Grazer Modell: "Das war die Pflicht! Wo bleibt die Kür?"

Ist das „Grazer Modell“ nun ein vierfacher Axel oder nur eine einfache Pirouette im Stand?

25/10/2006

Nach sorgfältigem Studium des 4-Punkte-Konzepts, es beinhaltend verschiedene Instrumente zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Sicherung der Baukultur, muss man anerkennen, dass sich die Stadt Graz nun endlich Aufgaben in ihr Pflichtenheft geschrieben hat, die allerdings in anderen Städten schon längst zur gelebten Praxis zählen. Doch wie bei Hausaufgaben so üblich – leidgeprüfte Eltern können davon ein Liedchen singen – bedarf es der Kontrolle, ob diese auch erledigt werden und möglichst fehlerfrei sind.

Die Folgeleistung auf den Ruf nach schnelleren und besseren Verfahren sowie Planungssicherheit in der Projektentwicklung und -umsetzung erzielt noch lange nicht eine gleichzeitig damit einher gehende Hebung der Baukultur. Eine solche kann nur über Qualitätsfilterung erfolgen! Wer soll entscheiden, ob Entwicklungskonzepte, Bebauungsrichtlinien, Verfahrensweisen, Wettbewerbsentwürfe, realisierte Projekte und dgl. nun „gut“ oder „schlecht“ sind? In diesem entscheidenden Punkt lässt das Grazer Modell keine Neuerung erkennen und liegt daher „im europäischen Kontext“, für den es gerne „im Laufe einiger Jahre als Referenz“ angeführt werden möchte, schon heute weit zurück.

Wer sich dieser – verständlicherweise undankbaren – Aufgabe einer unabhängigen Kontrolle annehmen wird, ist nicht geklärt; externe und vom lokalen wirtschaftlichen Umfeld unbeeinflusste Fachleute sind unerwünscht. Die Verankerung der Verbindlichkeit von Vorschlägen und Aussagen der zu etablierenden Gremien Stadtforum oder Planungstisch, oder gar eine rechtliche Verankerung solcher Handlungsanleitungen wurde nicht angedacht.

Mit lediglich beratendem Charakter auf informeller Ebene, noch dazu ehrenamtlich, auf eigene Initiative hin oder über Auftrag und zudem nur zwei Mal jährlich tätig, lässt die Arbeit des Stadtforums keine verbindlichen Ergebnisse erwarten, so kreativ und interdisziplinär es auch besetzt sein möge. Abgesehen von der zu erwartenden Diskussion über die „überparteilichen“ Bestellungsvorschläge wird auch die Debatte über die Forumsvorschläge innerhalb der Fachabteilung, des Planungsausschusses, im Gemeinderat und letztendlich in der Öffentlichkeit keine verbindlichen Resultate erzielen können. Als Vergleich diene hier der Wiener „Fachbeirat für die Stadtplanung und Stadtgestaltung“, besetzt mit zwölf Fachleuten aus zehn unterschiedlichen Disziplinen, dessen positiver Einfluss auf die Baukultur nur schwer nachzuweisen ist.

Liefert das derzeitige Wettbewerbswesen in Graz (oder wo auch immer) keine befriedigenden Ergebnisse, dann besteht die Flucht nach vorne nicht darin, die Zahl der Wettbewerbsverfahren zu erhöhen – denn dann erhält man in Folge noch mehr unbefriedigende Resultate –, sondern in einer grundlegenden Verbesserung der Vorbereitung solcher Verfahren. Dazu zählen vor allem eine bedingungslose Vorprüfung aller relevanten Wettbewerbsgrundlagen und Ausschreibungskriterien (planerische Rahmenbedingungen, rechtliche Aspekte, spätere Beauftragung etc.) nach qualitativen Gesichtspunkten sowie eine gerechte Auswahl von TeilnehmerInnen und absolut unabhängigen JurorInnen, welche sich unbedingt durch höchste fachliche Kompetenz auszeichnen müssen.

Dem beabsichtigten Projekttisch würde hier eine wesentliche Kompetenz zukommen, hätte man nicht aufgrund seiner Konzeption den Eindruck, dass die gleichen Protagonisten nun nicht mehr in den Fluren der Fachabteilungen, sondern um einen Tisch versammelt Festlegungen treffen, die weiterhin unter der Einflussnahme von „oben“ oder „außen“ stehen.

Jedenfalls wünschenswert ist diese Bündelung von Information und Beratung bezüglich Bauprojekten vor dem Bauverfahren im Rahmen solcher Vorbegutachtungen. Erwartet man sich jedoch die Erteilung verbindlicher Auskünfte seitens der städtischen Planungsstellen, dann ist auch hier ein objektiver und unabhängiger Qualitätsfilter zu setzen.

Zumindest richtig gedacht ist die kausale Kette der Erstellung von Entwicklungskonzepten und Bebauungsleitlinien, der Durchführung von Vorbegutachtungen bzw. Wettbewerbsvorbereitungen sowie einer kontrollierten Verfahrenssteuerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen; sie droht jedoch zu reißen, wenn nur ein Glied aufgrund mangelnder Qualitätskontrolle oder fehlender Verbindlichkeit bzw. sonstiger Verankerung versagt. Noch bewegt sich das mittlerweile auch politisch beschlossene Konzept auf zu dünnem Eis, und wenn es nicht einige Rittberger wagt, sondern zu viele Pirouette im Stand dreht, dann läuft es Gefahr einzubrechen.

KONTAKT:

DI Paul Raspotnig

gestaltungsbeirat@raspotnig.com

DI Paul Raspotnig beschäftigt sich im Rahmen seiner Dissertation "PLANUNGSBEGUTACHTUNG DURCH GESTALTUNGSBEIRÄTE" mit dem Thema Gestaltungsbeirat (Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften, Technische Universität Wien - Institut für Gebäudelehre und Entwerfen).

Verfasser/in:
DI Paul Raspotnig, Kommentar

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