des Musikproberaumes im UG 1. Weiters die gekonnte Architektursprache. Negativ wir die Eingangssituation im EG sowie die gesamte Organisation im EG, beurteilt.
Projekt Nr. 1:
Sehr elegante und zeitgemäße Architektur. Die Blickrichtungen beider Säle werden als sensible Gestaltung positiv bewertet. Die vom Verfasser beschriebene großzügige Durchlässigkeit wird durch die Anordnung der Sanitärgruppen konterkariert. Nicht überzeugend ist die Zufahrtsituation zum Parkdeck im Bereich des Wasserturms.
7. Empfehlungen des Preisgerichts
Projekt Nr. 7:
Die Engstelle des Kreisverkehrs ist zu kontrollieren. Ein Abrücken vom Wasserturm wird empfohlen. Das im Bestand eingeplante Tourismusbüro soll in Richtung des Marktplatzes in den nördlichen Altbestand verlegt werden. Das Raumprogramm und die Kubaturen des Neubaues sind schärfer auf die Anforderungen abzustimmen und ggf. zu reduzieren. Das Parkdeck ist ebenfalls auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Der Kostenrahmen ist jedenfalls einzuhalten.
8. Zuerkennung der vorgesehenen Preise
Das als Aufwandsentschädigung festgelegte Preisgeld von Euro 1.700,-- exkl. Ust. ergeht jeweils an die zehn Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden folgende 3 Preise vergeben:
1. Preis: Euro 1.100,-- (exkl. USt.)
2. Preis: Euro 850,-- (exkl. USt.)
3. Preis: Euro 650,-- (exkl. USt.)
_9. Feststellung der Identität
Dem Vorsitzenden werden zur Aufhebung der Anonymität die Verfasserbriefe zur Öffnung übergeben.
Projekt Nr. 1 – Kennzahl 642315
Verfasser: Arch. DI Harald Saiko
Mitarbeiter: Rusch, Katschthaler, Kostner
Projekt Nr. 2 – Kennzahl 240981
Verfasser: Arch. DI Gerald Flock
Mitarbeiter: Eisner, Floricel
Projekt Nr. 3 – Kennzahl 111213
Verfasser: Nussmüller Architekten ZT GmbH
Mitarbeiter: Malachova, Weiss, Schuster, Pabstmann
Projekt Nr. 4 – Kennzahl 160964
Verfasser: Arch. DI Silvia Kerschbaumer-Depisch
Mitarbeiter: Petschauer, Gutmann, Zach
Projekt Nr. 5 – Kennzahl 040605
Verfasser: Arch. DI Josef Bernd Bauer
Mitarbeiter: Bauer-Koren
Projekt Nr. 6 – Kennzahl 776335
Verfasser: Arch. DI Erich Prödl
Mitarbeiter: Froschauer, Jahrmann, Pachl
Projekt Nr. 7 – Kennzahl 896187
Verfasser: Arch. DI Hans Gangoly
Mitarbeiter: Zugschwert, Klammer (Modellbau)
Projekt Nr. 8 – Kennzahl 122606
Verfasser: DI Michael W. Riegler
Mitarbeiter: Rigler, Deimel, Bierbaum
Projekt Nr. 9 – Kennzahl 336827
Verfasser: Ingenieurbüro Fruhmann + Partner GmbH
Mitarbeiter: Möstl, Purgstaller, Thunhart
Projekt Nr. 10 – Kennzahl 270701
Verfasser: Arch. DI Hans Morawetz
Mitarbeiter: Niederl, Ehrenhöfer
_10. Abschluss
Der Vorsitzende bedankt sich beim Preisgericht, dessen Beratern und bei der Vorprüfung für die gute Zusammenarbeit und beschließt die Sitzung. Bgm. Weinhandl schließt sich diesem Dank an. Die Wettbewerbsteilnehmer werden von der INGENOS ZT GmbH im Namen der Marktgemeinde St. Anna am Aigen (gem. § 287 Abs. 10 BVergG 2006 innerhalb von 8 Tagen) vom Ergebnis der Preisgerichtssitzung, der Zusammensetzung des Preisgerichts verständigt, sowie dass vom Auslober der Wettbewerbsgewinner – das Büro DI Arch. Hans Gangoly – zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 BVergG 2006 aufgefordert wird.
Die Wettbewerbsarbeiten werden für zumindest 2 Wochen im Gemeindesitzungssaal ausgestellt und können nach Voranmeldung besichtigt werden. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Ende: 16.00 Uhr









