EM-Stadion Klagenfurt: Späte Einsicht

"Gattermann ist überzeugt, dass ein Architekturwettbewerb für das neue EM-Stadion Klagenfurt das geeignete Verfahren gewesen wäre".

14/03/2005

Gattermann überzeugt, dass ein Architekturwettbewerb für das neue EM-Stadion Klagenfurt das geeignete Verfahren gewesen wäre. (lt. Der Standard 12.3.05)

Gattermann, einer der Verantwortlichen für das gewählte Totalübernehmerauswahlverfahren beim Stadion Klagenfurt zeigt späte, vielleicht zu späte Einsicht.

In mehreren Gesprächen, die mit ihm und seiner juristischen Unterstützung, Mag. Platzer, vor und während des Verfahrens geführt wurden, hat Gattermann alle Warnungen, die von der Bundesarchitektenkammer ausgesprochen wurden, buchstäblich in den Wind geblasen.

Selbst, als durch den Einspruch zweier Architekten beim Vergabesenat klar wurde, dass das Verfahren nach Entscheidung beeinspruchbar ist und der Vergabesenat damals in seinem Spruch genau die Punkte als besonders mangelhaft in dem Verfahren erkannte, die jetzt von der Strabag beeinsprucht werden, sah Gattermann keine Veranlassung, das Verfahren zu stoppen und einen offenen Architekturwettbewerb abzuhalten. Neben der allgemeinen Ignoranz von Gattermann und seinem Juristen, den Warnhinweisen gegenüber, war der Faktor Zeit eines der Argumente, das er vorbrachte, um die Art des gewählten Totalübernehmerverfahrens zu rechtfertigen.

Obwohl das Bundesvergabeamt mit Bescheid vom 29.03.2004 den Einspruch der Architekten mit der Begründung, diese könnten die Anforderungen, die in dem Totalübernehmerverfahren verlangt wurden, mangels Baubefugnis nicht erfüllen, abgelehnt hat, wurde im Bescheid festgestellt, dass das laufende Verfahren gravierende Mängel und eindeutige Vergaberechtswidrigkeiten beinhaltet. Das Vergabeverfahren war damit gravierend vergaberechtswidrig und es wäre besser gewesen es zu widerrufen. All das wurde von Ausloberseite ignoriert.

Pikanterie am Rande: der Verfasser des Stadionprojektes, Arch. Wimmer (als Subunternehmer des Bieters Porr AG), war bei den Gesprächen mit dem ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) auf Seiten des ÖISS als Berater tätig.

Auch die Teilnahme eines zurückgetretenen Architekten im Auswahlgremium, der in Projektgemeinschaften sowohl mit Porr wie auch mit Strabag steht, wäre bei einem Architekturwettbewerb, abgehalten nach den Verfahrensregeln der WOA (Wettbewerbsordnung für Architketur) nicht möglich. Schön, dass Gattermann nun späte Reue übt und den Architekturwettbewerb als das sinnvolle Instrument hält, eine geistig schöpferische Leistung auszuwählen. Also eine klare Trennung zwischen Planung und Ausführung, wie es von den Architekten und der Architektenkammer immer wieder vehement gefordert wird.

Gegenteilige Äußerungen, auch von einzelnen Architekten zu hören, sind kurzsichtig. Die großen Bauskandale der 2. Republik, Tauernautobahn und AKH Wien, sollten bis in die heutigen Tage Warnung genug sein, um an dem in Österreich seither gelebten Prinzip von Trennung zwischen Planung und Bauleistung nicht zu rütteln. Vielmehr sollte die Politik bei der Neuschreibung des Bundesvergabegesetzes dieses Prinzip endlich festschreiben.

Verfasser/in:
Freie Meinung: Wolfgang Feyferlik, Bundeswettbewerbsausschussvorsitzender der BAIK (Bundes- Architekten und Ingenieurkammer)

Weiterführende Links

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Gattermann ist überzeugt, dass ein Architekturwettbewerb das geeignete Verfahren gewesen wäre (Zeitungsausschnitt aus: Der Standard "Best- und Billigsträume" von Oliver Elser, 11./12.03.2005)

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