Ausschreibung > HdW - Bürogebäude für landesnahe Institutionen mit Schwerpunkt Wirtschaft, Werbung, Tourismus, Technologie, Umwelt und Kunst, St. Pölten (AT)

Nicht offener Wettbewerb für den Neubau eines Bürogebäudes für landesnahe Institutionen in St. Pölten; Bewerbungsfrist ist der 21.02.2005.

28/01/2005

Nicht offener Wettbewerb

Neubau eines Bürogebäudes für landesnahe Institutionen mit Schwerpunkt Wirtschaft, Werbung, Tourismus, Technologie, Umwelt und Kunst.

Bewerbubgsfrist: 21.02.2005

AUFTRAGGEBER:

NÖ Verwaltungszentrum-Verwertungsgesellschaft m.b.H.

Att: Frau Ing. Maria Muschik, Neugebäudeplatz 1 / 3. Stock, A-3101 St. Pölten

T +43/(0)2742/310235 DW 3333

F +43/(0)2742/310235 DW 3117

maria.muschlik@noehypo.at

www.noehypo.at.

Auskünfte/Unterlagen/Bewerbungen:

NÖ Verwaltungszentrum-Verwertungsgesellschaft m.b.H.

Att: Frau Ing. Maria Muschik, Neugebäudeplatz 1 / 3. Stock, A-3101 St. Pölten

T +43/(0)2742/310235 DW 3333

F +43/(0)2742/310235 DW 3117

maria.muschlik@noehypo.at

www.noehypo.at.

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Teilnahmeanträge sind entsprechend den Bewerbungsunterlagen zu stellen. Diese sind elektronisch oder per Fax kostenfrei anzufordern. Der Anforderung sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Kopie des Befähigungsnachweises gemäß III2.

- Erklärung des Bewerbers, dass er als befugt, leistungsfähig und zuverlässig anzusehen ist,

- Versicherung, dass sich kein anderes Mitglied einer eventuell bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt,

- Kontaktadresse (email).

Auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird das Preisgericht des Wettbewerbes nach Prüfung der Eignungskriterien anhand des festgelegten Auswahlkriteriums mind. 5 Teilnehmer am Wettbewerb auswählen.

Eignungskriterien:

gem. §§ 54-57 BVergG 2002 (siehe Bewerbungsunterlagen).

Auswahlkriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung gem. § 20 Abs. 19a BVergG 2002:

- am Besten für die Lösung der Aufgabenstellung geeignet (Beschreibung der Aufgabenstellung in den Bewerbungsunterlagen).Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind (aufgrund des u.a. städtebaulichen Schwerpunktes der Aufgabenstellung) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Bei Bietergemeinschaften muss zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Befugnis nachweisen können. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach:

- der Richtlinie 85/384/EWG (EU-Architektenrichtlinie),

- der Richtlinie 89/48/EWG (EU-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Im Auftragsfall schulden Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften dem Auftraggeber solidarische Leistungserbringung.

ANZAHL UND HÖHE DER PREISE:

Vorbehaltlich anderslautender, begründeter Entscheidungen des Preisgerichtes erhält jeder Verfasser eines nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsbeitrages eine Aufwandsentschädigung in der Höhe v. 6.000,- EUR zzgl. MwSt.

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