Ausschreibung > Verhandlungsverfahren Seniorenheim Altenmarkt (AT)

Der Gemeindeverband Seniorenheim Altenmarkt vergibt im Verhandlungsverfahren die Planungsleistungen für ein Seniorenheim mit 70 Betten und Tiefgarage; Bewerbungsschluss 15.03.05.

09/02/2005

Bewerbungsschluss: 15.03.05

Der "Gemeindeverband Seniorenheim Altenmarkt" beabsichtigt mittels eines Baurechtes die Errichtung eines Seniorenheimes mit 70 Betten und einer Tiefgarage. Hiefür sind bauliche Planungsleistungen, konkret der

- Vorentwurf,

- Entwurf,

- Einreichung,

- Ausführungsplanung, und die

- künstlerische Oberleitung erforderlich.

Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:

Gemeindeverband Seniorenheim Altenmarkt

Att: Martin Steiger

Zauchenseestraße 3, A-5541 Altenmarkt.

T 06452/5911-29

F 06452/5911-30

gemeinde@altenmarkt.at

http://www.altenmarkt.at.

Nähere Auskünfte bei:

Marktgemeinde Altenmarkt

Att: Dr. Felix Pichler

Zauchenseestraße 3, A-5541 Altenmarkt im Pongau

T 06452/5911-11

F 06452/5911-30

gemeinde@altenmarkt.at

http://www.altenmarkt.at.

Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:

Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau

Att: Martin Steiger

Zauchenseestraße 3, A-5541 Altenmarkt im Pongau

T 06452/5911-29

F 06452/5911-30

gemeinde@altenmarkt.at

http://www.altenmarkt.at.

Abgabe der Angebote/Teilnahmeanträge:

Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau

Att: Martin Steiger, Zauchenseestraße 3, A-5541 Altenmarkt im Pongau

T 06452/5911-29

F 06452/5911-30

http://www.altenmarkt.at. Rechtslage - Geforderte Nachweise:

Über Aufforderung der ausschreibenden Stelle sind folgende Nachweise umgehend vorzulegen: Nachweis der Befugnis (gem. §53 BVergG 2002):

beglaubigte Abschrift des Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung.

Zu § 53: Zur Klarstellung ist hervorzuheben, dass der Nachweis der Befugnis für in Österreich niedergelassene Unternehmer nach den in Österreich vorgesehenen Bescheinigungen zu erfolgen hat. Die Vorlage eines Firmenbuchauszuges reicht demnach nicht hin, die Gewerbeberechtigung nachzuweisen, weil bei der Eintragung ins Firmenbuch diese Angabe des Anmeldenden ungeprüft eingetragen wird.

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Architektenverordnung, BGBl. Nr. 694/1995, in der jeweils geltenden Fassung, oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995, in der jeweils geltenden Fassung, einholen müssen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Sie haben vor Ablauf der Angebotsfrist den Nachweis beizubringen, dass sie einen Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht haben.

Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit (gem. §54 BVergG 2002),

dass gegen sie kein Konkursverfahren oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde,

dass gegen sie oder - sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt - gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,

dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben erfüllt haben.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise:

Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.

Vorlage der letzten verfügbaren Bilanzen oder Bilanzauszügen (nicht vor 2003), sofern diese im Herkunftsland des Unternehmers zur Veröffentlichung vorgeschrieben sind, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.

Letztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes.

Letztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge.

Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer.

Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise:

Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der Auftraggeber. Sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaften erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben.

Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlichen Personen.

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