Juryprotokoll > THEMENWETTBEWERB WOHNQUALITÄT 2007 - wohnALTERnative

Das Juryprotokoll vom 27. April 2006 dokumentiert den Themenwettbewerb Wohnqualität 2007 mit dem Titel wohnALTERnative.

03/06/2006

PROTOKOLL DER JURYSITZUNG

Datum: 27. April 2006

Zeit: 09:15 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort: Großer Saal der Landesregierung, Burggasse 13, 8010 Graz

Stimmberechtigte Mitglieder:

Für die AIK:

Arch. DI Gerhard MITTERBERGER Fachpreisrichter / Vorsitzender

Arch. DI Bettina GÖTZ Fachpreisrichterin

Für das Soziologische Thema:

Mag. Rainer ROSEGGER Sachpreisrichter

Für die Ausloberin:

Mag. Betina ECKL Sachpreisrichterin / stellvtr. Vorsitzende

Für die Stadtplanung:

DI Suzanne ARTÉS Fachpreisrichterin / Schriftführerin

Für die Landesregierung:

DI Johann TATZL Fachpreisrichter

DI Gerhard BRÄUER Fachpreisrichter

Anwesende Ersatzpreisrichter ohne Stimmrecht:

Arch. DI Fritz WIESENHOFER Ersatzfachpreisrichter

Anwesend von 13:15-20:30 Uhr

BM Ing. Jürgen POSCH Ersatzsachpreisrichter

DI Eva-Maria BENEDIKT Ersatzfachpreisrichterin

Berater des Preisgerichts:

Dr TOMBERGER Schallschutzgutachten

(9:00–11:30 und 16:40-20:30)

Arch. DI Christian ANDEXER ASVK

(9:00–11:30 und 16:40-20:30)

Vorprüfung:

Arch. DI Karin GRABNER-TRUMMER Vorprüfung

Arch. DI Eva GYÜRE Vorprüfung

27. April 2006 / 09:15 Uhr: Begrüßung / Eröffnung

Herr Mitterberger begrüßt als Vorsitzender alle Anwesenden und eröffnet die Preisgerichtssitzung.

In der konstituierenden Sitzung vom 27. Februar 2006 wurde Frau Eckl als Vertreterin der Ausloberin zur stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Artés als Vertreterin der Stadtplanung zur Schriftführerin gewählt.

Herr Mitterberger stellt die Beschlussfähigkeit fest und befragt die Juryteilnehmer bzgl. ihrer Unbefangenheit. Diese wird von allen Jurymitgliedern bestätigt. Er weist nochmals auf die Verschwiegenheitspflicht aller Anwesenden während des gesamten Verfahrensablaufs bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses hin und erklärt den geplanten Ablauf der Preisgerichtssitzung, diese wird von allen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Übergabe des Vorprüfberichtes:

Der schriftliche Vorprüfbericht von Frau Grabner-Trummer und Frau Gyüre wird an alle Jurymitglieder verteilt.

Der Bericht beinhaltet:

 Eine nicht wertende, projektbezogene Kurzcharakteristik an Hand der wesentlichen Ausschreibungskriterien und Entwurfsabsichten

 Aufstellung der wesentlichen Kenndaten aller Projekte

 Eine auf A4 verkleinerte Darstellung der eingereichten Präsentationsblätter

Vorprüfungsbericht / allgemeiner Teil:

Jedes der 35 Wettbewerbsprojekte ist fristgerecht eingelangt und wurde von der Vorprüfung anonymisiert.

Ein Teilnehmer ersucht um Austausch seines Planes mit jenem, den er mit dem Modell abgegeben hat, da ein Schaubild einen Druckfehler aufwies. Die Vorprüfung bestätigt, dass keine inhaltliche Veränderung vorgenommen wurde. Die Jury entscheidet, dass der Plan ausgetauscht wird.

Die Vorprüfung bestätigt, dass die Anonymität von allen Teilnehmern gewahrt wurde.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Projekte in ihren Berechnungsnachweisen die Dichte eingehalten haben, aber bei der vergleichenden Prüfung wurde festgestellt, dass 22 Projekte mit der Bebauungsdichte über dem Grenzwert von 0,58 liegen. Bei 11 Arbeiten beträgt die Dichte mehr als 0,6, dies entspricht einer Überschreitung der BGF um mehr als 66 m2, diese sind daher im Bericht rot markiert. Aufgrund von eventuellen Maßungenauigkeiten bei der Vorprüfung werden jene Projekte, die unter 0,60 liegen, nicht weiter aufgezeigt.

Vorprüfungsbericht / projektbezogener Teil bis 11:20 Uhr:

Projekt 1 bis Projekt 35 werden vorgestellt. (siehe Vorprüfungsbericht)

Herr Mitterberger bedankt sich für die Vorstellung der Vorprüfung.

Danach folgt eine Stellungnahme von Herrn Tomberger bezüglich der Schallsituation:

Er hält fest, dass alle Projekte prinzipiell durchführbar sind. Bei Projekten mit Situierung der Schlafräume im Osten sind Zusatzmaßnahmen notwendig.

Weiters weist er auf die Problematik hin, dass bei Tiefgarageneinfahrten im Grenzbereich das Widmungsmaß bereits ab 2-3 Autobewegungen überschritten wird. Daher müssen Abfahrtsrampen zu angrenzenden Grundstücken zumindest eine Abschirmung mittels Wand und Dach aufweisen.

Problematisch werden auch sämtliche nach Osten hin hofbildenden Projekte aufgrund der Lärmreflexion der Baukörper gesehen.

Die zukünftige Wohnnutzung des Bestandsgebäudes ist aus bauphysikalischer Sicht problematisch zu sehen.

Der Straßenlärm stellt keine unzumutbare Belastung dar.

Herr Tomberger verlässt die Jury um11:30 Uhr. Es wird vereinbart, dass er nach erfolgter engerer Auswahl der Projekte zur genaueren Beurteilung wieder kommt.

Eine weitere Stellungnahme bezüglich des Ortsbildschutzes erfolgt von Herrn Andexer:

Herr Andexer liest nochmals die erfolgte Stellungnahme der ASVK vom 8. März vor.

Neben der Forderung, die Kontur zu erhalten, ist auch auf die Ensemblewirkung gemäß Einfügungsgebot nach GAEG zu achten.

Herr Andexer hält fest, dass er einer Stellungnahme der ASVK nicht vorgreifen kann.

Herr Andexer verlässt um 11:35 Uhr die Jury.

Es folgt eine Stellungnahme zu den städtebaulichen Kriterien von Frau Artés.:

Frau Artés betont die Wichtigkeit der Themen:

Gebietscharakter (Höhenentwicklung der Projekte)

das Wohnen im Grünen ( der Freiraumbezug der Wohnungen)

die offene Bebauungsweise im baugesetzmäßigen Abstand

Im Anschluss schlägt Herr Mitterberger eine Aufstellung von Bewertungskriterien für die erste Bewertungsrunde vor. Nach eingehender Diskussion werden folgende Kriterien aufgestellt:

- Erschließung - Aspekt des Mehrwertes (wohnALTERnative 50+, soziale Kontakte, Kommunikation, Belichtung etc.)

- Städtebau – Baumassenverteilung, Thema Wohnen im Park bzw. Ensemblewirkung, Gebietscharakter

- Wohnung - Orientierung und innere Organisation, Belichtung, Einblicke

1. Bewertungsrunde:

Es folgt ein erster Bewertungsdurchgang.

Es wird beschlossen, dass Projekte nur bei Einstimmigkeit aufgrund der oben angeführten Kriterien ausgeschieden werden.

Die Bewertung für den Verbleib:

Projekt 01: 0:7 Stimmen

Projekt 02: 4:3 Stimmen

Projekt 03: 1:6 Stimmen

Projekt 04: 1:6 Stimmen

Projekt 05: 0:7 Stimmen

Projekt 06: 0:7 Stimmen

Projekt 07: 0:7 Stimmen

Projekt 08: 0:7 Stimmen

Projekt 09: 0:7 Stimmen

Projekt 10: 7:0 Stimmen

Projekt 11: 3:4 Stimmen

Projekt 12: 0:7 Stimmen

Projekt 13: 5:2 Stimmen

Projekt 14: 2:5 Stimmen

Projekt 15: 7:0 Stimmen

Projekt 16: 0:7 Stimmen

Projekt 17: 3:4 Stimmen

Projekt 18: 1:6 Stimmen

Projekt 19: 3:4 Stimmen

Projekt 20: 0:7 Stimmen

Projekt 21: 1:6 Stimmen

Projekt 22: 1:6 Stimmen

Projekt 23: 2:5 Stimmen

Projekt 24: 0:7 Stimmen

Projekt 25: 0:7 Stimmen

Projekt 26: 0:7 Stimmen

Projekt 27: 0:7 Stimmen

Projekt 28: 0:7 Stimmen

Projekt 29: 0:7 Stimmen

Projekt 30: 0:7 Stimmen

Projekt 31: 2:5 Stimmen

Projekt 32: 1:6 Stimmen

Projekt 33: 0:7 Stimmen

Projekt 34: 4:3 Stimmen

Projekt 35: 0:7 Stimmen

Ausgeschieden sind die Projekte: 1, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 16, 20, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 33, 35.

Es verbleiben somit die Projekte 2, 3, 4, 10, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 31, 32 und 34 in der Wertung.

Cafepause von 14:00 bis 14:30 Uhr.

2. Wertungsdurchgang

Die verbliebenen Projekte werden nochmals einzeln und vergleichend diskutiert. Die architektonische und baukünstlerische Ausformulierung wird als zusätzliches Kriterium für die 2. Bewertungsrunde aufgenommen.

Projekte mit Stimmenmehrheit verbleiben zur weiteren Bewertung.

Die Bewertung für den Verbleib:

Projekt 02: 0:7 Stimmen

Projekt 03: 1:6 Stimmen

Projekt 04: 0:7 Stimmen

Projekt 10: 4:3 Stimmen

Projekt 11: 0:7 Stimmen

Projekt 13: 5:2 Stimmen

Projekt 14: 1:6 Stimmen

Projekt 15: 7:0 Stimmen

Projekt 17: 1:6 Stimmen

Projekt 18: 0:7 Stimmen

Projekt 19: 4:3 Stimmen

Projekt 21: 0:7 Stimmen

Projekt 22: 2:5 Stimmen

Projekt 23: 7:0 Stimmen

Projekt 31: 1:6 Stimmen

Projekt 32: 0:7 Stimmen

Projekt 34: 5:2 Stimmen

Es verbleiben die Projekte Nr. 10, 13, 15, 19, 23, 34 in der Wertung.

Ende 2. Wertungsdurchgang 16:15 Uhr

Cafepause von 16:15 - 16:45 Uhr

3. Runde – Diskussion:

Herr Andexer und Herr Tomberger nehmen wieder an der Sitzung teil.

Herr Mitterberger schlägt vor die nächste Runde ohne Reihung durchzuführen und fordert alle Jurymitglieder auf ein kurzes Statement zu den einzelnen Projekten abzugeben. Nach den Statements der einzelnen JurorInnen folgt eine eingehende Diskussion zu den Kriterien

- städtebauliche Lösung, Baumassenverteilung, Höhenentwicklung, Ensemblewirkung, Gebietscharakter, Bebauungsgrad, Weiterentwicklung

- Freiraumzonierung, öffentliche – halböffentliche – Privatzonen, Außenanlagengestaltung, Innovation zum Thematik wohnALTERnative 50+

- Wohnungen: Gleichwertigkeit der Wohnungen, Einsehbarkeit, Grundrisslösung, Belichtung, Innovation, Reaktion auf Themenschwerpunkt 50+

- Einschätzung der Umsetzbarkeit hinsichtlich Bewilligungsverfahren (Gebietscharakter, Wasserschongebiet und Grünraum) und Förderungsfähigkeit (Geschosswohnbau – verdichtete Bauweise) unter Hinweis auf Modellprojekt WohnALTERnative

Herr Mitterberger stellt fest, dass an allen Beiträgen weitergearbeitet werden müsste (Auflagen).

Es kristallisiert sich ein Grundkonsens für das Projekt 15 heraus.

Nach weiterer Diskussion und Abwägung der Vor- und Nachteile stellt Herr Mitterberger den Antrag, das Projekt Nummer 15, unter noch zu beschreibenden Auflagen, als Sieger und Realisierungsprojekt vorzuschlagen.

Der Antrag wird mit 7:0 Stimmen angenommen.

Frau Eckl freut sich über dieses Siegerprojekt und betont das Projekt 15 bauen zu wollen.

Es findet eine eingehende Diskussion über die weitere Reihung statt.

Grundsätzlich besteht Einvernehmen darüber, dass die Projekte 10 und 34 die weiteren Preisträger sein sollten, da sie sich von den verbleibenden Projekten deutlich abheben. Es herrscht keine Einigkeit über eine Reihung des 2. und 3. Preises.

Frau Eckl stellt den Antrag, dass es zwei dritte Plätze geben soll, einer davon Projekt 10 und einer davon Projekt 34.

Der Antrag wird mit 4:3 Stimmen angenommen.

Frau Eckl stellt den Antrag die Projekte 19 und 23 als Ankäufe zu prämieren.

Der Antrag wird mit 7:0 Stimmen angenommen.

Somit verbleibt das Projekt 13 als Nachrücker.

Die Jury gelangt zu folgendem Wettbewerbsergebnis:

1. Preis: Projekt 15

3. Preis: Projekt 10 und Projekt 34

Ankäufe: Projekt 19 und Projekt 23

Nachrücker: Projekt 13

Die Jury beschließt, das Preisgeld des zweiten und dritten Preises auf die beiden dritten Preise aufzuteilen, das heißt statt EUR 8.000,- und EUR 6.000,- werden je EUR 7.000,- zugeteilt.

Es ergeht die Empfehlung des Preisgerichts an die Ausloberin zur Ausführung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projektes mit folgenden Auflagen:

1. die direkte fußläufige Erreichbarkeit der Wohnzone vom Römerweg aus ist nachzuweisen

2. zum südwestlichen Nachbargrundstück ist eine den Schallschutz gewährleistende Einfriedung (ca. 1,2m) herzustellen und diese auf das Niveau des benachbarten Grundstückes anzupassen

3. die Realisierung der Bepflanzung ist nachzuweisen und der Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten

4. Auf die Qualität der Oberflächenbeschaffenheit des Decks ist hohes Augenmerk hinsichtlich der Ansprüche der Bewohner zu legen

5. die Zweierwohneinheit muss aufgrund der Einhaltung der Wohnbauförderung auf mindestens 3 Wohneinheiten umgeplant werden

Schluss der Jurysitzung:

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Jurymitgliedern und den beratenden Mitgliedern für das klare und einstimmige Ergebnis. Er bedankt sich auch bei der Verfahrensorganisation und der Schriftführung für die gute Vorbereitung und Begleitung innerhalb des gesamten Wettbewerbverlaufs.

Die Verfasserkuverts werden geöffnet, der Vorsitzende verständigt telefonisch die Preisträger.

Ende der Jurysitzung 20:30 Uhr

Ausstellung:

Die Jury gibt die Empfehlung, die Wettbewerbsprojekte öffentlich auszustellen. Ort und Termin wird noch gesondert bekannt gegeben.

Die Wettbewerbsbeiträge werden auch im Internetportal gat.st veröffentlicht.

Dieses Protokoll wird allen TeilnehmerInnen per email zugestellt.

Protokollführung: Frau Artés, Frau Grabner-Trummer, Frau Gyüre

Verbale Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge:

Projekt 01

Experimenteller Ansatz, aber nicht ausgereift, Nordostorientierung der Wohnungen wird negativ bewertet, keine Aussage über Gründeck bzw. Zwickelbereiche – keine Verbindung von Gründeck zu Erschließungszone.

Projekt 02

Auseinanderfallen der Erschließungszonen, Einsichtigkeit der Wohnungen vom Laubengang und Zuordnung von Zimmern an Erschließungszone wird negativ bewertet, Innovation fehlt.

Positiv gesehen wird der Umgang mit der Schallschutzproblematik bzw. die Grundrisslösungen im OG (geschützter Freibereich).

Projekt 03

Städtebaulich passend, architektonische Ausformulierung findet keinen Anklang, Lifterschließung im Süden problematisch – lange Wege.

Projekt 04

Strahlenförmige Anordnung wirkt sich nachteilig auf Wohnungen aus, Rechtfertigung für Einzelbauwerk fehlt, Wohnungsansatz konzeptuell interessant, könnte weiter führen.

Projekt 05

Sehr städtisches Projekt – keine Integration in Umgebung, Erschließungszone überzogen für den Standort.

Projekt 06

Mäanderförmige Situation zerstört den Parkcharakter, Einsichtsprobleme, Zwickel bzw. Eckwohnungen unbefriedigend, keine effiziente Nutzung des Freiraums, positiv ist die Zufahrtssituation, Kleinstwohneinheiten (doppelter Wohnungszugang) in Frage gestellt.

Projekt 07

Städtebaulich und architektonisch fragwürdig, überzogene Wohnungserschließung ohne Qualität.

Projekt 08

Baumassenverteilung und Einsichtigkeit der Wohnungen negativ beurteilt.

Projekt 09

Keine Gleichwertigkeit der Wohnungen, massive dichte Baukörper, kein Ansatz zum Thema wohnALTERnative 50+, Einsichtsprobleme

Projekt 10

Boulevard bauplastisch gut ausformuliert, gute Auseinandersetzung mit dem Thema, Erweiterungsmöglichkeit in den Gutshof positiv aufgezeigt. Ebenfalls positiv bewertet wird die dem Park zugeordnete Erschließungszone.

Die Einsichtigkeit der Wohnungen (vom Boulevard) im Baukörper Römerweg sowie die Belichtung der Erdgeschosswohnungen unter dem Boulevard wird negativ beurteilt – durch hohen Wohnungsschlüssel jedoch entschärfbar.

Ansprechender Umgang mit der historischen Bausubstanz.

Projekt 11

Die Erweiterung des Wohnbereiches in beide Richtungen wir positiv bewertet, negativ die Anlieferungszone und 6 Stiegenhäuser. Die Kommunikation untereinander ist nicht thematisiert. Die architektonische Ausformulierung der Fassade Römerweg ist nicht ansprechend.

Projekt 12

Schlechte Baumassenverteilung, keine Gleichwertigkeit der Wohnungen.

Projekt 13

Städtebauliche Lösung wird positiv bewertet: Schöne Baumassenverteilung, Vorteil der beiden großen Parkflächen, Belichtung der zwei Zeilen durch das Versetzen gut gelöst.

Nachteil: die östliche Zeile ist schallbelastet, die Baumasse vom Baukörper Römerweg wird von Teilen der Jury kritisiert.

Projekt 14

Architektonische Ausformulierung der Straßenfassade Römerweg wird positiv bewertet, die Baukörperanordnung (T-Situation) wird wegen der Einsichtsproblematik negativ gesehen.

Projekt 15

Sehr kommunikatives Projekt, geht auf das Gemeinschaftsbedürfnis ein. Spannender Ansatz, urbane eingeschossige Plattenlösung unter Aneignung des gesamten Areals mit großzügigen Öffnungen für Grünbereiche. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Gestaltung der Freiflächen interessant gelöst werden kann.

Das Projekt wurde konzeptuell wirklich bearbeitet und bietet die konsequenteste Lösung der geforderten Wohnform – es trifft das Kernthema. Zu dem speziellen Wettbewerbsthema wurde eine spezielle Antwort gefunden.

Durch die intelligenten Grundrisslösungen (z.B. Kleinatrien) treten keine Probleme mit den öffentlichen und privaten Bereichen auf und die Belichtung ist allseitig gewährleistet.

Ein unterschiedliches Wohnungsangebot ist gegeben.

Es bestehen keine Schallbedenken, wenn eine schallabschirmende Wand zur westlichen Nachbarschaft gemacht wird. Die Tiefgaragendeckenuntersicht müsste schallabsorbierend ausgeführt werden.

Wasserrechtliche Bewilligung und Stellungnahme vom Amt für Grünraum ist im Verfahren erforderlich.

Das Projekt entspricht der Stellungnahme der ASVK vom 8. März 2006.

Die Förderung für den Geschosswohnbau ist für dieses Pilotprojekt möglich.

Projekt 16

Baumassenverteilung negativ, Restzonen am Grundstück schlecht nutzbar, kein innovativer Ansatz.

Projekt 17

Mittelzone (Erschließung) nicht thematisiert, Grundrisslösungen positiv bewertet.

Projekt 18

Gleichwertigkeit der Wohnungen nicht gegeben (Einsehbarkeit Punkthaus), Parkierung von der Strasse aus nicht lösbar.

Projekt 19

Formale Eleganz, sensible Baukörperlösung. Eigene Typologie, spezielle Reaktion mit Altbau, Thematik der Kontur lösbar.

Schöne Wohnungen mit Atrium, aber der große Anteil an Maisonetten ist zum Thema 50+ problematisch.

Erschließungszone entlang der Mauer fraglich, kein Beitrag zu Gemeinschaftsflächen.

Projekt 20

Hof öffnet nach Osten – Schall-Situation! Orientierung des Hauptbaukörpers auf das Nachbargrundstück, Beschattung des eigenen Freiraums, Erweiterung schwierig.

Projekt 21

Durchdachtes Konzept für Flexibilität der Grundrisse.

Ausbau des Altbestandes architektonisch fragwürdig, Siedlungsqualität im Zusammenhang mit dem Thema schwierig.

Projekt 22

Wohnungstypologie interessant, Wohnungsschlüssel (Maisonettenanteil) problematisch, gute Reihenhauslösung, aber keine Auseinandersetzung mit dem Kernthema.

Projekt 23

Die Wohngruppen werden von der Idee her positiv bewertet, sind gedanklich gut bearbeitet, und es wurde am stärksten auf demografische Voraussetzungen eingegangen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die „Wohnkommune“ praktikabel ist. (Konfliktpotential).

Überzeugt nicht von Baukörperstellung und Städtebau. Mächtiger Baukörper. Kein Bezug zum Ensemble, rein torsohafte Struktur. Keine Auseinandersetzung mit dem Erscheinungsbild der Umgebung.

Erschließungszone ist weit genug von der Mauer abgesetzt, aber die Benutzung (Zugang) des Grünraums scheint schwierig.

Projekt 24

Reagiert nicht auf den Ort, dreigeschossiger Fremdkörper. Ansatz für Kommunikationsflächen, aber Belichtungsprobleme.

Projekt 25

T-Lösung mit Einsichtsproblem, architektonisch nicht innovativ, uninspiriert.

Projekt 26

Erschließungsthematik und Einsichtsprobleme.

Projekt 27

Maßstabsverletzung, städtebaulich inakzeptabel, Wohnungen trotz Punkthaus nur zweiseitig belichtet.

Projekt 28

Maßstabsverletzung, städtebaulich inakzeptabel, Wohnungen trotz Punkthaus nur zweiseitig belichtet, große, dunkle Erschließungsflächen, reagiert nicht auf den Bauplatz.

Projekt 29

Steht städtebaulich falsch, Belichtung auf Kosten des Nachbarn.

Projekt 30

Schlechte Lösung des Wohnbaus, Zimmer in den Laubengang orientiert.

Projekt 31

Filter zur Straße wird positiv bewertet, keine Gleichwertigkeit der Wohnungen, Einsichtsprobleme, Erschließungszone an Mauer zu eng.

Projekt 32

Erschließungszonen kommunizieren nicht miteinander, überzogener Ansatz der Freiraumgestaltung (Schwimmteich) als Grundkonzept für die Gesamtanlage konterkariert die Lage im Park, der fehlende Grenzabstand ist unter Beibehaltung der Grundidee nicht lösbar.

Projekt 33

Städtebaulich und architektonisch inakzeptabel.

Projekt 34

Städtebaulich widersprüchlich gesehen: Vorteil, dass der Parkcharakter erhalten bleibt, Nachteil der Beschattung und Nutzungsmöglichkeit.

Der Gebietscharakter wird nicht aufgenommen, sondern die neue Struktur tritt in Dialog mit dem Ensemble.

Keine Aussage zur Abgrenzung der EG-Wohnungen gegen den Park. Prinzipiell ist die Parkgestaltung zu schematisch dargestellt.

Die Gemeinschaftszonen sind zu wenig definiert. Positiv sind die dreiseitige Belichtung der Wohnungen und das Belassen des Altbaus.

Punkthäuser sind wirtschaftlich, aber städtebaulich ist die Höhe im Verfahren schwer durchsetzbar.

Projekt 35

Der Umgang mit dem Altbestand wird negativ bewertet, der Baukörper (Fitnessraum!) ragt 4 m weit in den Römerweg. Städtebauliche Situation ist negativ.

VerfasserInnen

Projekt 01 – Kennzahl 483306 DI Werner Swoboda, S-M-XL.com Architekten

Projekt 02 - Kennzahl 182412 DI Adolf Schmölzer

Projekt 03 – Kennzahl 710638 DI Heiner Hierzegger

Projekt 04 - Kennzahl 123456 DI Heinz Wondra

Projekt 05 – Kennzahl 210676 DI Klaus Richter

Projekt 06 – Kennzahl 233941 DI Moßhammer – DI Grobbauer ZTG

Projekt 07 – Kennzahl 010602 DI Alfons Rink

Projekt 08 – Kennzahl 252117 DI Hansjörg Tschom

Projekt 09 – Kennzahl 425920 DI Gerhard Kreutzer

Projekt 10 – Kennzahl 505050 Egger - Kreiner ZT GmbH

Projekt 11 – Kennzahl 140764 CAST DI Prietl

Projekt 12 – Kennzahl 903226 DI Walter Sametinger

Projekt 13 – Kennzahl 002007 DI Helmut Zieseritsch

Projekt 14 – Kennzahl 130406 DI Rainer Wührer

Projekt 15 – Kennzahl 130406 Pentaplan DI Wolfgang Köck

Projekt 16 – Kennzahl 835603 DI Stossier – DI Nograsek

Projekt 17 – Kennzahl 241820 DI Pürstl - DI Langmaier

Projekt 18 – Kennzahl 100001 DI Hans Mesnaritsch

Projekt 19 – Kennzahl 016824 DI Alfred Graffer

Projekt 20 – Kennzahl 020405 Kohlfürst Fleischhacker Raß ZT-GmbH

Projekt 21 – Kennzahl 224466 DI Irmgard Lusser

Projekt 22 – Kennzahl 011001 DI Gattermeyer - DI Spurej-Jammernegg - DI Gojic

Projekt 23 – Kennzahl 72635 DI Wolfgang Steinegger

Projekt 24 – Kennzahl 200601 DI Certov - DI Ederer

Projekt 25 – Kennzahl 200666 DI Kurt Fandler

Projekt 26 – Kennzahl 900502 DI Elisabeth Anderl

Projekt 27 – Kennzahl 776335 DI Erich Prödl

Projekt 28 – Kennzahl 081265 DI Axel Laubreiter

Projekt 29 – Kennzahl 021031 DI Elisabeth Knorr

Projekt 30 – Kennzahl 050643 DI Peter Bleier

Projekt 31 – Kennzahl 071147 DI Jasmin Leb-Idris

Projekt 32 – Kennzahl 115106 DI Peter Schurz

Projekt 33 – Kennzahl 290671 DI Gerhard Flock

Projekt 34 – Kennzahl 121563 A+ZT GmbH Obereder – Staller - Tanzer

Projekt 35 – Kennzahl 034197 DI Paul Michael Pilz

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