Einstufiger, nicht offener Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für den Bau einer neuen Brücke über die Ill am „Illspitz“.
Für diesen anonym durchgeführten Realisierungswettbewerb werden nach der öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises in einem Auswahlverfahren anhand von Eignungs- und Auswahlkriterien aus den Bewerbungen 10 Teilnehmer und 2 Nachrücker ausgewählt.
Durchführungszeitraum des Wettbewerbes ist die 1. Jahreshälfte 2005
Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme:
Interessenten an der Teilnahme wird der 1. Teil der Ausschreibung „Einholung von Teilnahmeanträgen, Auswahl der Teilnehmer“ umgehend per E-Mail zugesandt. Anträge auf Teilnahme müssen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens Montag, den 07.03.2005, 17.00 Uhr, im Amt der Stadt Feldkirch eingelangt sein.Auftraggeber(Auslober)
Stadt Feldkirch und Gemeinde Meiningen
Vergebende Stelle
Amt der Stadt Feldkirch
Auskunftsperson:DI Johann Peer
Amt der Stadt Feldkirch, Stadtplanung Schmiedgasse 1-3 A-6800 Feldkirch
T +43 (0)5522/304 1410
F +43 (0)5522/304 1409
bauamt@feldkirch.at
Mitglieder des Preisgerichts:
_ Fachpreisrichter
Prof. Dr. Wolfdietrich Ziesel, Wien
DI Walter M. Chramosta, Wien, fachbeirat der Stadt Feldkirch
Prof. Arch. DI Hermann Kaufmann, Schwarzau
_ Sachpreisrichter
STR Ing. Manfred Rädler, Stadt Feldkirch
Bgm. Karlheinz Koch, gemeinde Meiningen
Vorprüfung:
DI Josef Galehr, Zivilingenieur-GmbH, Feldkirch
DI Wolfgang Errath, SAtadt Feldkirch
Preisgeld:
Das im Wettbewerbsverfahren zur Auszahlung gelangende Preisgeld beträgt insgesamt 30.000 Euro (exkl. Mwst.). Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren werden keine Kosten vergütet.Teilnahmeberechtigung und Eignungskriterien:
Zur Teilnahme berechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Statikern (Tragwerksplanern) und Architekten, wobei den Nachweis der österreichischen berufsrechtlichen Voraussetzungen (aufrechte Befugnis) sowohl der sich bewerbende Ingenieurkonsulent/Zivilingenieur als auch der Architekt zu führen hat, mit dem ersterer eine Arbeitsgemeinschaft eingeht. Grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt sind daher Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen, die die österreichischen berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, soweit sie nicht nach Maßgabe der EWR-ArchV oder EWR-Ing-KonsV und der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechtes und des Rechtes auf freien Dienstleistungsverkehr von der Einhaltung dieser berufstechnischen Voraussetzungen teilweise befreit sind. Die teilweise Befreiung von den berufsrechtlichen Vorschriften aus Gründen der Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit setzt gem. Art. 22 der Richtlinie und § 1 ERW-ArchV oder § 1 EWR-Ing-KonsV voraus, dass in einem anderen Mitgliedsstaat eine Niederlassung im Sinne einer festen und kontinuierlichen organisatorischen Einheit besteht.
• Juristische Personen, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen undvon denen einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer die an natürliche Perso-nen gestellten Anforderungen erfüllt.
• Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommensansässig sind und eine Dienstleistungsanzeige gem. § 1 Abs 4 EWR-ArchV oder § 1 Abs 4 EWR-Ing-KonsV einzuholen haben, haben den entsprechenden Antraggem. § 30 Abs 4 BvergG jedenfalls vor Ende der Bewerbungsfrist bei der örtlichzuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zu stellen.
• In Fragen der Wettbewerbsteilnahme sind Bewerber bzw. Bewerbergemein-schaften aus der Schweiz denjenigen aus dem EWR-Raum gleichgestellt. Den Bewerbergemeinschaften ist selbstverständlich die Beiziehung von externen Experten (z. B. eines Landschaftsplaners) gestattet.Auswahlkriterien:
- Einschlägige Referenzprojekte
- Geistig-schöpferische Leistungen auf dem Gebiet des Ingenieurbaus, welche der Wettbewerbsaufgabe entsprechen; Die Referenzprojekte müssen nicht von der für diesen Wettbewerb gebildeten Bewerbergemeinschaft erstellt worden sein. Es genügt, wenn sie maßgeblich von einem der beiden Partner dieser Bewerbergemeinschaft (Architekt oder Ingenieurkonsulent, jeder jeweils auch in Zusammenarbeit mit einem anderen Partner) stammen, jedoch sollte in diesem Fall jeder der Partner der Bewerbergemeinschaft eigene Referenzen vorweisen können. Die Anzahl der abgegebenen Referenzprojekte ist freigestellt. Dem Preisgericht ist es freigestellt, aus den eingelangten Bewerbungen bis zu 2 Bewerbergemeinschaften für die Teilnahme am Wettbewerb zu nominieren, auch wenn diese die obgenannten Auswahlkriterien nicht oder nicht zur Gänze erfüllen. Die Liste der eingereichten Referenzprojekte hat Projektbezeichnung, ggf. Bauherr, Standort und – bei ausgeführten Projekten – das Datum der Fertigstellungsowie einen Ansprechpartner für Rückfragen zu nennen. Die Abgabe der Unterlagen hat nicht geheftet zu erfolgen, Format aller Unterlagen max. DIN A3.