Kein Ruhmesblatt für Sportstaatssekretär Karl Schweitzer sind aus Sicht des Präsidenten der Architekten-und Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten, Werner Nussmüller, die Vorgänge um die Ausschreibung des Klagenfurter Stadionbaus: Der Einspruch von zwei steirischen Architekten gegen das Vergabeverfahren des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) für das Schweitzer die politische Verantwortung trage, sei zwar aus formalen Gründen zurückgewiesen worden, in fundamentalen Punkten hätten die Antragsteller aber Recht bekommen: „Schweitzer muss sich vom Bundesvergabeamt wortwörtlich sagen lassen, dass die Ausschreibung in mehreren Punkten rechtwidrig ist.
Die rechtliche Entscheidung sei in Wahrheit „eine Einladung an Bauunternehmungen durch weitere Einsprüche die rechtzeitige Fertigstellung des Klagenfurter EM-Stadions weiter zu verzögern“. „Hätte Schweitzer den behördlichen Bescheid genau gelesen, müssten bei ihm alle Alarmglocken läuten“, so Nussmüller. Es sei ein schwerer politischer Fehler, das Angebot der Ingenieurkammer, eine rechtlich unantastbare Ausschreibung mitzugestalten, rüde zurückzuweisen. „Mittelfristig droht der österreichische Sport Verlierer des politischen Blindfluges zu werden“, warnt der Kammerpräsident.
Verlierer dürften auch die die Kärntnerinnen und Kärntner werden: „Die Entscheidungsgrundlagen widersprechen laut Bundesvergabeamt den Anforderungen an die Objektivität und Transparenz des Vergabeverfahrens – ob in Klagenfurt in den nächsten Jahren ein gelungener Stadionbau stehen wird ist also reine Glückssache sein“, befürchtet Nussmüller.
Jedenfalls sei der bisherige Verlauf des Verfahrens mehr als peinlich für die politisch Verantwortlichen und auch problematisch. „Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Verfahren, das letztlich von der österreichischen Bundesregierung verantwortet wird, einfach weiterläuft, obwohl eine Behörde des Bundes es als rechtswidrig betrachtet.“
Für den konkreten Fall verlangt der Präsident der Architekten- und Ingenieurkammer eine Neuaufrollung, die rechtlich absolut einwandfrei ist. Grundsätzlich sei die Gesetzeslage so umzugestalten“, dass bei Vergabeverfahren für große öffentliche Bauten die architektonische Qualität nicht unter die Räder kommen kann.
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