In der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2004 wurden nachfolgende Stücke des Stadtplanungsamtes der Stadt Graz beschlossen.
3.04 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 2002
DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ
4. ÄNDERUNG 2004 – Entwurf
Beschluss zur öffentlichen Auflage
(Mit Mehrheit angenommen)
Die Absicht, in 16 Punkten den 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 2002 i.d-F. 3.03 zu ändern, wird gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz vom 29. Sept. 2004 kundgemacht. In der Kundmachung werden alle von der Änderung erfassten Flächen beschrieben und graphisch dargestellt.
Weiters ergeht die Information, dass vom 30. September bis 29. November 2004 während der Amtsstunden die Auflage des Entwurfes zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt erfolgt und dass innerhalb der Auflagefrist eine Auskunfts- und Beratungstätigkeit angeboten wird und Einwendungen schriftlich und begründet bekannt gegeben werden können.
03.10 Bebauungsplan
„Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße“
III. Bez., KG Geidorf
Beschluss
(Einstimmig angenommen)
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 27.5.2004 bis 8.7.2004. Der Bebauungsplanbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Graz kundgemacht.
17.04.1 Bebauungsplan
1.Änderung
Einkaufszentrum III
„IKEA 2, OBI Baumarkt“
XVI. u. XVII Bez., KG Webling
Beschluss
(Einstimmig angenommen)
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 1.7.2004 bis 26.8.2004. Das Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde, die Steiermärkische Landesregierung, ist derzeit noch anhängig.