Das Schloss Retzhof in Leitring (Gemeinde Wagna), heute als Bildungshaus Retzhof im Besitz des Landes Steiermark, wurde 1318 als Salzburger Lehen der Leitringer erstmals erwähnt. Laut Dehio Steiermark, herausgegeben von Karl Woisetschläger, enstpricht die Bauart dem „Typus eines späten Edelmannssitzes des Flachlandes“. Um 1450 ging das Schloss in das Lehen der Retzer über, ab 1595 war es Seckauer Lehen. Danach wechselten die Besitzer mehrmals.
Der Ausbau der heutigen Anlage entspricht der Form des 17. Jahrhunderts, aus dieser Zeit stammt auch ein Gartenpavillon, der bis in die 1950er-Jahre zum Areal des Schlosses gehörte. Damals verkaufte das Land Steiermark einen Teil des Schlossparks an einen anliegenden Nachbarn. Der unter Denkmalschutz gestellte barocke Gartenpavillon, nun im Besitz einer Landwirtin als Nachfolgerin des ehemaligen Käufers, ist inzwischen in einem äußerst desolaten Zustand. Vor allem der Dachstuhl ist nicht mehr zu retten und müsste gänzlich erneuert werden. Einer vor zwei Jahren durch das Denkmalamt eingebrachten Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde erst im letzten Winter entsprochen, allerdings in einer wenig effektiven Form: Auf Kosten des Denkmalamtes versuchte man das Dach durch eine Plane zu schützen, die aber bald einem Sturm zum Opfer fiel. Nach Aussagen der Landesimmobiliengesellschaft besteht die sehr vage Überlegung, den Pavillon wieder zurückzukaufen, zu renovieren und als Teil des Bildungshauses zu nutzen. Diesbezüglich besteht beispielsweise Interesse seitens des Theatervereines UniT, den Pavillon als Literaturhaus zu nutzen.
Die Erhaltung eines Architekturdenkmales wie es der Gartenpavillon des Schlosses Retzhof darstellt, mit Pilastergliederung und Schabrackenmotiven als Fassadendekor, entsprechend den Stilmitteln des 17. Jahrhunderts, wäre aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses eigentlich Sache der Landeskulturabteilung. Verständlich aber muss auch sein, dass die derzeitige Eigentümerin das Areal, an dessen Rand sich der Pavillon befindet, als Agrarland nützt. Eine Renovierung oder Restaurierung würde ein beträchtliches finanzielles Risiko darstellen, dass mit den landwirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin wohl kaum vereinbar ist. Jedenfalls besteht für den Erhalt dieses historischen Bauwerks akuter Handlungsbedarf – gefordert ist die Landesregierung.
- Verfasser/in:
- Wenzel Mracek, Kommentar




